Fragen bezüglich ungenutzter Grundstücke im Eigentum des Freistaats Bayern im Münchner Stadtteil Hartmannshofen

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der äußerst angespannte Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt München erfordert, dass jede Möglichkeit für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau durch die öffentliche Hand genutzt wird.

Ein Negativbeispiel für die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung sind die aktuell nicht bewohnten Häuser im Eigentum des Freistaats Bayern, welche sich im Münchner Stadtteil Hartmannshofen befinden.

Hierzu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung:

- Weshalb fand auf den oben genannten Grundstücken in Hartmannshofen kein Abbruch der bestehenden Bausubstanz statt?
- Warum wurde im Sinne vom sozialen Wohnungsbau keine neuen Gebäude auf den Grundstücken errichtet?
- Wie wird in Zukunft mit den Grundstücken verfahren?
- Werden diese Grundstücke auf dem freien Markt verkauft oder dem sozialen Wohnungsbau zugeführt?
- Falls ein Verkauf der Grundstücke angedacht ist, stellt sich die Frage warum diese Grundstücke verkauft werden und nicht in der öffentlichen Hand verbleiben um diese dann den sozialen Wohnungsbau zuzuführen?
- Falls die Grundstücke weder verkauft noch dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden, stellt sich dann die Frage was mit den Grundstücken seitens des Freistaat Bayern geplant ist?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der äußerst angespannte Wohnungsmarkt in der Lande…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen bezüglich ungenutzter Grundstücke im Eigentum des Freistaats Bayern im Münchner Stadtteil Hartmannshofen [#258508]
Datum
6. September 2022 08:55
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der äußerst angespannte Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt München erfordert, dass jede Möglichkeit für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau durch die öffentliche Hand genutzt wird. Ein Negativbeispiel für die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung sind die aktuell nicht bewohnten Häuser im Eigentum des Freistaats Bayern, welche sich im Münchner Stadtteil Hartmannshofen befinden. Hierzu habe ich folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung: - Weshalb fand auf den oben genannten Grundstücken in Hartmannshofen kein Abbruch der bestehenden Bausubstanz statt? - Warum wurde im Sinne vom sozialen Wohnungsbau keine neuen Gebäude auf den Grundstücken errichtet? - Wie wird in Zukunft mit den Grundstücken verfahren? - Werden diese Grundstücke auf dem freien Markt verkauft oder dem sozialen Wohnungsbau zugeführt? - Falls ein Verkauf der Grundstücke angedacht ist, stellt sich die Frage warum diese Grundstücke verkauft werden und nicht in der öffentlichen Hand verbleiben um diese dann den sozialen Wohnungsbau zuzuführen? - Falls die Grundstücke weder verkauft noch dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden, stellt sich dann die Frage was mit den Grundstücken seitens des Freistaat Bayern geplant ist? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258508/
Bayerische Staatskanzlei
Nutzung von Grundstücken im Münchner Stadtteil Hartmannshofen Sehr << Antragsteller:in >> anliegend e…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Nutzung von Grundstücken im Münchner Stadtteil Hartmannshofen
Datum
12. September 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
392,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie ein Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei in Form einer pdf-Datei. Um diese lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos im Internet unter http://www.adobe.de/ herunterladen können. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerische Staatskanzlei
Entwicklung staatlicher Flächen Hartmannshofen Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachr…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Entwicklung staatlicher Flächen Hartmannshofen
Datum
22. September 2022 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. September 2022, die uns die Staatskanzlei zuständigkeitshalber übermittelt hat. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Eine Entscheidung über die Frage des zukünftigen Umgangs mit den staatlichen Liegenschaften in München-Hartmannshofen wurde noch nicht abschließend getroffen. Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung der staatlichen Flächen in München- Hartmannshofen umfassend geprüft und mit der Landeshauptstadt München abgestimmt. Moderater Geschosswohnungsbau wurde von der Stadt mit Verweis auf den Gartenstadtcharakter abgelehnt. Soweit die Landeshauptstadt die Möglichkeit von Abweichungen vom Bebauungsplan signalisiert hat, steht das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nach wie vor in Kontakt mit der Landeshauptstadt. Deshalb werden derzeit bei einzelnen geeigneten Grundstücken Verdichtungspotentiale innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplanes im Sinne einer angepassten Strategie geprüft. Grundsätzlich sind staatseigene Grundstücke, für die kein Staatsbedarf (mehr) besteht, öffentlich auszuschreiben; sie werden in der Regel gegen Gebot veräußert. Mit freundlichen Grüßen