Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir die Antworten auf folgende Fragen zu:

Auf der Seite: https://www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-online heißt es: "Den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Statistik, Datenschutz und Dokumentation von Entscheidungen kann durch technisch korrekte Abbildung besser nachgekommen werden"
- Liegen der Universität Heidelberg Hinweise vor, dass den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zur Zeit nicht vollumfänglich nachgekommen wird?

Allgemein:
- Wird heiCO von der Universität Heidelberg oder von einem externen Dienstleister programmiert?
- Wie viele Supportanfragen zu heiCO wurden bereits gestellt?
- In welchem Rahmen werden die Gründe für die verzögerte Bereitstellung intern aufgearbeitet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antworten auf folgende Fragen zu: Auf der Se…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO [#293945]
Datum
30. November 2023 18:09
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antworten auf folgende Fragen zu: Auf der Seite: https://www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-online heißt es: "Den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Statistik, Datenschutz und Dokumentation von Entscheidungen kann durch technisch korrekte Abbildung besser nachgekommen werden" - Liegen der Universität Heidelberg Hinweise vor, dass den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zur Zeit nicht vollumfänglich nachgekommen wird? Allgemein: - Wird heiCO von der Universität Heidelberg oder von einem externen Dienstleister programmiert? - Wie viele Supportanfragen zu heiCO wurden bereits gestellt? - In welchem Rahmen werden die Gründe für die verzögerte Bereitstellung intern aufgearbeitet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293945/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Universität Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen.…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO [#293945]
Datum
21. Dezember 2023 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Bearbeitung, unter anderem wegen Weihnachtsurlaubs, etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Wir kommen wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO“ vom 30.11.2023 (#2…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO [#293945]
Datum
23. Januar 2024 17:35
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO“ vom 30.11.2023 (#293945) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO“ vom 30.11.2023 (#2…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO [#293945]
Datum
14. Februar 2024 14:53
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO“ vom 30.11.2023 (#293945) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Universität Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider hat sich die Bearbeitung…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Fragen bzgl. des Campusmanagementsystems heiCO [#293945]
Datum
16. Februar 2024 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider hat sich die Bearbeitung durch die Weihnachtsferien und einen krankheitsbedingten Ausfall etwas verzögert. Wir bitten dies zu entschuldigen. Sie haben am 30.11.2023 eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz an die Universität Heidelberg gerichtet. Im Rahmen Ihres Antrages haben Sie die folgenden Informationen erbeten: - Liegen der Universität Heidelberg Hinweise vor, dass den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zur Zeit nicht vollumfänglich nachgekommen wird? Antwort: Nein Allgemein: - Wird heiCO von der Universität Heidelberg oder von einem externen Dienstleister programmiert? Antwort: heiCO wird von einem Kooperationspartner der Universität Heidelberg programmiert. - Wie viele Supportanfragen zu heiCO wurden bereits gestellt? Antwort: Gesamte Anzahl der im Jahr 2023 bearbeiteten Support "Tickets" : 10.220 - In welchem Rahmen werden die Gründe für die verzögerte Bereitstellung intern aufgearbeitet? Gemäß § 1 LIFG gewährt das Gesetz jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf. Dabei müssen die Informationen jedoch mit der Ausführung einer amtlichen Tätigkeit zusammenhängen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Eine mögliche interne Aufarbeitung stünde in keinem direktem Zusammenhang zu der Ausführung einer amtlichen Tätigkeit. Ich bitte um Verständnis, dass wir mit Blick auf diese rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrem Antrag, in Bezug auf diese eine Fragestellung, nicht entsprechen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Universität Heidelberg, Universitätsverwaltung, Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg, eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form einzulegen. Bei elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist dieser als qualifiziert elektronisch signiertes Dokument per E-Mail an "<<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>%20%3cmailto:<<E-Mail-Adresse>>%3e>" oder an das besondere Behördenpostfach (beBPo) der Universität Heidelberg zu richten. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht." Mit freundlichen Grüßen