Fragen im NDR-Programmausschuss

Anfrage an: NDR
Verwendetes Gesetz: NDR-Staatsvertrag

Die von Fr. Jessica Kordouni (Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein) am 15. Januar 2024 eingereichten Fragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Tobias Kempfer
Anfrage nach dem NDR-Staatsvertrag Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die von Fr. Jess…
An NDR Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Fragen im NDR-Programmausschuss [#297819]
Datum
19. Januar 2024 19:06
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem NDR-Staatsvertrag Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die von Fr. Jessica Kordouni (Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein) am 15. Januar 2024 eingereichten Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 47 NDR-Staatsvertrag. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 47 Abs. 5 NDR-Staatsvertrag und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen zeitnah und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 297819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297819/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024, die uns erfolgreich erreicht hat. W…
Von
NDR
Betreff
AW: Fragen im NDR-Programmausschuss [#297819]
Datum
22. Januar 2024 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024, die uns erfolgreich erreicht hat. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Nachricht. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 47 Abs. 10 des NDR-Staatsvertrags für diese Anfrage Gebühren anfallen können. Die entstehenden Kosten belaufen sich maximal auf 500 € zuzüglich 0,15 € je gedruckter Seite, abhängig vom Aufwand, der mit der Bearbeitung verbunden sein wird. Sie können die Kostensatzung unter dem folgenden Link abrufen: https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/kostensatzung100.pdf. Sollten Gebühren für Ihre Anfrage anfallen oder wir zusätzliche Informationen benötigen oder Rückfragen zu Ihrem Anliegen haben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024. Ich beantworte sie zuständigkeitsh…
Von
NDR
Betreff
AW: Fragen im NDR-Programmausschuss [#297819]
Datum
13. März 2024 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024. Ich beantworte sie zuständigkeitshalber wie folgt: Frau Kordouni hat am 15.01.2024 Fragen zu TOP 5 „Anregungen und Kritik zu vom NDR verantworteten Sendungen der vergangenen Wochen“ für die nicht öffentliche Sitzung des Programmausschusses am 16.01.2024 eingereicht. Die von ihr eingereichten Fragen enthalten im Schwerpunkt Bewertungen und waren zentraler Bestandteil des Beratungsvorgangs in der Sitzung des Programmausschusses. Dieser wird jedoch über § 47 Abs. 8 Nr. 1 NDR StV ausdrücklich geschützt. Eine Bekanntgabe kommt auch im Nachgang zur Sitzung nicht in Betracht. Anderenfalls könnten Rückschlüsse auf den Prozess der Meinungsbildung innerhalb des Gremiums ermöglicht werden, die einen offenen Meinungsaustausch bei zukünftigen Beratungen beeinträchtigen würden (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 2019, 1769, 1770f.). Des Weiteren liegt ein Einverständnis des Vorsitzenden des Programmausschusses nicht vor. Mit freundlichen Grüßen