Fragen und aggregierte Antworten: Datenschutzprüfung: Niedersächsische Apotheken gut aufgestellt

1) Fragen, die den Apotheken im Rahmen der hier beschriebenen Prüfung zugesendet wurden: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/datenschutzprufung-niedersachsische-apotheken-gut-aufgestellt-227097.html
2) Aggregierte Antworten zu 1)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Fragen, die den Apotheken im Rahmen …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
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Betreff
Fragen und aggregierte Antworten: Datenschutzprüfung: Niedersächsische Apotheken gut aufgestellt [#292709]
Datum
18. November 2023 22:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Fragen, die den Apotheken im Rahmen der hier beschriebenen Prüfung zugesendet wurden: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/datenschutzprufung-niedersachsische-apotheken-gut-aufgestellt-227097.html 2) Aggregierte Antworten zu 1)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292709/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch g…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Fragen und aggregierte Antworten: Datenschutzprüfung: Niedersächsische Apotheken gut aufgestellt [#292709]
Datum
18. November 2023 22:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen anschließend ggf. eine Rückmeldung zukommen lassen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten, aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO. Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung. Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutzerklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-und-artikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120-4500 Telefax: +49 511 120-4599 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az. 0520-2023 Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Fragen und aggregierte Antworten: Datenschutzprüfung: Niedersächsische Apotheken gut aufgestellt [#292709]
Datum
22. November 2023 11:41
Status
Az. 0520-2023 Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen kann leider keine Auskunft gewährt werden. Sie haben sich bei Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, berufen. Ich kann vorliegend nicht erkennen, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Informationszugang erfüllt sind. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen aus § 3 Abs. 1 NUIG bezieht sich nur auf Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG. Die von Ihnen begehrten Informationen zu versandten Fragen und aggregierten Antworten im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Prüfung von Apotheken fallen nicht unter diesen Begriff. Für die Erfüllung des Informationsanspruchs aus § 2 Abs. 1 VIG ist der LfD Niedersachsen keine nach Landesrecht zuständige Stelle. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen in der gebotenen Kürze mitteilen, dass bei der Datenschutzprüfung, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, keine Fragebögen versandt, sondern Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt wurden. Mit freundlichen Grüßen