Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Ich benötige einfache Informationen zum Thema Auskünfte gem. UIG. Bei Anfragen gem. UIG können grundsätzlich Kosten für den Fragesteller entstehen. Wie sind diese einzuteilen bzw. wo ist die schwelle für eine Kostenauslösung? Wäre z.B. das Erstellen von nur einer einfachen CD mit lediglich 4 PDF-Dokumenten mit Kosten verbunden? Etwaige Kosten dürfen grundsätzlich nicht abschreckend in Bezug auf die Anfrage wirken. Wie wird die sog. "abschreckende Wirkung" in Ihrem Amt berücksichtigt? Woran orientieren sich zudem etwaige Personalkosten bei der Bearbeitung von Anfragen gem. UIG (Pauschalsätze, Stundensätze)? Können Sie diese derzeit beziffern? Wann würde man in Ihrem Amt die schwelle eines erheblichen Bearbeitungsaufwandes überschreiten? Können sie dazu konkrete Bsp. nennen? Wenn für Anfragen Kosten entstehen, werden diese vorab mitgeteilt? Ist eine etwaige Mitteilung der entstehenden Kosten verbindlich für den Auskunftsgebenden an den Fragesteller? Ist für Sie eine Unkenntlichmachung von Dokumenten (Schwärzung) eine "schwierige Aufgabe"? Wird eine interne juristische Rückkopplung bei Anfragen notwendig (z.B. mit Ihrer juristischen Abteilung), werden diese etwaigen Kosten dann ebenfalls auferlegt? Wann sind UIG-Anfargen als besonders schwierig einzustufen? Ab wann werden Kosten ausgelöst? Wäre bei einem reinen Versenden eines Sachbescheids mit einer CD etwa mit einer Stunde Zeitaufwand zu rechnen? Versenden Sie, als Planfeststellungsbehörde, auf Wunsch von privaten Einwendern die Erwiderungen von Vorhabensträgern an die Einwender, vor Erlass des Beschlusses? Oder ist das verboten? Wenn Sie Bescheide aufgrund von UIG Anträgen versenden und diese nicht innerhalb von 4 Wochen bei dem jeweiligen Antragsteller eingehen, ist dieser dann hinfällig (wenn z.B. Gebühren damit verbunden sind)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige einfac…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
25. September 2020 22:58
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige einfache Informationen zum Thema Auskünfte gem. UIG. Bei Anfragen gem. UIG können grundsätzlich Kosten für den Fragesteller entstehen. Wie sind diese einzuteilen bzw. wo ist die schwelle für eine Kostenauslösung? Wäre z.B. das Erstellen von nur einer einfachen CD mit lediglich 4 PDF-Dokumenten mit Kosten verbunden? Etwaige Kosten dürfen grundsätzlich nicht abschreckend in Bezug auf die Anfrage wirken. Wie wird die sog. "abschreckende Wirkung" in Ihrem Amt berücksichtigt? Woran orientieren sich zudem etwaige Personalkosten bei der Bearbeitung von Anfragen gem. UIG (Pauschalsätze, Stundensätze)? Können Sie diese derzeit beziffern? Wann würde man in Ihrem Amt die schwelle eines erheblichen Bearbeitungsaufwandes überschreiten? Können sie dazu konkrete Bsp. nennen? Wenn für Anfragen Kosten entstehen, werden diese vorab mitgeteilt? Ist eine etwaige Mitteilung der entstehenden Kosten verbindlich für den Auskunftsgebenden an den Fragesteller? Ist für Sie eine Unkenntlichmachung von Dokumenten (Schwärzung) eine "schwierige Aufgabe"? Wird eine interne juristische Rückkopplung bei Anfragen notwendig (z.B. mit Ihrer juristischen Abteilung), werden diese etwaigen Kosten dann ebenfalls auferlegt? Wann sind UIG-Anfargen als besonders schwierig einzustufen? Ab wann werden Kosten ausgelöst? Wäre bei einem reinen Versenden eines Sachbescheids mit einer CD etwa mit einer Stunde Zeitaufwand zu rechnen? Versenden Sie, als Planfeststellungsbehörde, auf Wunsch von privaten Einwendern die Erwiderungen von Vorhabensträgern an die Einwender, vor Erlass des Beschlusses? Oder ist das verboten? Wenn Sie Bescheide aufgrund von UIG Anträgen versenden und diese nicht innerhalb von 4 Wochen bei dem jeweiligen Antragsteller eingehen, ist dieser dann hinfällig (wenn z.B. Gebühren damit verbunden sind)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre untenstehende E-Mail vom 25. September 2020 kann ich Ihnen mit…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
23. Oktober 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre untenstehende E-Mail vom 25. September 2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 12 UIG i. V. m. der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) erhoben werden. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich dabei immer nach den Umständen des Einzelfalls. Daher kann ich Ihnen auf Fragen, soweit sie die Gebührenerhebung betreffen, keine konkretere Antwort geben. Woran sich die Personalkosten bei der Bearbeitung von Anfragen gemäß dem Umweltinformationsgesetz orientieren, ist Ihnen auch bereits bekannt. Ihre Frage, ob das EBA als Planfeststellungsbehörde, auf Wunsch von privaten Einwendern bereits vor Erlass des Beschlusses die Erwiderungen der Vorhabenträger an die Einwender versendet, stellt im Übrigen weder eine Umweltinformationen i. S. v. § 2 Abs. 3 UIG, noch eine amtliche Informationen nach § 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar. Hierzu kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern hat. Eine Zusendung von Erwiderungen des Vorhabenträgers ist hingegen nicht vorgesehen. Darüber hinaus hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach § 72 Abs.1 VwVfG i. V. m. § 29 VwVfG Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren. Daneben stehen Informationsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr ger…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
9. November 2020 11:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr gerne bereit bin meine Anfrage zu verifizieren. Sehr gerne möchte ich natürlich die Bearbeitung meines Antrags beschleunigen. Ich möchte auch keine Daten bzw. Aufzeichnungen übermittelt bekommen, dies kann grundsätzlich hohe Kosten auslösen. Dies ist eine unabhängige Anfrage ausschließlich über www.fragdenstaat.de. Bitte beantworten Sie daher meine Anfragen damit ich in meinem beabsichtigten Auskunftsverlangen nicht persönlich nachteilig durch eine etwaige nachhaltige Kostenabschreckung gehemmt werde und eine kostenrelevante Sachverhaltsermittlung dahingehend persönlich abschließen kann. Ich beabsichtige ggf. weitere Anfragen zu stellen. Sind diese mit erheblichen Kosten verbunden, so können sich diese in Summe abschreckend darstellen. Die Informationen sind nach h.E. auch nicht als umfangreich zu betrachten, da meine Fragen nun auf klare, einfache und eindeutige Fragen reduziert sind. Wie bemessen sich Personalkosten bei der Bearbeitung von Anfragen gem. UIG (Pauschalsätze, Stundensätze)? Werden entstehende Kosten bei einem Auskunftsverlangen gem. UIG von Ihrer Behörde im Vorfeld dem Petenten mitgeteilt? Ja/Nein? Würde für Sie eine Unkenntlichmachung von Dokumenten eine "schwierige Aufgabe" darstellen? Ja/Nein? Eine "Auslegung" meiner Anfrage erfordert nun auch keinen etwaigen begründbaren höheren zeitlichen Aufwand, verbunden mit einer etwaigen Bearbeitungsverzögerung. Es werden keine allgemeinen Rechtsauskünfte abgefragt, sondern gängige, einfache und fassbare Praxis-Parameter erfragt. Ich muss zudem konkret wissen bzw. unterrichtet werden, ob meine verifizierte Anfrage nun Kosten auslöst oder nicht und wenn ja, ggf. in welcher Höhe. Bitte teilen Sie mir den Namen und die jeweilige Dienstposition des zuständigen Bearbeiters/der zuständigen Bearbeiterin meines Antrages mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre ergänzenden Fragen vom 9. November 2020 weise ich Sie zunächst nochmals …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
8. Dezember 2020 17:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre ergänzenden Fragen vom 9. November 2020 weise ich Sie zunächst nochmals darauf hin, dass Ihnen schon bekannt ist, wie sich die Personalkosten bei der Bearbeitung von Anfragen gemäß dem Umweltinformationsgesetz bemessen. Wie ich Ihnen auch in meiner vorangegangenen E-Mail vom 23. Oktober 2020 mitgeteilt habe, richtet sich die konkrete Gebührenhöhe immer nach den Umständen des Einzelfalls. Auf Ihre Fragen betreffend die Gebührenerhebung bei Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz kann ich Ihnen daher weiterhin keine konkretere Antwort geben. Darüber hinaus kann ich auch Ihrer Bitte, Ihnen den Namen und die jeweilige Dienstposition des zuständigen Bearbeiters/der zuständigen Bearbeiterin Ihres Antrages mitzuteilen, nicht nachkommen. Die grundsätzlich anonyme Beantwortung von IFG- bzw. UIG-Anträgen erfolgt zum Schutze der Funktionsfähigkeit und effektiven Aufgabenwahrnehmung des Eisenbahn-Bundesamtes als staatliche Einrichtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eisenbahn-Bundesamt Referat 11 Justitiariat Heinemannstraße 6 53175 Bonn Tel.: +49 228 9826-0 Fax: +49 228 9826-9199 E-Mail: Ref11@eba.bund.de Internetadresse: www.eisenbahn-bundesamt.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <Ref11@eba.bund.de> [geschwärzt] Aktenauskünfte [geschwärzt] UIG (Aufwand, Kosten [geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in mir sind die Bemessungskriterien über die Personalkostenansätze über die Plattform w…
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Von
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Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
12. Dezember 2020 21:16
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir sind die Bemessungskriterien über die Personalkostenansätze über die Plattform www.fragdenstaat.de immer noch nicht abschließend übermittelt worden. Mir sind diese Daten somit nicht bekannt. Sie verweigern sich erneut einer konkreten Auskunft. Bitte teilen Sie mir den Namen der verantwortlichen Person mit, die diese Vorgehensweise zu verantworten hat. Ich habe ein Recht zu erfahren, welche Person für meinen Vorgang zuständig ist. Ich werde in meinen Bürgerrechten unangemessen benachteiligt. Im Zuge von etwaigen zivilrechtlichen Klageverfahren, Beschwerdeverfahren oder Dienstaufsichtsbeschwerden, kann ich ohne Personendaten nicht juristisch gegen diese Person/-en vorgehen. Mein Grundrecht auf Klagefreiheit wird eingeschränkt. Sollten Sie sich weiterhin der begehrten Informationen verweigern, werde ich mich an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Gleichzeitig werde ich mich (erneut) an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages wenden und diese Kommunikation veröffentlichen. Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger transparenter und nachvollziehbar gemacht wird. Seit dem 1. Januar 2006 ermöglicht das Gesetz innerhalb bestimmter Schranken den freien Zugang zu amtlichen Informationen (z.B. Akteneinsicht) der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Hierzu gehören neben den Ministerien und den nachgeordneten Bundesbehörden unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die bundesunmittelbaren Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und – seit 1. Januar 2011 – auch die gemeinsamen Einrichtungen nach § 50 Abs. 2 SGB II (Jobcenter). Ich gebe Ihnen somit letztmalig die Chance sich einer Bundesbehörde angemessen zu verhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kos…
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Von
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Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
11. Februar 2021 21:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.)“ vom 25.09.2020 (#197844) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mitteilung vom 11. Februar 2021 weise ich Sie gerne darauf hin, dass …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: ***EBA-SMEX: SPAM***AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
15. Februar 2021 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mitteilung vom 11. Februar 2021 weise ich Sie gerne darauf hin, dass Ihre Anfrage mit Schreiben vom 18.12.2020, Ihnen zugestellt am 23.12.2020 (Zustellungsurkunde), beschieden wurde. Gegen den benannten Bescheid haben Sie Ihrerseits bereits mit Schreiben vom 23.12.2020 Widerspruch eingelegt. Der Eingang Ihres Widerspruchs wurde Ihnen mit Schreiben vom 06.01.2021 bestätigt; gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Widerspruchs erneut. Über Ihren Widerspruch wird nunmehr in angemessener Frist i. S. d. § 75 VwGO sachlich entschieden. Nach Abschluss des Widerspruchsverfahren erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich gebe Ihnen vorsorglich den Hinweis, dass z.B. Name, Titel…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
16. Februar 2021 23:05
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in ich gebe Ihnen vorsorglich den Hinweis, dass z.B. Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer von Bearbeitern/-innen vom Informationszugang nicht ausgeschlossen sind, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist (gem. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes; Informationsfreiheitsgesetz - IFG; § 5 Schutz personenbezogener Daten). Dieser grundsätzliche Gesetzesanspruch steht im Widerspruch zur Nachricht des EBA vom 08.12.2020, in der mir dieses Recht im übertragenen Sinn verweigert wird. Seit 09.11.2020 wird mir dieser Informationsanspruch also leider verwehrt. Ich möchte z.B. auch wissen, welche Person für die Nachricht vom 08.12.2020 - innerhalb des Referats 11 - verantwortlich ist? Ich gehe davon aus, dass eine solche Information kostenfrei erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Hr. Antragsteller/in Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kos…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
28. März 2021 22:58
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.)“ vom 25.09.2020 (#197844) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197844/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28. März 2021. Hierauf bezugnehmend, weise ich Sie gerne n…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Fragen zu Aktenauskünfte gem. UIG (Aufwand, Kosten etc.) [#197844]
Datum
29. März 2021 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28. März 2021. Hierauf bezugnehmend, weise ich Sie gerne noch einmal darauf hin, dass Ihre Anfrage mit Schreiben vom 18.12.2020, Ihnen zugestellt am 23.12.2020 (Zustellungsurkunde), beschieden wurde. Ihr daraufhin eingelegter Widerspruch mit Schreiben vom 23.12.2020 wurde nunmehr abschließend mit Widerspruchsbescheid vom 22.03.2021, Ihnen zugestellt am 24.03.2021 (Zustellungsurkunde), beschieden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eisenbahn-Bundesamt Referat 11 Justitiariat Heinemannstraße 6 53175 Bonn Tel.: +49 228 9826-0 Fax: +49 228 9826-9199 E-Mail: Ref11@eba.bund.de <mailto:Ref11@eba.bund.de> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ***[geschwärzt]***[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])" [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]