Fragen zu den Bundesinitiativen "Rauchfrei Leben" und "Deine Chance" sowie zur Rauchfrei-Hotline der BZgA

Informationen zu den Bundesinitiativen "Rauchfrei Leben" und "Deine Chance" sowie zur Rauchfrei-Hotline der BZgA aus denen hervorgeht:
- jährliches Budget der Bundesinitiative "Rauchfrei Leben"
- jährliches Budget der Bundesinitiative "Deine Chance"
- jährliches Budget der Rauchfrei-Hotline

Zudem wüsste ich gerne:
Wieviele Anrufe gehen im Durchschnitt pro Tag bei der Rauchfrei Hotline ein?
Wieviele Anrufe gehen im Durchschnitt pro Monat bei der Rauchfrei Hotline ein?
Gibt es starke Schwankungen je nach Wochentag/Monat?

Wieviele Mitarbeiter sind bei der Rauchfrei Hotline aktuell beschäftigt?

Wieviel Prozent der Anrufe sind erstgemeinte Hilfsanfragen?
Wieviel Prozent der Anrufe sind Scherzanrufe oder Beschwerden?
Wieviel Prozent der Anrufer*innen legen direkt wieder auf?
Wieviel Prozent der Anrufer*innen fragen nach alternativen Nikotinkonsummöglichkeiten (E-Zigarette, Tabak-Erhitzer, Pouches)?
Wieviel Prozent der Anrufer*innen melden sich mehrfach bei der Hotline?

Ist das BZgA in der Lage zu ermitteln wieviele Raucher aufgrund der Rauchfrei Hotline (für mind. 6 Monate) mit dem Rauchen aufhören konnten? Falls ja, wie geschieht dies?

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Horst Winkler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Horst Winkler
Betreff
Fragen zu den Bundesinitiativen "Rauchfrei Leben" und "Deine Chance" sowie zur Rauchfrei-Hotline der BZgA [#263974]
Datum
24. November 2022 15:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Bundesinitiativen "Rauchfrei Leben" und "Deine Chance" sowie zur Rauchfrei-Hotline der BZgA aus denen hervorgeht: - jährliches Budget der Bundesinitiative "Rauchfrei Leben" - jährliches Budget der Bundesinitiative "Deine Chance" - jährliches Budget der Rauchfrei-Hotline Zudem wüsste ich gerne: Wieviele Anrufe gehen im Durchschnitt pro Tag bei der Rauchfrei Hotline ein? Wieviele Anrufe gehen im Durchschnitt pro Monat bei der Rauchfrei Hotline ein? Gibt es starke Schwankungen je nach Wochentag/Monat? Wieviele Mitarbeiter sind bei der Rauchfrei Hotline aktuell beschäftigt? Wieviel Prozent der Anrufe sind erstgemeinte Hilfsanfragen? Wieviel Prozent der Anrufe sind Scherzanrufe oder Beschwerden? Wieviel Prozent der Anrufer*innen legen direkt wieder auf? Wieviel Prozent der Anrufer*innen fragen nach alternativen Nikotinkonsummöglichkeiten (E-Zigarette, Tabak-Erhitzer, Pouches)? Wieviel Prozent der Anrufer*innen melden sich mehrfach bei der Hotline? Ist das BZgA in der Lage zu ermitteln wieviele Raucher aufgrund der Rauchfrei Hotline (für mind. 6 Monate) mit dem Rauchen aufhören konnten? Falls ja, wie geschieht dies? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Winkler Anfragenr: 263974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263974/ Postanschrift Horst Winkler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Winkler
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Fragen zu den Bundesinitiativen Rauchfrei Leben und Deine Chance sowie zur Rauchfrei-Hotl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Fragen zu den Bundesinitiativen Rauchfrei Leben und Deine Chance sowie zur Rauchfrei-Hotline de... [#263974]
Datum
29. November 2022 07:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Winkler, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Winkler, vielen Dank für ich Ihren unten stehenden Antrag vom 24. November. Gemäß § 7 Absatz …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Fragen zu den Bundesinitiativen "Rauchfrei Leben" und "Deine Chance" sowie zur Rauchfrei-Hotline der BZgA [#263974]
Datum
1. Dezember 2022 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Winkler, vielen Dank für ich Ihren unten stehenden Antrag vom 24. November. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen