Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren

Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Münster kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Münster besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht:
- wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Münster werden jährlich gestellt?
- wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt?
- wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat?
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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John Tardis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
John Tardis
Betreff
Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren [#262475]
Datum
4. November 2022 14:52
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Münster kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Münster besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht: - wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Münster werden jährlich gestellt? - wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt? - wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen John Tardis Anfragenr: 262475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262475/
Mit freundlichen Grüßen John Tardis

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Tardis, ich habe unterstellt, dass es sich bei Ihrem Pseudonym um eine natürliche Person hand…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren [#262475]
Datum
17. November 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB
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4,2 KB


Sehr geehrter Herr Tardis, ich habe unterstellt, dass es sich bei Ihrem Pseudonym um eine natürliche Person handelt, daher antworte ich auf Ihre Anfrage ausnahmsweise wie folgt: für die Zukunft werde ich jedoch nur Anfragen per Post beantworten und bitte daher um Angabe einer Postadresse unter der Sie zu erreichen sind: 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Münster werden jährlich gestellt? Antwort der BR MS: Im Jahr 2021 sind insgesamt 1.462 Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Münster gestellt. 2. Wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt? Antwort der BR MS: In 2021 sind 6 Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms abgelehnt worden. Eine Auswertung ob es sich dabei um Ablehnungen wegen fehlender Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung handelt ist nicht möglich. 3. Wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? Antwort der BR MS: Leider kann ich hierzu keine Angaben machen, da noch nicht alle Anerkennungsverfahren von den in 2021 gestellten Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms abgeschlossen sind. 4. Wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? Antwort der BR MS: Hierzu können Ihnen die für die Abnahme der Fachsprachenprüfung zuständigen Ärztekammer Westfalen-Lippe und Nordrhein Auskunft geben. 5. Wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? Antwort der BR MS: Hierzu kann Ihnen die für die Abnahme der Kenntnisprüfung zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe Auskunft geben. 6. Wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw. in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? Antwort der BR MS: Von den in 2021 gestellten Anträgen [Nicht-EU-Arztdiplomen], wurden bislang in 405 Fällen Gleichwertigkeitsprüfung beauftragt bzw. erstellt. Davon ergab sich in 220 Fällen eine Gleichwertigkeit der Ausbildung, in 94 Fällen lagen wesentliche Defizite vor. Das Ergebnis in den restlichen Fällen liegt noch nicht vor. 7. Bezüglich der erfolgreichen Anträge: Wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere? Antwort der BR MS: Eine durchschnittliche Dauer des Anerkennungsprozedere kann nicht ausgewertet werden. Mit freundlichen Grüßen