Fragen zu den hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus
ich bin hessischer Bürger.
Die hessischen Corona-Verordnungen stellen teilweise erhebliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.
Diese als „Notverordnungen“ erscheinenden Verordnungen können helfen, Menschenleben in unbekannter Zahl zu retten. Sie können aber ebenso gut
• Existenzen bspw. durch das Verbot von Erwerbstätigkeit vernichten,
• Menschenleben kosten (bspw. durch die Verschiebung notwendiger jedoch planbarer Operationen und dadurch mögliche Spätschäden, durch Gewalt oder durch Suizid),
• schwere Traumata auslösen,
• durch eine nahezu unbegrenzte Bereitstellung von Fördermittel zu Inflation und Armut führen.
Die Politik steht vor der schwierigen Aufgabe ihre Entscheidungen sehr gut abzuwägen. Verordnungen von dieser enormen Tragweite müssen sehr gut fundiert sein und auf dem festen Boden der Verfassung stehen. Bei Entscheidungen, welche die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich belasten, ist darauf zu achten, dass eine maximale Transparenz hergestellt wird. Die Öffentlichkeit muss wissen, welche Fakten und welche Lageeinschätzungen genau zu den Entscheidungen führen, die ihre Grundrechte massiv einschränken, ihr Leben erschwert und zu noch ungeahnten Folgewirkungen führen werden.
Verordnungen, die hauptsächlich geschürte Ängste bedienen und nicht auf Basis fundiert erhobener Daten, Beratungen durch einen breit gefächerten und unabhängigen Expertenrat, sowie der Analyse sämtlicher Konsequenzen beschlossen werden, würden bei mir als Bürger auf große Ablehnung stoßen. Denn unabhängig von der Frage nach dem Einklang mit der Verfassung, können Folgeschäden schnell dazu führen, dass sich geschürte Ängste in unkontrollierte Wut verwandeln und „Schuldenböcke“ gesucht werden. Geschichte kann sich dann leider wiederholen. Das bereitet mir große Sorgen!
Ich vertraue voll und ganz der Hessischen Landesregierung und insbesondere dem Ministerpräsidenten, der bisher stets sehr besonnen und rational agiert hat. Trotzdem betrachte ich die aktuelle Situation mit großer Sorge.
Dies vorangeschickt bitte ich freundlich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Das Europäische Projekt „European Mortality Monitoring Project“ (euroMOMO) erfasst in wöchentlicher Granularität die Gesamtmortalität verschiedener Altersgruppen von verschiedenen Ländern. Diese Daten werden unter www.euromomo.eu sehr aktuell in einer 4-Jahres-Übersicht veröffentlicht. Für Deutschland werden einerseits Daten vom „Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen“ (HLPUG) und andererseits vom „RKI Berlin“ geliefert. Die Veröffentlichung erfolgt folgerichtig getrennt in Deutschland (Berlin) und Deutschland (Hessen). Der Homepage des HLPUG ist zu entnehmen, dass die Todesfälle in Hessen wöchentlich von den Standesämtern an das HLPUG übermittelt werden.
Die Daten der Gesamtmortalitätsrate für Berlin und für Hessen weisen für die aktuelle Grippesaison ein erfreulich niedriges Niveau. Die Daten der vergangenen Wochen/Monate liegen weit unter den Peaks vergangener Jahre, die wohl dadurch verursacht wurden, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Menschen in der kalten Jahreszeit an Viruserkrankungen wir die Influenza verstorben sind. In der aktuellen Grippesaison sieht die Lage anders aus: der milde Winter scheint für deutlich weniger Infektionen und Atemwegserkrankungen gesorgt zu haben.
Fragen:
• Sind die Daten der Gesamtmortalität und deren Entwicklung in die Entscheidungsfindung für die hessischen Corona-Verordnungen eingeflossen? Wenn ja: wie konkret und mit welcher Gewichtung?
• Werden diese Daten in den aktuellen Überlegungen zur Corona19-Pandemie berücksichtigt? Wenn ja: wie konkret und mit welcher Gewichtung?
2.
Das HLPUG ist als zuständige Landesstelle für Infektionsschutz (ifSG) u.a. für die Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten zuständig. Die von den hessischen Gesundheitsämtern gemeldet Daten werden aufbereitet, bewertet und der interessierten Öffentlichkeit auf deren Homepage zur Verfügung gestellt.
Dem aktuellen Bericht (Stand 09.04.2020) ist zu entnehmen, dass die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung in der 14. Kalenderwoche 2020 bundesweit für alle Altersgruppen zurückgeht. Die Influenza-Positiven-Rate ist im Vergleich zur Vorwoche deutlich gesunken und liegt bei 1 %. Die Sentinelproben wurden auch auf SARS-CoV-2 untersucht: in 24% von 89 Proben wurden Influenzaviren identifiziert. In 87 der untersuchten Proben wurden 1,1% SARS-CoV-2 identifiziert.
Frage:
• Sind die Daten des HLPUG zu der Infektionsentwicklung in die Entscheidungsfindung für die Corona-Verordnungen eingeflossen? Wenn ja: wie konkret und mit welcher Gewichtung?
Für die Beantwortung der Fragen möchte ich mich schon jetzt sehr herzlich bedanken.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. April 2020
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16. Mai 2020
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