Fragen zu Placebo Gruppen bei Impfstudien

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen werden Doppelblindstudien durchgeführt. Dabei erhält die eine Gruppe den neuen Impfstoff und die andere Gruppe eine Kochsalzlösung als Placebo.
Der Sinn besteht darin, Nebenwirkungen eines neuen Impfstoffes gegenüber der Kontrollgruppe mit der neutralen Kochsalzlösung zu identifizieren.
Es scheint jedoch üblich zu sein, das keine neutrale Kochsalzlösung verwendet wird, sondern entweder der Impfstoff selbst jedoch mit Adjuvantien (Hilfsstoffen) aber ohne Erreger bzw. eine andere Impfung z.B. Hepatitis A.
Die Anwendung von Adjuvantien und anderen Impfungen (hier Hepatitis A) führt ggfs. zu Nebenwirkungen. Sie sind ebenso KEINE neutralen Substanzen!
Die Nebenwirkungen der neuen Impfung (z.B.mit Cervarix) wird mit den Nebenwirkungen der Kontrollgruppe z.B.m. Hepatitis-A-Impfung verglichen und gerade eben NICHT mit der neutralen Kochsalzlösung. Die Folge ist, dass die neue Impfung (z.B. Cervarix) scheinbar „genauso gut“ verträglich ist, wie die Placebo - Kontrollgruppe (Aber: Nicht neutral weil mit der Hepatitis-A-Impfung geimpft wurde, die eben auch Nebenwirkungen zeigt).
Hätte man an der Kochsalzlösung in der Kontrollgruppe festgehalten, würde ggf. ein neuer Impfstoff wg. dem Nebenwirkungsprofil u.U. auffällig und in dessen Folge ggf. abgelehnt werden.

Dieses Studiendesign der Industrie verfälscht – aus meiner Sicht - die Ergebnisse der Sicherheit erheblich und wirkt manipulativ.
Die Impfstoffindustrie hat ein wirtschaftliches Interesse daran, die Nebenwirkungen zu minimieren und damit den Impfstoff zur Zulassung zu führen und Umsätze zu generieren. Die Verwendung eines neutralen Placebos - wie bei der Medikamentenforschung - würde zu sichereren Impfstoffen für die Bevölkerung aber ggf. zu höheren Zulassungshürden und Mehrkosten für die Forschung bei der Industrie führen. Es gibt Interessenkonflikte zwischen der Sicherheit unserer Gesundheit und Wirtschaftsinteressen der Industrie.

Fragen:
Seit wann wird diese beschriebene Praxis von Seiten des RKI toleriert?
Wie begründen Sie die Anerkennung dieses Designs als zulässig?
Welche Abteilung ist mit der fachlichen Prüfung befasst?
Welche Ausbildungen haben die prüfenden Mitarbeiter?
Gibt es Interessenkonflikte / Kontakt mit der Industrie / Lobbyorganisationen?
Welche Impfungen aus der allgemeinen Impfempfehlung der STIKO sind davon betroffen?

Für Ihre Auskunft bedanke ich mich.

MfG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, für …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Placebo Gruppen bei Impfstudien [#281171]
Datum
14. Juni 2023 23:01
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen werden Doppelblindstudien durchgeführt. Dabei erhält die eine Gruppe den neuen Impfstoff und die andere Gruppe eine Kochsalzlösung als Placebo. Der Sinn besteht darin, Nebenwirkungen eines neuen Impfstoffes gegenüber der Kontrollgruppe mit der neutralen Kochsalzlösung zu identifizieren. Es scheint jedoch üblich zu sein, das keine neutrale Kochsalzlösung verwendet wird, sondern entweder der Impfstoff selbst jedoch mit Adjuvantien (Hilfsstoffen) aber ohne Erreger bzw. eine andere Impfung z.B. Hepatitis A. Die Anwendung von Adjuvantien und anderen Impfungen (hier Hepatitis A) führt ggfs. zu Nebenwirkungen. Sie sind ebenso KEINE neutralen Substanzen! Die Nebenwirkungen der neuen Impfung (z.B.mit Cervarix) wird mit den Nebenwirkungen der Kontrollgruppe z.B.m. Hepatitis-A-Impfung verglichen und gerade eben NICHT mit der neutralen Kochsalzlösung. Die Folge ist, dass die neue Impfung (z.B. Cervarix) scheinbar „genauso gut“ verträglich ist, wie die Placebo - Kontrollgruppe (Aber: Nicht neutral weil mit der Hepatitis-A-Impfung geimpft wurde, die eben auch Nebenwirkungen zeigt). Hätte man an der Kochsalzlösung in der Kontrollgruppe festgehalten, würde ggf. ein neuer Impfstoff wg. dem Nebenwirkungsprofil u.U. auffällig und in dessen Folge ggf. abgelehnt werden. Dieses Studiendesign der Industrie verfälscht – aus meiner Sicht - die Ergebnisse der Sicherheit erheblich und wirkt manipulativ. Die Impfstoffindustrie hat ein wirtschaftliches Interesse daran, die Nebenwirkungen zu minimieren und damit den Impfstoff zur Zulassung zu führen und Umsätze zu generieren. Die Verwendung eines neutralen Placebos - wie bei der Medikamentenforschung - würde zu sichereren Impfstoffen für die Bevölkerung aber ggf. zu höheren Zulassungshürden und Mehrkosten für die Forschung bei der Industrie führen. Es gibt Interessenkonflikte zwischen der Sicherheit unserer Gesundheit und Wirtschaftsinteressen der Industrie. Fragen: Seit wann wird diese beschriebene Praxis von Seiten des RKI toleriert? Wie begründen Sie die Anerkennung dieses Designs als zulässig? Welche Abteilung ist mit der fachlichen Prüfung befasst? Welche Ausbildungen haben die prüfenden Mitarbeiter? Gibt es Interessenkonflikte / Kontakt mit der Industrie / Lobbyorganisationen? Welche Impfungen aus der allgemeinen Impfempfehlung der STIKO sind davon betroffen? Für Ihre Auskunft bedanke ich mich. MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281171/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0290-0002 IFG 44/23 - Placebo-Gruppen Impfstoffstudien Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0290-0002 IFG 44/23 - Placebo-Gruppen Impfstoffstudien
Datum
4. August 2023 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei finden Sie das Antwortschreiben einschließlich der Anlagen 1 bis 3. Mit freundlichen Grüßen

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