Fragen zu Sonderrechten für Fahrzeuge

- Über welche Sonderrechte verfügen Fahrzeuge mit der Aufschrift "Polizeibehörde" im Allgemeinen und das Fahrzeug mit dem Kennzeichen S-LH8315 im Besonderen?
- Wie ist in Ihrer Behörde geregelt, ob die Verwendung von Sonderrechten angemessen ist? Bitte fügen Sie ggf. entsprechende Dienstanweisungen o.ä. bei.
- Welcher Art war der Einsatz des o.g. Fahrzeuges am 30.01.2022, 18:01 Uhr, und inwiefern rechtfertigte die Dringlichkeit dieses Einsatzes das Parken im absoluten Halteverbot mit Zusatzschild "Brandschutzzone"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Über welche …
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Sonderrechten für Fahrzeuge [#243531]
Datum
16. März 2022 16:09
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Über welche Sonderrechte verfügen Fahrzeuge mit der Aufschrift "Polizeibehörde" im Allgemeinen und das Fahrzeug mit dem Kennzeichen S-LH8315 im Besonderen? - Wie ist in Ihrer Behörde geregelt, ob die Verwendung von Sonderrechten angemessen ist? Bitte fügen Sie ggf. entsprechende Dienstanweisungen o.ä. bei. - Welcher Art war der Einsatz des o.g. Fahrzeuges am 30.01.2022, 18:01 Uhr, und inwiefern rechtfertigte die Dringlichkeit dieses Einsatzes das Parken im absoluten Halteverbot mit Zusatzschild "Brandschutzzone"?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243531/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 16.03.2022 fragten Sie bzgl. der Sonderrechte für Fahrzeuge des Städtischen Vol…
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
Fragen zu Sonderrechten für Fahrzeuge (Anfrage-Nummer 243531)
Datum
28. März 2022 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 16.03.2022 fragten Sie bzgl. der Sonderrechte für Fahrzeuge des Städtischen Vollzugsdienstes an: Die Mitarbeitenden des Städtischen Vollzugsdienstes haben bei Führen der Dienstfahrzeuge keine Sonderrechte, wie sie bspw. der Landespolizei oder den Berufsfeuerwehren zustehen. Auf Ihre zweite Frage, bzgl. eines Einsatzes am 30.01.2022, 18:01 Uhr, wo ein Fahrzeug des Städtischen Vollzugsdienstes im absoluten Halteverbot mit Zusatzschild "Brandschutzzone" geparkt haben soll: Die Mitarbeitenden, die laut Funkprotokoll am 30.01.2022 das Dienstfahrzeug gefahren haben, wurden angefragt, können sich aber aufgrund des Zeitlaufs nicht mehr erinnern. Wir werden Ihr Mail zum Anlass nehmen und alle Mitarbeitenden auf Ihre Vorbildfunktion - auch im Straßenverkehr - hinweisen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]