Fragen zum PCR-Test und angrenzende
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviel wirklich Infizierte, bitte keine PCR-TEST positive und wie wurden sie diagnostiziert (Anzahl der Zyklen) haben wir im Bezirk,
2. Wieviel Sars Cov2 Infizierte sind auf der Intensivstation,
3. Wie hoch ist aktuell die Suizidrate.
4. Wieviele und welche Atemwegserkrankungen haben wir, die vermutlich durch das Tragen der Mund-und-Nasen-Bedeckung ausgelöst sind.
5. Welcher Impfstoff ist für welche Bevölkerungsgruppe vorgesehen,
6. Wann und wo soll mit der Impfung
7. wer führt die Impfungen durch?
8. ich bitte um die Entwicklung der Anzahl der Intensivbetten innerhalb eines Kalenderjahres, also von Nov. 2019- Nov. 2020.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. November 2020
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15. Dezember 2020
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