Fragen zum Tätigkeitsbericht 2022/23 der Aufarbeitungsbeauftragten von Sachsen-Anhalt

Fragen zu Punkt 1.4.5. Beratung von Dopingopfern des Tätigkeitsberichts.

Text: Kinder und Jugendliche, die in Trainingszentren des Leistungssports in der DDR systematischem Zwangsdoping ausgesetzt waren, leiden heute teilweise an schweren Folgeerkrankungen.

Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche wurden von Ihrer Behörde betreut?
Frage 2: Wie viele solcher Kinder und Jugendliche leiden teilweise an schweren
Folgeerkrankungen ?
Frage 3: Welchen Anteil dieser Folgeerkrankungen haben gesundheitliche Störungen, die außerhalb des Doping liegen? Zum Beispiel: Scheidungen, Rauchen, Alkohol, Arbeitsplatzverlust, finanzielle Schwierigkeiten, Diabetes usw.

Text: Die Landesbeauftragte hat die Betroffenen auch darin unterstützt, für ihre Antragstellung fachkundig begutachtet zu werden.

Frage4: Welche Qualifizierungen bringen die Mitarbeiter dieser Behörde mit, damit die Beratungssuchenden nicht durch Fehlberatungen in die Irre geleitet zu werden?
Frage 5: Da die gesetzliche ärztliche Schweigepflicht nicht für die Mitarbeiter in ihrer Behörde zum Tragen kommt, wie teilen Sie es den Beratungssuchenden mit, dass die Mitarbeiter in ihrer Behörde der ärztlichen Schweigepflicht nicht unterliegen?

Text: Dabei war bei vielen Betroffenen ein ähnlich hoher Leidensdruck, aber auch Leistungs- und Erfolgsdruck spürbar. Letzteres ließ dabei nicht nur auf eine Substanz, sondern auch auf einen Erziehungs- oder Trainingsstil schließen, welcher Grenzüberschreitung in jeglicher Hinsicht zum Ziel zu haben schien, um die Athletinnen und Athleten über ihre Belastungsgrenze zum vermeintlichen Erfolg zu treiben.

Frage 6: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um bewerten zu können, um feststellen zu können, das es zu einer Grenzüberschreitung gekommen ist, mit dem Ziel dadurch Erfolge zu erzielen?
Frage 7: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um bewerten zu können, dass diese Grenzüberschreitungen ausschließlich nur in der DDR zum Einsatz kamen?

Text: Zusätzlich wirkten der Konkurrenzdruck untereinander, fehlender Kontakt außerhalb des Trainingszentrums sowie martialische Trainingsmethoden, Misshandlungen und Missbräuche durch Trainerinnen und Trainer auf die Kinder und Jugendlichen ein und formten neben der Substanzschädigung deren Charakterentwicklung und psychische Gesundheit in einem gesonderten, abgeschirmten und überwachten (Sub-) System der ehemaligen DDR.

Frage 8: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um eindeutig feststellen zu können, dass
a) der Konkurrenzdruck untereinander
b) fehlender Kontakt außerhalb des Trainingszentrums
c) martialische Trainingsmethoden
d) Misshandlungen und Missbräuche durch Trainerinnen und Trainer auf die Kinder und Jugendlichen
e) formten neben der Substanzschädigung deren Charakterentwicklung und psychische Gesundheit
ausschließlich nur in der DDR vorkamen?

Text: Oft zeigten die Betroffenen in der Beratung wenig Gespür für ihre eigenen Grenzen, Gefühle und Bedürfnisse, sondern präsentierten stattdessen eine Kämpfernatur, mit Tendenz zur Selbstausbeutung, wenig Selbstfürsorge und einem auffällig hohen Bezug auf Körperlichkeit (Symptomdruck) und Leistung (Erfolgsdruck), worunter sie gleichwohl auch litten.
Frage 9: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um eindeutig feststellen zu können, dass
a) wenig Gespür für ihre eigenen Grenzen, Gefühle und Bedürfnisse
b) präsentierten stattdessen eine Kämpfernatur
c) Tendenz zur Selbstausbeutung
d) wenig Selbstfürsorge
e) einem auffällig hohen Bezug auf Körperlichkeit (Symptomdruck) und Leistung (Erfolgsdruck)
ausschließlich nur in der DDR vorkamen?

Text: Störungsbilder, die vorrangig in der Beratungszeit von den Betroffenen beschrieben wurden, waren (rezidivierende) depressive Episoden, psychovegetative Dysfunktion, Somatisierungsstörungen, Angst- und Panikstörungen, (komplexe) Posttraumatische Belastungsstörungen, (narzisstische) Persönlichkeitsstörungen und Schwierigkeiten in der zwischenmenschlichen Beziehungsgestaltung.
Frage 10: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um Diagnosen über die aufgeführten Krankheitsfelder abgeben zu können?

Text: Die Landesbeauftragte steht in Kontakt mit dem Doping-Opfer-Hilfe-Verein e. V. und tauscht sich mit ihm regelmäßig zu Beratungsfragen aus.
Frage 11: Welche Vorkehrungen hat ihre Behörde getroffen, dass sie keine persönliche Daten von Beratungssuchenden an den Doping-Opfer-Hilfe-Verein weitergeben?

https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Stasi-Unterlagen/Taet_zip/TB_2022_K.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Johann Weber
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen zu Punkt 1.4.5…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
Johann Weber
Betreff
Fragen zum Tätigkeitsbericht 2022/23 der Aufarbeitungsbeauftragten von Sachsen-Anhalt [#291573]
Datum
2. November 2023 18:30
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zu Punkt 1.4.5. Beratung von Dopingopfern des Tätigkeitsberichts. Text: Kinder und Jugendliche, die in Trainingszentren des Leistungssports in der DDR systematischem Zwangsdoping ausgesetzt waren, leiden heute teilweise an schweren Folgeerkrankungen. Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche wurden von Ihrer Behörde betreut? Frage 2: Wie viele solcher Kinder und Jugendliche leiden teilweise an schweren Folgeerkrankungen ? Frage 3: Welchen Anteil dieser Folgeerkrankungen haben gesundheitliche Störungen, die außerhalb des Doping liegen? Zum Beispiel: Scheidungen, Rauchen, Alkohol, Arbeitsplatzverlust, finanzielle Schwierigkeiten, Diabetes usw. Text: Die Landesbeauftragte hat die Betroffenen auch darin unterstützt, für ihre Antragstellung fachkundig begutachtet zu werden. Frage4: Welche Qualifizierungen bringen die Mitarbeiter dieser Behörde mit, damit die Beratungssuchenden nicht durch Fehlberatungen in die Irre geleitet zu werden? Frage 5: Da die gesetzliche ärztliche Schweigepflicht nicht für die Mitarbeiter in ihrer Behörde zum Tragen kommt, wie teilen Sie es den Beratungssuchenden mit, dass die Mitarbeiter in ihrer Behörde der ärztlichen Schweigepflicht nicht unterliegen? Text: Dabei war bei vielen Betroffenen ein ähnlich hoher Leidensdruck, aber auch Leistungs- und Erfolgsdruck spürbar. Letzteres ließ dabei nicht nur auf eine Substanz, sondern auch auf einen Erziehungs- oder Trainingsstil schließen, welcher Grenzüberschreitung in jeglicher Hinsicht zum Ziel zu haben schien, um die Athletinnen und Athleten über ihre Belastungsgrenze zum vermeintlichen Erfolg zu treiben. Frage 6: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um bewerten zu können, um feststellen zu können, das es zu einer Grenzüberschreitung gekommen ist, mit dem Ziel dadurch Erfolge zu erzielen? Frage 7: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um bewerten zu können, dass diese Grenzüberschreitungen ausschließlich nur in der DDR zum Einsatz kamen? Text: Zusätzlich wirkten der Konkurrenzdruck untereinander, fehlender Kontakt außerhalb des Trainingszentrums sowie martialische Trainingsmethoden, Misshandlungen und Missbräuche durch Trainerinnen und Trainer auf die Kinder und Jugendlichen ein und formten neben der Substanzschädigung deren Charakterentwicklung und psychische Gesundheit in einem gesonderten, abgeschirmten und überwachten (Sub-) System der ehemaligen DDR. Frage 8: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um eindeutig feststellen zu können, dass a) der Konkurrenzdruck untereinander b) fehlender Kontakt außerhalb des Trainingszentrums c) martialische Trainingsmethoden d) Misshandlungen und Missbräuche durch Trainerinnen und Trainer auf die Kinder und Jugendlichen e) formten neben der Substanzschädigung deren Charakterentwicklung und psychische Gesundheit ausschließlich nur in der DDR vorkamen? Text: Oft zeigten die Betroffenen in der Beratung wenig Gespür für ihre eigenen Grenzen, Gefühle und Bedürfnisse, sondern präsentierten stattdessen eine Kämpfernatur, mit Tendenz zur Selbstausbeutung, wenig Selbstfürsorge und einem auffällig hohen Bezug auf Körperlichkeit (Symptomdruck) und Leistung (Erfolgsdruck), worunter sie gleichwohl auch litten. Frage 9: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um eindeutig feststellen zu können, dass a) wenig Gespür für ihre eigenen Grenzen, Gefühle und Bedürfnisse b) präsentierten stattdessen eine Kämpfernatur c) Tendenz zur Selbstausbeutung d) wenig Selbstfürsorge e) einem auffällig hohen Bezug auf Körperlichkeit (Symptomdruck) und Leistung (Erfolgsdruck) ausschließlich nur in der DDR vorkamen? Text: Störungsbilder, die vorrangig in der Beratungszeit von den Betroffenen beschrieben wurden, waren (rezidivierende) depressive Episoden, psychovegetative Dysfunktion, Somatisierungsstörungen, Angst- und Panikstörungen, (komplexe) Posttraumatische Belastungsstörungen, (narzisstische) Persönlichkeitsstörungen und Schwierigkeiten in der zwischenmenschlichen Beziehungsgestaltung. Frage 10: Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter ihrer Behörde um Diagnosen über die aufgeführten Krankheitsfelder abgeben zu können? Text: Die Landesbeauftragte steht in Kontakt mit dem Doping-Opfer-Hilfe-Verein e. V. und tauscht sich mit ihm regelmäßig zu Beratungsfragen aus. Frage 11: Welche Vorkehrungen hat ihre Behörde getroffen, dass sie keine persönliche Daten von Beratungssuchenden an den Doping-Opfer-Hilfe-Verein weitergeben? https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Stasi-Unterlagen/Taet_zip/TB_2022_K.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 291573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291573/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573) Sehr geehrter Herr Weber, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Ant…
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573)
Datum
23. November 2023 13:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Weber, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen vom 02 November 2023. Da die für Ihr Anliegen zuständigen Referentin nach dem gegenwärtig Stand bis einschließlich 24. November 2023 nicht im Hause sein wird, wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Ihre Frage zu den möglicherweise entstehenden Kosten kann ich wie folgt beantworten: Die Höhe der Gebühren ist abhängig von dem bei der Bearbeitung entstehenden Zeitaufwand. Für die Tätigkeit einer mit E 13 eingruppierten Beschäftigten beläuft sich die Gebühr auf 17,75 € für jede angefangene Viertelstunde. Eine Kostenschätzung kann ich Ihnen leider erst zukommen lassen, wenn die zuständige Referentin wieder im Haus ist. Mit freundlichen Grüßen
Johann Weber
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573) [#291573] Guten Tag << Anrede >> danke für diese Info…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573) [#291573]
Datum
23. November 2023 17:32
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> danke für diese Information. Ich warte also bis ich von Ihnen die Kostenschätzung zugesandt bekomme. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 291573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291573/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573) [#291573] Sehr geehrter Herr Weber, wir haben zwisch…
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2023 (Nummer 291573) [#291573]
Datum
6. Dezember 2023 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, wir haben zwischenzeitlich eine Kostenschätzung vornehmen können und gehen davon aus, dass wir Kosten von 100 € nicht überschreiten werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ihre Anfrage vom 02.11.2023 Sehr geehrter Herr Weber, unsere Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.11.2023 können Sie…
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.11.2023
Datum
14. Dezember 2023 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, unsere Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.11.2023 können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen, um dessen Kenntnisnahme ich Sie hiermit höflich bitte. Die Beantwortung erfolgt aufgrund von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) des Informationszugangsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Das Verbraucher- und das Umweltinformationsgesetz sind vorliegend nicht einschlägig. Die Festsetzung von Gebühren für die Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen