Fragen zum Thema: Fortschritt oder Stillstand - Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung innerhalb Deutschlands

Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer kleinen Forschungsarbeit zum Thema: "Fortschritt oder Stillstand - Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung innerhalb Deutschlands" bitte ich Sie zum einen um Auskunft darüber, inwiefern womöglich analoge Geräte (Schreibmaschinen, Faxgeräte... Technik, analoge Technik oder Technik älter als 20 Jahre) innerhalb Ihrer Behörde und in welchem Bereich / Einsatzgebiet noch zum Einsatz kommen oder in den letzten Jahren gekommen sind und die Anzahl der ein- und ausgehenden Faxe innerhalb der letzten drei Jahre.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im …
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Thema: Fortschritt oder Stillstand - Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung innerhalb Deutschlands [#299005]
Datum
1. Februar 2024 20:59
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer kleinen Forschungsarbeit zum Thema: "Fortschritt oder Stillstand - Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung innerhalb Deutschlands" bitte ich Sie zum einen um Auskunft darüber, inwiefern womöglich analoge Geräte (Schreibmaschinen, Faxgeräte... Technik, analoge Technik oder Technik älter als 20 Jahre) innerhalb Ihrer Behörde und in welchem Bereich / Einsatzgebiet noch zum Einsatz kommen oder in den letzten Jahren gekommen sind und die Anzahl der ein- und ausgehenden Faxe innerhalb der letzten drei Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299005/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Ba…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
AW: Fragen zum Thema: Fortschritt oder Stillstand - Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung innerhalb Deutschlands [#299005]
Datum
6. Februar 2024 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Digitales weitergeleitet. Sie werden von dort Antwort erhalten. Mit besten Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ihr Schreiben vom 01.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns …
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Ihr Schreiben vom 01.02.2024
Datum
12. Februar 2024 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat (StMFH) weitergeleitet wurde. Da die Bayerische Staatsregierung keine übergreifende Statistik zur Anzahl der Faxgeräte, Schreibmaschinen oder ähnliches führt, können wir Ihnen leider keine Auskunft zu Ihrer Anfrage in Bezug auf das StMFH geben. Falls Sie die spezifischen Zahlen des StMFH interessieren, wenden Sie sich bitte erneut dorthin. Für das Staatsministerium für Digitales (StMD) kann ich Ihnen folgende Auskunft übermitteln: Im StMD sind im Jahr 2023 27 Faxe eingegangen. Unser Haus verfügt lediglich über ein einen faxfähigen Multifunktionsdrucker. Die Faxfunktion kommt jedoch nur sehr selten zum Einsatz. Analoge Geräte wie Schreibmaschinen setzen wir nicht ein. Eingehende Faxe vor 2023 können wir nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zuverlässig ermitteln, da die Verarbeitung vor 2023 noch nicht durchgängig elektronisch erfolgte. Mit freundlichen Grüßen