Moin Silvan Stein,
vielen Dank für deine Nachricht an das Studierendenwerk Bremen. Das Interesse an unserem Angebot und unseren sozialen Leistungen für die Studierenden freut uns.
Auf eine Prüfung ob deine Anfrage den genannten Rechtsgrundlagen unterliegt, haben wir bewusst verzichtet. Wir beantworten grundsätzlich und gerne auch direkt an uns gerichtete Anfragen. Ich hoffe, es ist in deinem Sinne, dass wir die Fragen unmittelbar beantworten und nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Hintergrund ist, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit einem förmlichen Bescheid beantwortet werden. Ein solcher Bescheid ist oft mit Kosten verbunden, die sich vor allem nach dem Umfang und dem Arbeitsaufwand bemessen, der zur Beantwortung der Anfrage nötig ist. Die Informationsqualität dieser Antwort steht der eines IFG-Bescheids in nichts nach, ist jedoch kostenfrei.
Deine Fragen beantworten wir wie folgt:
* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter?
> Ja. Die Preise für Studierende haben grundsätzlich, entsprechend unseres gesetzlichen Auftrags, bezahlbaren Charakter und berücksichtigen die besondere soziale Lage der Studierenden.
** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produkions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen?
> Die Produktionskosten unterscheiden sich je nach angebotenem Gericht. Die Verkaufspreise unterscheiden sich je nach angebotenem Gericht und liegen bei den Hauptangeboten zwischen 1,50 bis 3,10 Euro. Eine Speiseübersicht ist über die Speisepläne der einzelnen Standorte auf unserer Website möglich.
* Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen?
> Es gibt sog. Freitische für bedürftige Studierende, die eine Geldzuwendung auf ihre Mensakarte erhalten.
** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?
> Die Studierenden können selbstständig aus dem Gesamtangebot auswählen.
* Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden?
> Ja, es gibt kostenloses Essen für Kinder von Studierenden bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?
> Der studentische Elternteil kann, gegen Vorlage des Immatrikulationsausweises und der Geburtsurkunde, eine Berechtigungskarte erhalten.
* Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden?
> Ja.
** Falls ja: Wie sehen diese aus?
> Studierende können die Speisen in Pfandschalen zum späteren Verzehr erhalten.
* Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?
> Studierende in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die einen Studierendenwerksbeitrag zahlen, können die Angebote unserer Mensen nutzen.
Schöne Grüße