Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Guten Tag,
der Einfachheit halber fügen wir unsere Antworten direkt in den
Fragenkatalog ein.
Freundliche Grüße
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Studierendenwerk Kaiserslautern
Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsführer Marco Zimmer
Erwin-Schrödinger-Straße 30
[geschwärzt]
www.studwerk-kl.de <
http://www.studwerk-kl.de/>
USt-Nr. 19/660/03419
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Am 06.07.2023 um 13:06 schrieb
[geschwärzt] [#283368]:
> Antrag nach dem LTranspG, VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> 1* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den
> sozialen bzw. bezahlbaren Charakter?
> Das gesamte Essensangebot des Studierendenwerks Kaiserslautern ist mit
> bewusstem Fokus auf den sozialen Charakter ausgelegt. Die Versorgung
> von Studierenden mit bezahlbaren Mahlzeiten gehört zu den
> Hauptaufgaben eines Studierendenwerks.
** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die
(Produkions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag
angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen?
Das Studierendenwerk Kaiserslautern bietet täglich Menüs an, die aus
fünf Komponenten bestehen (wahlweise vegan/vegetarisch oder fleischhaltig).
Das Menü kostet aktuell 3,80 EUR. Zusätzlich kann der Studierende
derzeit im Freeflow-Bereich zwischen einem großen Salatteller vom Büfett
für 3,80 €, einem veganen Gericht mit Beilagensalat nach Wahl für 3,50 €
oder einem Grillgericht ebenfalls mit einem Beilagensalat nach Wahl für
ab 4,20 € auswählen.
In der Mensaria Atrium wird abwechselnd eine günstige Tagessuppe (0,70 €
pro Teller) oder ein Eintopf (1,20 € pro Teller) angeboten. Die
Produktionskosten setzen sich aus Energie, Personalkosten und
Wareneinsatz zusammen und variieren von Gericht zu Gericht.
2* Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit
finanziellen Problemen?
In finanzielle Not geratene Studierende können auf Antrag sogenannte
Freitische (kostenlose Essen) erhalten. Sind alle Voraussetzungen
erfüllt, wird die persönliche Chipkarte der Studierenden mit 60 EUR
aufgewertet. Eine Barauszahlung oder anderweitige Verwendung, z. B. für
das Fertigen von Kopien, ist nicht möglich. Das Guthaben kann einzig für
den Verzehr in den hochschulgastronomischen Einrichtungen genutzt werden.
** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?
Mit dem Betrag für die Freitische kann auf das gesamte
hochschulgastronomische Angebot zurückgegriffen werden.
3* Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von
Studierenden?
Ja.
** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu? ** Falls nein: Wurde dies
bereits erwogen?
Der kostenlose Kinderteller gilt für Studierenden-Kinder unter 8 Jahren
in Verbindung mit einem Elternessen. Bei der Kinderportion kann zwischen
Essen 1 und 2 gewählt werden. Für das Passieren des Drehkreuzes wird
eine Kinderkarte benötigt.
Die kostenlose Kinderkarte darf ausschließlich für die (eigenen) Kinder
verwendet werden.
* Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden?
Nein.
** Falls ja: Wie sehen diese aus?
** Falls nein: Wurde dies erwogen?
Nein.
* Gibt es eine Regelung für Studierende von andere
Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?
Für alle Studierenden der RPTU Kaiserslautern-Landau gilt, dass die
Studierenden am jeweiligen Standort die dort gültigen Preise bezahlen.
Alle an einer rheinland-pfälzischen Hochschule eingeschriebenen
Studierenden speisen in allen Mensen in Rheinland-Pfalz zu
Studierendenpreisen.
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte
ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand
sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw.
Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen
sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht
bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege
kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3
Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die
erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines
Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn
an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten
an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Anfragenr: 283368
Antwort an:
[geschwärzt]
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