Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter?
** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produkions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen?
* Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen?
** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?
* Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden?
** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?
** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen?
* Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden?
** Falls ja: Wie sehen diese aus?
** Falls nein: Wurde dies erwogen?
* Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Silvan Stein
Anfragenr: 283331
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Silvan Stein
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