Fragen zum Unfall am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) mit einem Airbus A320-211 Kennzeichen D-AIPX betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen der Flight Data Recorder (FDR) und der Cockpit Voice Recorder (CVR) des Airbus A320-211, Kennzeichen D-AIPX, betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525, verunfallt am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) ?

2.) Was wurde vom Wrack des verunfallten Flugzeugs geborgen? Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen die geborgenen Teile?

3.) Bitte senden Sie mir bitte die von dem Flight Data Recorder (FDR) decodierten und extrahierten Daten zu.
4.) Bitte senden Sie mir bitte sämtliche von dem Cockpit Voice Recorder (CVR) extrahierten Audiospuren zu (vgl. BEA Abschlussbericht vom 13. März 2016, Seite 27).
5.) Bitte senden Sie mir das Transkript aller Audiospuren des Cockpit Voice Recorder (CVR) zu.

6.) Am 31.03.2015 berichtete die BILD-Zeitung, das von den letzten Momenten an Bord von Germanwings-Flug 4U9525 ein Video existiere, das BILD und das französische Magazin „Paris Match“ ansehen konnten. Das Video sei als Beweisstück klassifiziert worden. Wie authentisch ist dieses Video? Bitte senden Sie mir das Video zu. (Artikel Bild-Zeitung: https://www.bild.de/news/ausland/flug-4u9525/video-germanwings-sekunden-bis-zum-absturz-40376768.bild.html).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG und § 8 EGovG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde abgelehnt unter Verweis auf die verantwortliche BEA. Eine Anfrage bei der BEA blieb bis heute [Stand: 22.04.2018] unbeantwortet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wo befinden …
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Unfall am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) mit einem Airbus A320-211 Kennzeichen D-AIPX betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525 [#26952]
Datum
9. März 2018 14:13
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen der Flight Data Recorder (FDR) und der Cockpit Voice Recorder (CVR) des Airbus A320-211, Kennzeichen D-AIPX, betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525, verunfallt am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) ? 2.) Was wurde vom Wrack des verunfallten Flugzeugs geborgen? Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen die geborgenen Teile? 3.) Bitte senden Sie mir bitte die von dem Flight Data Recorder (FDR) decodierten und extrahierten Daten zu. 4.) Bitte senden Sie mir bitte sämtliche von dem Cockpit Voice Recorder (CVR) extrahierten Audiospuren zu (vgl. BEA Abschlussbericht vom 13. März 2016, Seite 27). 5.) Bitte senden Sie mir das Transkript aller Audiospuren des Cockpit Voice Recorder (CVR) zu. 6.) Am 31.03.2015 berichtete die BILD-Zeitung, das von den letzten Momenten an Bord von Germanwings-Flug 4U9525 ein Video existiere, das BILD und das französische Magazin „Paris Match“ ansehen konnten. Das Video sei als Beweisstück klassifiziert worden. Wie authentisch ist dieses Video? Bitte senden Sie mir das Video zu. (Artikel Bild-Zeitung: https://www.bild.de/news/ausland/flug-4u9525/video-germanwings-sekunden-bis-zum-absturz-40376768.bild.html). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG und § 8 EGovG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage vom 09.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für F…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.03.2018
Datum
12. März 2018 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vom 09.03.2018. Die Sicherheitsuntersuchung des Flugunfalls vom 24.03.2015 wurde federführend durch die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA (Bureau d´Enquetes et d´Analyses pour la sécurite de l´aviation civile) durchgeführt. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat im Rahmen der gültigen Richtlinien und Gesetze an der Untersuchung mitgewirkt. Grundlage hierfür ist der Annex 13 der International Civil Aviation Organisation (ICAO) und die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.10.2010 (EUVO 996/2010). Zuständigkeitshalber würde ich Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Untersuchungsbehörde BEA zu wenden. Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.bea.aero/ <https://www.bea.aero/> Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.03.2018 [#26952] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückme…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.03.2018 [#26952]
Datum
12. März 2018 22:36
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung zu meiner Anfrage vom 09.03.2018. Sie geben an, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) im Rahmen der gültigen Richtlinien und Gesetze an der Untersuchung mitgewirkt habe. Ferner bitten Sie mich, mich mit meiner Anfrage an die Untersuchungsbehörde BEA zu wenden. Am 24.03.2015 gab die BEA eine Pressemitteilung heraus, dass drei Mitarbeiter der BFU die BEA bei der Fluguntersuchung unterstützten. Am 26.03.2015 berichtete regionalBraunschweig.de, dass "[die] Experten (...) (nicht) direkt an der Unglücksstelle [sind], sondern [...] in der Nähe verschiedene Daten auswerten. (...) Ein Mitarbeiter ist in Paris und unterstützt die dortigen Behörden bei der Auswertung des Voice-Recorders. Hauptsächlich ist er vor Ort, um bei der Übersetzung zu helfen." Ich bitte Sie daher, innerhalb Ihres Informations- und Kenntnisstandes inhaltlich Stellung zu meiner Anfrage vom 09.03.2018 zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
AW: Ihre Anfrage vom 09.03.2018 [#26952] Sehr geehrtAntragsteller/in noch einmal vielen Dank für Ihre erneute Mai…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.03.2018 [#26952]
Datum
14. März 2018 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in noch einmal vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 12.03.2018. Gerne richte ich Ihren Augenmerk noch einmal auf die gültige Gesetzgebung, hier insbesondere die Verordnung 996/2010 des europäischen Parlaments und des Rates. Im Artikel 15 ist festgelegt, dass die leitenden Sicherheitsuntersuchungsstelle für die Weitergabe von Information zuständigt ist. Aus diesem Grund bitte ich Sie erneut, sich an die leitenden Sicherheitsuntersuchungs- Stelle, hier die BEA, mit Ihrer Anfrage zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,