Fragen zur Aktivierung der Luftfilter

Covid-19 ist nicht verschwunden. Covid-19 bleibt. Covid-19 kommt nun kontinuierlich in Wellen und das auch mehrmals im Jahr. Das ist die Definition einer Endemie.

Die aktuellen Zahlen vom Abwassermonitoring zeigen, dass die Viruslast seit Wochen steigt. Experten gehen aufgrund der Untertestung von einer tatsächlichen Inszidenz von 1000 bis 2000 aus.

Covid-19 ist nicht harmlos. Auch nicht für Kinder und Jugendliche. Dazu gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Studien, die dies eindeutig belegen.

Luftfiltern sind extrem wirksame Maßnahmen. In aktuellen Studien wird die Wirksamkeit teilweise höher als bei einer Fensterlüftung eingestuft.

Die wichtigen Studien sollten Ihnen bekannt sein.

Mit dem Auslaufen des Musterhygieneplans gibt es keine Verpflichtung zum Lüften in den Klassenräumen!

Kinder und Jugendliche können sich nicht eigenverantwortlich schützen!

Die Schulbehörde hat in Ihren Scheiben mitgeteilt, dass die Luftfilter bei Bedarf wieder aktiviert werden dürfen.

Also nun zu den Fragen zu Informationen:

Frage 1: Warum wurden die Luftfilter nicht in den letzen Monaten des letzten Jahres während der enormen "Krankheitswelle" aktiviert und das obwohl die Elternkammer sich ganz klar für die Nutzung der Luftfilter positioniert hat?
Welche Rechtsgrundlage und Risikoabschätzung inklusive ausführliche Nachweise lagen zur Entscheidung der Nichtnutzung der Luftfilter und dem damit höherem Gesundheitsrisiko vor?

Frage 2: Warum werden die in den Schulen vorhanden Luftfilter nicht generell reaktiviert, da ja nachweislich der koninuierliche Bedarf zur Nutzung (wiederkehrende Covid-19 Wellen, Gesundheitsgefahr für Kinderund Jugendliche, nachweisliche Wirksamkeit von Luftfiltern, keine verpflichtende Schutzmaßnahmen, keine Möglichkeit der Eigenvorsorge) vorhanden ist?
Auch hier bitte ich um die Rechstgrundlage und der Risikoabschätzung inklusive ausführliche Nachweise.

Frage 3: Warum dürfen Eltern keine Luftfilter für die Klassen ihrer Kinder spenden bzw. die Energie- und Wartungskosten der in den Schulen vorhandenen und von Steuergeldern finanzierten Luftfilter übernehmen? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Frage 4: Welche Möglichkeiten bieten sie Eltern, die ihre Kinder in der Schule eigenverantwortlich schützen möchten?

Antwort verspätet

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  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
Marc Wiebach
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
27. März 2023 11:29
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Covid-19 ist nicht verschwunden. Covid-19 bleibt. Covid-19 kommt nun kontinuierlich in Wellen und das auch mehrmals im Jahr. Das ist die Definition einer Endemie. Die aktuellen Zahlen vom Abwassermonitoring zeigen, dass die Viruslast seit Wochen steigt. Experten gehen aufgrund der Untertestung von einer tatsächlichen Inszidenz von 1000 bis 2000 aus. Covid-19 ist nicht harmlos. Auch nicht für Kinder und Jugendliche. Dazu gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Studien, die dies eindeutig belegen. Luftfiltern sind extrem wirksame Maßnahmen. In aktuellen Studien wird die Wirksamkeit teilweise höher als bei einer Fensterlüftung eingestuft. Die wichtigen Studien sollten Ihnen bekannt sein. Mit dem Auslaufen des Musterhygieneplans gibt es keine Verpflichtung zum Lüften in den Klassenräumen! Kinder und Jugendliche können sich nicht eigenverantwortlich schützen! Die Schulbehörde hat in Ihren Scheiben mitgeteilt, dass die Luftfilter bei Bedarf wieder aktiviert werden dürfen. Also nun zu den Fragen zu Informationen: Frage 1: Warum wurden die Luftfilter nicht in den letzen Monaten des letzten Jahres während der enormen "Krankheitswelle" aktiviert und das obwohl die Elternkammer sich ganz klar für die Nutzung der Luftfilter positioniert hat? Welche Rechtsgrundlage und Risikoabschätzung inklusive ausführliche Nachweise lagen zur Entscheidung der Nichtnutzung der Luftfilter und dem damit höherem Gesundheitsrisiko vor? Frage 2: Warum werden die in den Schulen vorhanden Luftfilter nicht generell reaktiviert, da ja nachweislich der koninuierliche Bedarf zur Nutzung (wiederkehrende Covid-19 Wellen, Gesundheitsgefahr für Kinderund Jugendliche, nachweisliche Wirksamkeit von Luftfiltern, keine verpflichtende Schutzmaßnahmen, keine Möglichkeit der Eigenvorsorge) vorhanden ist? Auch hier bitte ich um die Rechstgrundlage und der Risikoabschätzung inklusive ausführliche Nachweise. Frage 3: Warum dürfen Eltern keine Luftfilter für die Klassen ihrer Kinder spenden bzw. die Energie- und Wartungskosten der in den Schulen vorhandenen und von Steuergeldern finanzierten Luftfilter übernehmen? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Frage 4: Welche Möglichkeiten bieten sie Eltern, die ihre Kinder in der Schule eigenverantwortlich schützen möchten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Wiebach Anfragenr: 274163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274163/
Mit freundlichen Grüßen Marc Wiebach
Marc Wiebach
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Aktivierung der Luftfilter“ vom 27.03.2023 (#274163) wu…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
8. Mai 2023 12:33
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Aktivierung der Luftfilter“ vom 27.03.2023 (#274163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Darüber hinaus habe sich Veränderungen ergeben. Alle Luftfilter wurden aus der weiterführenden Schule meine Sohnes nach einem Aufforderungsschreiben von "ganz oben" abgeholt! Daher erweitere ich die Anfrage um folgendene Fragen: Frage 5: Warum wurden Luftfilter aus Schulen eingesammelt und abtransportiert und das obwohl aktuell wieder sehr viele Kinder und Jugendliche sowie Lehrer und Lehrerinnen erkrankt sind? Welche Rechtsgrundlage und Risikoabschätzung inklusive ausführliche Nachweise lagen zur Entscheidung der Entnahme der Luftfilter aus den Schulen und dem damit höherem Gesundheitsrisiko vor? Frage 6: Wie wollen Sie "bei Bedarf" die Luftfilter in Schulen reaktivieren, wenn diese aus den Schulen abtransportiert wurden? Wie definieren Sie den Bedarf? Frage 7: Wer trägt die Verantwortung für die durch die deaktivierten und nun sogar abtransportierten Luftfilter und den damit verbundenen deutlicheren Risiko einer Erkrankung und den daraus resultierenden massiven Bildungsausfall? Mit freundlichen Grüßen Marc Wiebach
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transp…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
12. Mai 2023 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.03.2023 und Ihre Ergänzung vom 08.05.2023, in dem Sie Fragen zur Aktivierung der Luftfilter stellen. Gern melden wir Ihnen zurück, welche Gründe dagegen sprechen: 1. Die Pandemie ist beendet und sämtliche Schutzmaßnahmen sind somit hinfällig geworden. Die Luftfiltergeräte wurden seinerzeit ausschließlich zum Schutz vor Coronaviren angeschafft, da hiervon das größte Risiko ausging. Die Geräte waren eine zusätzliche und nachgeordnete Notmaßnahme und sollten das konsequente und sehr wirksame Stoß- und Querlüften lediglich ergänzen. Erfahrungsgemäß hat die Aktivierung der mobilen Luftfiltergeräte aber oft zur Folge gehabt, dass das Stoß- und Querlüften nicht mehr konsequent umgesetzt oder sogar ganz ausgesetzt wurde, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Die Geräte wogen dann die Schulen in einer scheinbaren Sicherheit. 1. Ein weiterer dauerhafter Betrieb der Geräte würde den falschen Eindruck erwecken, die Schule sei gefährlicher als alle anderen Orte des privaten und öffentlichen Lebens und brauche daher besondere Schutzmaßnahmen, die es in keinem anderen öffentlichen Bereich gibt. Diese Einschätzung ist falsch und mittlerweile auch wissenschaftlich widerlegt. Wir sollten hier nicht längst überwundene und widerlegte Ängste schüren. Jeder Schüler und jede Schülerin hat ohnehin individuell die Möglichkeit, sich vor allen möglichen Viren zu schützen, indem er oder sie freiwillig eine FFP2-Maske trägt. 1. Weiterhin wichtig bleibt das einheitliche Handeln gegenüber der Schulöffentlichkeit, die Schulbaudienstleister haben dabei das flächendeckende Gerätemanagement übernommen. Die für Bildung zuständige Behörde hatte die interimsweise Außerbetriebnahme bereits im Juni 2022 flächendeckend vorgegeben, sodass die Wartungsarbeiten entsprechend angepasst und reduziert worden sind. Aktuell wird für die Geräte die Entfernung aus den Unterrichtsräumen und eine Einlagerung vorbereitet, da ein Geräteeinsatz in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Ein individualisierter, je nach Schule, Klasse und Unterrichtsstunde gewünschter Geräteeinsatz würde zum einen Streitigkeiten zur Gleichbehandlung erzeugen, zum anderen ein zentral gesteuertes Gerätemanagement mit bestimmten Wartungsintervallen nicht mehr zulassen. 1. Der Betrieb der Geräte verursacht zudem erhebliche Kosten für Strom, Reinigung, Filterwechsel und sonstige Wartung und einen sehr hohen Energie- und Ressourcenverbrauch. Die flächendeckende Außerbetriebnahme aller Geräte stellt einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung gerade in den schwierigen Zeiten der Energiekrise dar. Mit freundlichen Grüßen
Marc Wiebach
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zur Nutzung von Luftfiltern in Schul…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
12. Mai 2023 16:41
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zur Nutzung von Luftfiltern in Schulen. Ich habe Ihre Argumente zur Kenntnis genommen, möchte jedoch einige Punkte ansprechen, die meiner Ansicht nach weiterer Klarstellung bedürfen. Zunächst möchte ich klarstellen, dass Covid-19 nicht vollständig verschwunden ist, wie Sie in Ihrer Antwort suggerieren. Es mag zwar sein, dass die Pandemie in politisch offiziell für beendet erklärt wurde, aber das Virus selbst ist immer noch präsent und hat weiterhin das Potenzial, Krankheiten zu verursachen, insbesondere bei Personen, die nicht geimpft oder mit geringem Immunstatus sind. Daher ist es meiner Meinung nach unverantwortlich, sämtliche rechtlich nicht untersagte Schutzmaßnahmen als hinfällig zu betrachten. Zweitens verstehe ich Ihre Bedenken hinsichtlich des Risikos einer falschen Sicherheitswahrnehmung, wenn die Luftfilter ständig in Betrieb sind. Jedoch glaube ich, dass dies durch klare Kommunikation und Aufklärung der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals gelöst werden kann. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Luftfilter eine zusätzliche Schutzmaßnahme sind und dass andere Präventionsmaßnahmen, wie z.B. Fensterlüftung, weiterhin eingehalten werden sollten. Da der Musterhygieneplan ausgelaufen ist, besteht keine Pflicht mehr zur Fensterlüftung. Dies führt aktuell dazu, dass deutlich weniger oder teilweise gar nicht mehr gelüftet wird! Ich möchte auch Ihre Behauptung in Frage stellen, dass Schulen nicht gefährlicher sind als andere Orte des öffentlichen Lebens. Es ist bekannt, dass Innenräume, in denen sich viele Menschen aufhalten und die schlecht belüftet sind, ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Atemwegsviren darstellen. Schulen fallen definitiv in diese Kategorie, insbesondere in den kälteren Monaten, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben, um Wärme zu speichern. Ihr Hinweis auf die Kosten und den Energieverbrauch der Luftfilter ist verständlich. Allerdings sollten wir nicht vergessen, dass der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Die Kosten und der Energieverbrauch der Geräte sollten in Relation zu den potenziellen Gesundheitskosten gesehen werden, die entstehen könnten, wenn eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Covid-19 oder auch an anderen Viruskrankheiten erkranken. Abgesehen davon habe ich eine Aussage eines Hamburger SPD-Politikers, das Kosten nicht das Problem darstellen. Darüber hinaus kann das Argument des Energiesparens nicht wirklich herangezogen werden, wenn bei zweistelligen Plusgraden Eisbahnen betrieben wurden, oder aktuell die Alsterfontäne aktiviert wurde. Energiesparen auf Kosten der Gesundheit der Kinder und dem damit verbundenen Bildungsausfall ist nicht nachvollziehbar. Es scheint eine Diskrepanz zu bestehen zwischen den Aktivitäten, die Energie verbrauchen und denjenigen, die als "unnötig" eingestuft werden, obwohl sie einen direkten Nutzen für die Gesundheit unserer Kinder haben. Abschließend möchte ich noch einmal auf meine ursprünglichen Fragen zurückkommen, die meiner Meinung nach nicht vollständig beantwortet wurden. Insbesondere interessieren mich die spezifischen Rechtsgrundlagen und Risikoabschätzungen, die bei der Entscheidung zur Deaktivierung und Entfernung der Luftfilter berücksichtigt wurden. Aktuell gibt es hohe Krankheitszahlen bei Kindern, Jugendlichen sowie Lehrern und Lehrerinnen, die neben Covid-19 auch durch andere Viruserkrankungen verursacht werden. Die Anwesenheit von Luftfiltern könnte helfen, das Risiko solcher Erkrankungen zu mindern. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Tragen einer FFP2-Maske allein nicht ausreichend ist, wenn kranke Kinder im Unterricht anwesend sind und das Potential haben, gesunde Kinder anzustecken. Daher würde ich auch gerne mehr darüber erfahren, welche Möglichkeiten Eltern haben, ihre Kinder eigenverantwortlich zu schützen, wenn die Luftfilter nicht in Betrieb sind. Ich freue mich auf Ihre weitere Klärung dieser Fragen. Mit freundlichen Grüßen, Marc Wiebach Anfragenr: 274163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274163/
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachfrage zu Ihrem Antrag nach dem Ham…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
12. Juni 2023 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachfrage zu Ihrem Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.05.2023. Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen in jeder Form. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem allgemeinen Fragerecht bzw. einem Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen. Ein solcher Anspruch besteht nach dem HmbTG daher nicht. Da Sie nicht die Offenlegung von behördlichen Informationen verlangen, sondern allgemeine Fragen stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen
Marc Wiebach
Sehr geehrte Damen und Herren, dann ändere ich den bestehenden Antrag und stelle hiermit gemäß § 10 Abs. 1 des Ha…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
19. Juni 2023 13:15
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dann ändere ich den bestehenden Antrag und stelle hiermit gemäß § 10 Abs. 1 des Hamburger Transparenzgesetzes (HmbTG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Konkret fordere ich Einsicht in bzw. Kopien von Protokollen, Mitschriften und Ton- bzw. Videoaufzeichnungen der Schulbehörde, die sich auf die folgenden Themen beziehen: Alle Informationen bezüglich der Luftfilter in Schulen, einschließlich der Anschaffung, des Konzeptes, der Finanzierung, der Raumdiagnostik für Platzierung und Einstellung, Wartung, Deaktivierung, sowie Gründe für deren Nichtnutzung trotz hoher Krankenstände. Darüber hinaus bitte ich um die Beurteilung von Studien, die die nachweislich höhere Effizienz von Luftfiltern im Vergleich zur Fensterlüftung thematisieren. Die Beurteilung von Lüftungsanlagen bei Schulneubauten bzw. deren Nachrüstung bei Altbauten. Den Krankenstand von Lehrerinnen und Lehrern und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Die hohe Anzahl an kranken Kindern und die Auswirkungen auf den Bildungsverlust. Die Bewertung von Covid-19 während der Pandemie und der anschließenden Endemie. Die Bewertung von aktuellen Covid-19 Studien, die gesundheitliche Konsequenzen für Kinder eindeutig belegen und die unter anderem von Eltern der Schulbehörde zur Verfügung gestellt wurden. Der geforderte Zeitraum erstreckt sich von 2020 bis heute. Ich freue mich auf die Zusendung der Informationen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Marc Wiebach Anfragenr: 274163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274163/
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Trans…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
21. Juli 2023 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19.06.2023, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Die von Ihnen geforderten Ton- bzw. Videoaufzeichnungen liegen uns zu diesem Themenfeld nicht vor. Auch ist mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz kein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen vermacht. Da Sie vorliegend allgemeine Fragen zur Beurteilung von Lüftungsanlagen bei Schulneubauten bzw. deren Nachrüstung bei Altbauten, zu den Krankheitsständen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Bildungsbereich während der Pandemie und zur Bewertung von COVID-19 und den gesundheitlichen Konsequenzen stellen, ist zu diesem Teil Ihrer Anfrage der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Darüber hinaus ist Ihr Antrag mit einem besonderen Prüfaufwand für die Behörde für Schule und Berufsbildung verbunden. Deshalb möchte ich Sie hiermit darauf hinweisen, dass die Weiterverfolgung Ihres Antrags abhängig von dem dadurch ausgelösten Aufwand Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 05. November 2013 von mehr als 600,- Euro auslösen kann. Diese sind unabhängig vom Prüfergebnis zu entrichten. Wenn Sie hiermit einverstanden sind, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Rechnungsadresse. Wenn Gründe nach § 3 der o. g. Gebührenordnung vorliegen, die Sie von Gebühren befreien, bitten wir um einen entsprechenden Nachweis. Mit freundlichen Grüßen
Marc Wiebach
Sehr geehrte(r) Herr/Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Antrag auf Zugang zu Informatione…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
1. August 2023 10:26
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19.06.2023. Bevor ich auf Ihre Erwiderung eingehe, möchte ich die Dringlichkeit und Notwendigkeit meiner Anfrage unterstreichen. Die fehlende Transparenz der Schulbehörde während des gesamten Prozesses der Anschaffung und "Abschaffung" von Luftfiltern, sowie der Beurteilung der gesundheitlichen Gefahren für Kinder, Jugendliche und Lehrpersonal ist für viele Eltern und Bürger besorgniserregend. Meine Anfrage ist ein Versuch, Licht in diese Angelegenheit zu bringen und Verantwortung zu adressieren. Es sollte im Interesse der Schulbehörde liegen, umfassend aufzuklären, damit vergangene und zukünftige Entscheidungen in den richtigen Kontext gestellt und bewertet werden können. Zu Ihrer Antwort: Ich verstehe Ihre Ausführungen und möchte meinen Antrag dementsprechend anpassen. Meine ursprüngliche Anfrage bezog sich nicht auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen, sondern auf den Zugang zu bereits bestehenden Dokumenten und Unterlagen. Somit bitte ich um ZUGANG zu jeglichen Dokumenten, Protokollen, Berichten oder ähnlichen Unterlagen, die Informationen zu folgenden Themen enthalten: 1) Anschaffung, Konzept, Finanzierung, Raumdiagnostik für Platzierung und Einstellung, Wartung und Deaktivierung von Luftfiltern in Schulen. 2) Beurteilung von Studien zur Effizienz von Luftfiltern im Vergleich zur Fensterlüftung. 3) Beurteilung von Lüftungsanlagen bei Schulneubauten bzw. Nachrüstung bei Altbauten. 4) Krankenstand von Lehrerinnen und Lehrern und dessen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. 5) Anzahl an kranken Kindern und deren Auswirkungen auf den Bildungsverlust. 6) Bewertung von Covid-19 während der Pandemie und der anschließenden Endemie. 7) Bewertung von aktuellen Covid-19 Studien, die gesundheitliche Konsequenzen für Kinder belegen. Was die anfallenden Gebühren betrifft, bitte ich um einen detaillierten und verbindlichen Kostenvoranschlag, BEVOR Sie mit der Bearbeitung beginnen. Solange keine Freigabe der Kosten von meiner Seite erteilt wurde, erhalten Sie auch noch keine Freigabe zur Bearbeitung! Mit freundlichen Grüßen, Marc Wiebach
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 1. August 2023 teile ich Ihnen mit, dass dem An…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
9. Oktober 2023 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 1. August 2023 teile ich Ihnen mit, dass dem Antrag auch vor dem Hintergrund Ihrer ergänzenden Begründung nicht entsprochen werden kann. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sind die beanspruchten Informationen konkret zu bezeichnen. Es muss erkennbar beschrieben werden, welche Information begehrt wird. Die von Ihnen vorgenommenen Konkretisierungen zu Informationen der Behörde, die nach Ihrer Darstellung u.a. Beurteilungen, Bewertungen und Statistiken zum Thema „Aktivierung von Luftfiltern“ betreffen sollen, sind weiterhin zu unbestimmt und wegen der weitumfassenden Beschreibung Ihres Antrags nicht geeignet, einzelne herausgabefähige Informationsgegenstände im Verantwortungsbereich der Behörde zu identifizieren. Es besteht darüber hinaus nach dem HmbTG keine Verpflichtung der Behörde zur Erstellung eines Kostenvoranschlags. Der Gebührenrahmen lässt sich aus der nachfolgend verlinkten „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz“ (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 entnehmen, vgl. https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TranspGGebOHAV2Anlage/part/X Im Fall einer Weiterverfolgung des Auskunftsbegehrens dürfte aufgrund des mit der Bearbeitung zu erwartenden Aufwands mit Gebühren jedenfalls im oberen Drittel des Gebührenrahmens zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen
Marc Wiebach
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Ok, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzge…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
9. Oktober 2023 08:47
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Ok, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Ich schätze Ihre Bemühungen und Ihre Rückmeldung, ABER ich möchte jedoch einige Punkte zur weiteren Klärung und Diskussion anmerken. In meiner Anfrage hatte ich darum gebeten, Informationen darüber zu erhalten, wer, wann und aus welchen Gründen die Nutzung der Luftfilter in den Schulen in Hamburg untersagt hat. Dieses Anliegen betrifft nicht nur mich persönlich, sondern auch eine breite Öffentlichkeit, die sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler sorgt. Die Information darüber, wer die Nutzung der Luftfilter untersagt hat, ist von erheblicher Bedeutung. Denn zahlreiche Studien zeigen, dass die ordnungsgemäße Nutzung von Luftfiltern oder Luftfilteranlagen zu einer erheblichen Reduzierung der Virenlast und somit zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl erkrankter Personen beitragen kann. Dies ist nicht nur für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wichtig, sondern auch für den Schutz der Lehrkräfte und des schulischen Personals sowie für den reibungslosen Schulbetrieb. Das Handeln, die Nutzung von Luftfiltern zu verbieten, könnte bei Eltern und Kindern den Eindruck erwecken, dass ihre Gesundheit nicht als vorrangig angesehen wird. Dies ist vor dem Hintergrund der in vielen Studien mehrfach nachgewiesenen Schäden durch eine SARS-CoV-2-Infektion, auch bei Kindern, absolut unbegreiflich. Ich verstehe, dass Sie die beanspruchten Informationen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 HmbTG konkret zu bezeichnen und erkennbar zu beschreiben sind. Ich habe in meiner Anfrage versucht, die Informationen so präzise wie möglich zu formulieren. Dennoch respektiere ich Ihre Position in dieser Angelegenheit. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Transparenz ein grundlegendes Prinzip demokratischer Regierungsstrukturen ist. Informationen, die das Wohl der Öffentlichkeit betreffen, sollten so weit wie möglich zugänglich sein. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen und Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen beeinflussen. Mein Anliegen zielt nicht auf eine unbegründete Neugier ab, sondern vielmehr darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Maßnahmen und Entscheidungsprozesse der Schulbehörde zu stärken. Wenn es klare Gründe oder Überlegungen gab, die zur Deaktivierung der Luftfilter geführt haben, wäre es in meinem Interesse und im Interesse der Öffentlichkeit, diese zu verstehen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass eine transparente Kommunikation in dieser Angelegenheit von entscheidender Bedeutung ist. Die Identifizierung der Verantwortlichen und die Offenlegung der Gründe für ihre Entscheidungen können dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen der Gemeinschaft in die Bildungseinrichtungen zu stärken. Kurz zusammengefasst: Wer hat wann die Nutzung von Luftfiltern in Hamburg untersagt? Welche Gründe wurden für das Verbot angegeben? Wurden wissenschaftliche Studien bei der Entscheidung berücksichtigt? Wenn ja welche? Ich hoffe, dass wir eine Möglichkeit finden können, diese "einfachen" Informationen auf eine simple Weise bereitzustellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den Prinzipien der Transparenz und des öffentlichen Interesses gerecht wird, auch ohne dass Kosten entstehen. Sie als Schulbehörde haben nun die Gelegenheit, den Eindruck zu zerstreuen, dass sie nicht aufklären möchten. Dazu sollten sie die Informationen transparent und vollständig bereitstellen. Abschließend möchte ich ein schönes Sprichwort zitieren: "Wenn die Katze schweigt, ist der Braten fett." Mit freundlichen Grüßen, Marc Wiebach Anfragenr: 274163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274163/
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihre Mail vom 09. Oktober 2023. Bürgerinnen und Bürger sowie Untern…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
17. November 2023 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihre Mail vom 09. Oktober 2023. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen. Ein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nach dem HmbTG hingegen nicht. Zudem sieht das Hamburgische Transparenzgesetz auch nicht die Erklärung von Entscheidungen vor. Ihr Antrag muss daher abgelehnt werden Mit freundlichen Grüßen
Marc Wiebach
Betreff: Anfrage zur Ablehnung des Informationsantrags Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
17. November 2023 09:14
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: Anfrage zur Ablehnung des Informationsantrags Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort. In Bezug auf die Ablehnung meines Informationsantrags gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz möchte ich um weitere Erläuterungen bitten. Ich beantrage seit Monaten die vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen, die die Entscheidung über die Deaktivierung trotz enormer Krankenwelle und Bildungsausfall dokumentiert. Diese behördlichen Informationen sollten doch einfach dokumentiert und leicht zu finden sein und somit überhaupt gar kein Problem darstellen! Es geht doch nicht um irgendwelche Mikroentscheidungen im Detail, die nebenbei mal in irgendwelchen Sitzungen besprochen wurden, sondern es geht um gravierende Entscheidungen im Bildungsbereich, die die Gesundheit und die Bildungschancen von ca. 270.000 Schüler und Schülerinnen beeinflussen. Von daher bitte ich um die Herausgabe genau dieser behördlichen Information! Mit freundlichen Grüßen, Marc Wiebach Anfragenr: 274163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274163/
Marc Wiebach
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben bis HEUTE die behördlichen Informationen, die die Entscheidung über die …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Marc Wiebach
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
26. Februar 2024 09:43
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben bis HEUTE die behördlichen Informationen, die die Entscheidung über die Deaktivierung der Luftfilter trotz enormer Krankenwelle und Bildungsausfall dokumentiert NICHT zur Verfügung gestellt bzw. offengelegt. Mittlerweile ist die Frist um 304 Tage überschritten! Mit freundlichen Grüßen Marc Wiebach

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Februar 2024. Auf Ihre Anfrage vom 27. März 202…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Fragen zur Aktivierung der Luftfilter [#274163]
Datum
19. März 2024 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiebach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Februar 2024. Auf Ihre Anfrage vom 27. März 2023 wurde in der vorgegebenen Frist geantwortet. Eine Überschreitung der Frist, um 304 Tage ist somit nicht gegeben. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/ Offenlegung von behördlichen Informationen. Ein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nach dem HmbTG hingegen nicht. Zudem sieht das Hamburgische Transparenzgesetz auch nicht die Erklärung von Entscheidungen vor. Ihr Antrag muss daher abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen