Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land

Im
"Newsletter 1/2019 - Mit Informationen aus dem Brand-und Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst"
unter
https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/19%200219%20Newsletter_1_2019.pdf
heißt es auf Seite 15:

"Digitale Alarmierung
Übergabe der Projektleitung an den LDI
[...]
Der Netzaufbau (Rollout) begann zunächst im Leitstellenbereich Landau.
Derzeit befindet sich dieser Bereich noch im Probebetrieb.
Zurzeit werden dort fünf Lokationen (Freckenfeld, Herxheim-Weyher, Contwig-Stambach, Wilgartswiesen und Lustadt) für eine verbesserte Versorgung mit zusätzlichen Sende- und Empfangsanlagen (DAU) ausgestattet."
"

Die sogenannte "EMF-Karte" der Bundesnetzagentur zeigt bundesweit alle Standorte, die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, also alle Standorte mit einer Funkanlage mit einer Strahlungsleistung über 10 W EIRP.
Die EMF Karte ist zugänglich unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

Ich habe nun erwartet, dass die EMF-Karte im Bereich von Contwig-Stambach eine "sonstige Funkanlage" zeigt, was auf den oben genannten Digitalen Alarmumsetzer hindeuten würde.
Das ist aktuell aber nicht der Fall.

In den
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf;jsessionid=11960B5048E21B578E9FCD3168ABC073?__blob=publicationFile&v=6
heißt es dazu
"1.6.1 Ortsfeste Funkstellen
Der Grenzwert der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ortsfester Funkstellen, einschließlich Relaisfunkstellen und Digitalen Alarmumsetzern beträgt 316 W (25 dBW)"

Meine Fragen:

1) Ist der Digitale Alarmumsetzer (DAU) in Contwig-Stambach schon in Betrieb ?

2) Ist der DAU deshalb nicht in der EMF-Karte zu finden, weil die Strahlungsleistung unter 10 W EIRP beträgt ?
Oder wurde dessen Inbetriebnahme noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet ?

3) Welche Gemeinden bzw. Gebiete versorgt der DAU in Contwig-Stambach ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "News…
An Landesbetrieb Daten und Information Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land [#239571]
Datum
1. Februar 2022 18:50
An
Landesbetrieb Daten und Information
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Newsletter 1/2019 - Mit Informationen aus dem Brand-und Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst" unter https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/19%200219%20Newsletter_1_2019.pdf heißt es auf Seite 15: "Digitale Alarmierung Übergabe der Projektleitung an den LDI [...] Der Netzaufbau (Rollout) begann zunächst im Leitstellenbereich Landau. Derzeit befindet sich dieser Bereich noch im Probebetrieb. Zurzeit werden dort fünf Lokationen (Freckenfeld, Herxheim-Weyher, Contwig-Stambach, Wilgartswiesen und Lustadt) für eine verbesserte Versorgung mit zusätzlichen Sende- und Empfangsanlagen (DAU) ausgestattet." " Die sogenannte "EMF-Karte" der Bundesnetzagentur zeigt bundesweit alle Standorte, die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, also alle Standorte mit einer Funkanlage mit einer Strahlungsleistung über 10 W EIRP. Die EMF Karte ist zugänglich unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Ich habe nun erwartet, dass die EMF-Karte im Bereich von Contwig-Stambach eine "sonstige Funkanlage" zeigt, was auf den oben genannten Digitalen Alarmumsetzer hindeuten würde. Das ist aktuell aber nicht der Fall. In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf;jsessionid=11960B5048E21B578E9FCD3168ABC073?__blob=publicationFile&v=6 heißt es dazu "1.6.1 Ortsfeste Funkstellen Der Grenzwert der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ortsfester Funkstellen, einschließlich Relaisfunkstellen und Digitalen Alarmumsetzern beträgt 316 W (25 dBW)" Meine Fragen: 1) Ist der Digitale Alarmumsetzer (DAU) in Contwig-Stambach schon in Betrieb ? 2) Ist der DAU deshalb nicht in der EMF-Karte zu finden, weil die Strahlungsleistung unter 10 W EIRP beträgt ? Oder wurde dessen Inbetriebnahme noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet ? 3) Welche Gemeinden bzw. Gebiete versorgt der DAU in Contwig-Stambach ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239571/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Daten und Information
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich heute zuständigkeitshalber an das M…
Von
Landesbetrieb Daten und Information
Betreff
WG: [EXTERN]Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land [#239571]
Datum
3. Februar 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich heute zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz , dort das Referat Projektmanagement, Technik und IT im Brand- und Katastrophenschutz, Aufsicht LFKS, Auslandsangelegenheiten, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüssen
Landesbetrieb Daten und Information
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Landesbetrieb Daten und Information
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zw…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Anfrage: Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land [#239571]
Datum
27. März 2022 14:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land“ vom 01.02.2022 (#239571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Diese Anfrage wurde am 03.02.22 vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) an Ihr Haus weitergeleitet, an das Referat Projektmanagement, Technik und IT im Brand- und Katastrophenschutz, Aufsicht LFKS, Auslandsangelegenheiten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in auf den - damals in der Funknetzplanung vorgesehenen Standort Contwig-Stambach - konnte let…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
LTranspG-Anfrage: Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land [#239571]
Datum
1. April 2022 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf den - damals in der Funknetzplanung vorgesehenen Standort Contwig-Stambach - konnte letztlich verzichtet werden. Die Anlage wurde nicht errichtet. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LTranspG-Anfrage: Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich Zweibrücken-Land [#239571]
Datum
2. April 2022 12:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239571/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>