Fragen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Strasse in Bochum-Riemke

Anfrage an: Stadt Bochum

1. Die Höhe der Einnahmen durch die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Strasse in Bochum-Riemke seit Beginn der Inbetriebnahme
und
2. Die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen seit Inbetriebnahme
und
3. Die Geschwindigkeit der höhsten Überschreitung seit Inbetriebnahme

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Tjorben Leistenkamp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
Tjorben Leistenkamp
Betreff
Fragen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Strasse in Bochum-Riemke [#184853]
Datum
18. April 2020 17:42
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Höhe der Einnahmen durch die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Strasse in Bochum-Riemke seit Beginn der Inbetriebnahme und 2. Die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen seit Inbetriebnahme und 3. Die Geschwindigkeit der höhsten Überschreitung seit Inbetriebnahme
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184853 Antwort an: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Tjorben Leistenkamp

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Stadt Bochum
Sehr geehrter Herr Leistenkamp, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Fragen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Strasse in Bochum-Riemke [#184853]
Datum
18. Mai 2020 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leistenkamp, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2020 ( tel:18042020) . Ihre Frage zur Höhe der Einnahmen konkret durch die Geschwindigkeits - und Rotlichtüberwachungsanlage an der Herner Straße in Bochum-Riemke seit Beginn der Inbetriebnahme kann leider nicht beantwortet werden, da die Bußgeldforderungen bzw. die tatsächlich erzielten Einnahmen nicht separat nach Anlage ausgewiesen werden und die gewünschte Information nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann. Im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW ist diese Informationen bei der zuständigen Stelle nicht vorhanden. Zu Ihrer zweiten und dritten Frage teile ich mit, dass seit der Inbetriebnahme der Anlage an der Herner Straße bis einschließlich 31.03.2020 insgesamt 69.823 ( tel:69823) Verkehrsverstöße festgestellt worden sind. Die Geschwindigkeit der höchsten Überschreitung seit Inbetriebnahme betrug 103 km/h, d.h. 73 km/h mehr als zulässig. Falls Sie bezogen auf meine Ablehnung zur Beantwortung der Frage 1 einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postadresse. Mit freundlichen Grüßen