Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19

Ich versuche mir ein Bild über die Infektionslage vor Ort im zuständigen Gebiet des Gesundheitsamtes zu machen. Besonders interessiert bin ich hinsichtlich Daten im Bereich Bildung und Frühbildung, aber auch bezüglich Impfungen. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu geben.

1. Wie viele Corona Ausbrüche gab es in Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen seit September 2020 (jeweils auf einen Monat bezogen, damit wir es in Relation mit den jeweiligen Maßnahmen setzen können). Wenn möglich, auch bitte unter Angabe der folgenden Auskunft: Wurden in dieser Zeit von den Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen in der Einrichtung, in welcher der Ausbruch passiert ist, Masken getragen?

2. Wie viele Personen waren jeweils betroffen? Gab es Cluster in verschiedenen Klassen? Hingen die verschiedenen Fälle eventuell privat zusammen? Welche Altersgruppen waren betroffen?

3. In wie vielen Fällen lag eine Ansteckung von Erwachsenen auf Kinder, in wie vielen Fällen von Kindern auf Erwachsene vor?

4. Wie wurde differenziert / ausgeschlossen, ob bei einem Ausbruch, die Ansteckung eventuell durch private Kontakte außerhalb der Schulzeit erfolgte?

5. Wie oft wurden nach / gleichzeitig bei positiven Schultests bei Kindern, weitere Mitglieder in der Familie oder im Umfeld des Kinds gefunden?

6. Wie viele Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen mit positiven Tests wurden gegen Covid-19 schon zweimal geimpft oder waren weniger als 6 Monate genesen?

7. Wie viele Personen, welche bereits geimpft worden sind, sind dennoch an Covid-19 erkrankt? Wie viele davon waren hospitalisiert? Wie viele davon sind gestorben? Bitte in der Auflistung, sofern möglich, unterscheiden nach den Kategorien: Eine Impfung erhalten, zwei Impfungen erhalten, zwei Impfungen erhalten und 14 Tage Abstand lag vor.

Ich bedanke mich für die Auskunft und bitte um zeitnahe Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Fristen. Gerne können Sie mir auch rückmelden, wann Sie mir diese Information zukommen lassen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachdem es in Bayern leider kein Informationsgesetz gibt und diese Anfrage evtl. nicht nach dem Umweltinformationsgesetz eingestuft wird, möchte ich auch gerne erläutern, warum ich als Ortsfremder diese Frage stelle.

Ich selbst bin in Augsburg aufgewachsen und meine Schwester sowie meine Eltern leben noch dort. Zudem möchte ich für meine Forschung auch Vergleichszahlen auch aus einer Großstadt ohne, dass dies zu groß ist. Zugleich brauche ich auch Vergleichszahlen für meine Forschung aus einem anderen Bundesland. Augsburg bietet sich deshalb in mehrfacher Hinsicht an.

Bitte leiten Sie intern die Schreiben im zuständigen Amt (z. B. Landratsamt / Gesundheitsamt / usw.) weiter, sofern dieses hier statt Ihnen zuständig sein sollte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich versuche mir ein Bil…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223180]
Datum
11. Juni 2021 20:15
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche mir ein Bild über die Infektionslage vor Ort im zuständigen Gebiet des Gesundheitsamtes zu machen. Besonders interessiert bin ich hinsichtlich Daten im Bereich Bildung und Frühbildung, aber auch bezüglich Impfungen. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu geben. 1. Wie viele Corona Ausbrüche gab es in Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen seit September 2020 (jeweils auf einen Monat bezogen, damit wir es in Relation mit den jeweiligen Maßnahmen setzen können). Wenn möglich, auch bitte unter Angabe der folgenden Auskunft: Wurden in dieser Zeit von den Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen in der Einrichtung, in welcher der Ausbruch passiert ist, Masken getragen? 2. Wie viele Personen waren jeweils betroffen? Gab es Cluster in verschiedenen Klassen? Hingen die verschiedenen Fälle eventuell privat zusammen? Welche Altersgruppen waren betroffen? 3. In wie vielen Fällen lag eine Ansteckung von Erwachsenen auf Kinder, in wie vielen Fällen von Kindern auf Erwachsene vor? 4. Wie wurde differenziert / ausgeschlossen, ob bei einem Ausbruch, die Ansteckung eventuell durch private Kontakte außerhalb der Schulzeit erfolgte? 5. Wie oft wurden nach / gleichzeitig bei positiven Schultests bei Kindern, weitere Mitglieder in der Familie oder im Umfeld des Kinds gefunden? 6. Wie viele Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen mit positiven Tests wurden gegen Covid-19 schon zweimal geimpft oder waren weniger als 6 Monate genesen? 7. Wie viele Personen, welche bereits geimpft worden sind, sind dennoch an Covid-19 erkrankt? Wie viele davon waren hospitalisiert? Wie viele davon sind gestorben? Bitte in der Auflistung, sofern möglich, unterscheiden nach den Kategorien: Eine Impfung erhalten, zwei Impfungen erhalten, zwei Impfungen erhalten und 14 Tage Abstand lag vor. Ich bedanke mich für die Auskunft und bitte um zeitnahe Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Fristen. Gerne können Sie mir auch rückmelden, wann Sie mir diese Information zukommen lassen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nachdem es in Bayern leider kein Informationsgesetz gibt und diese Anfrage evtl. nicht nach dem Umweltinformationsgesetz eingestuft wird, möchte ich auch gerne erläutern, warum ich als Ortsfremder diese Frage stelle. Ich selbst bin in Augsburg aufgewachsen und meine Schwester sowie meine Eltern leben noch dort. Zudem möchte ich für meine Forschung auch Vergleichszahlen auch aus einer Großstadt ohne, dass dies zu groß ist. Zugleich brauche ich auch Vergleichszahlen für meine Forschung aus einem anderen Bundesland. Augsburg bietet sich deshalb in mehrfacher Hinsicht an. Bitte leiten Sie intern die Schreiben im zuständigen Amt (z. B. Landratsamt / Gesundheitsamt / usw.) weiter, sofern dieses hier statt Ihnen zuständig sein sollte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223180/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covi…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223180]
Datum
13. Juli 2021 07:40
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19“ vom 11.06.2021 (#223180) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223180/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19“ [#223180]
Datum
13. Juli 2021 07:40
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223180/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223180.pdf Anfragenr: 223180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223180/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 13. Juli 2021 Az. 5-751-577-2 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Ju…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 13. Juli 2021
Datum
26. Juli 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Az. 5-751-577-2 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Juli 2021 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 223180. Diese betrifft ein Auskunftsersuchen gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Augsburg vom 11. Juni 2021. Einen Rechtsverstoß des Gesundheitsamtes aufgrund etwaiger Untätigkeit kann ich vorliegend (noch) nicht erkennen. Zwar sind Behörden dazu gehalten, grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums Entscheidungen zu treffen und das Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen, vgl. Art. 10 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Als Anhaltspunkt für die Angemessenheit bitte ich jedoch § 75 Verwaltungsgerichtsordnung zu beachten, der im Regelfall von einer Drei-Monats-Frist ausgeht. Sollte das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg bis Anfang September 2021 nicht auf Ihr Auskunftsersuchen reagiert haben, können Sie sich jedoch gerne erneut an mich wenden. Davon unabhängig darf ich Sie auch auf die "Aktuelle Kurz-Information 31: Gemeindegenaue statistische Daten zu COVID-19-Erkrankungen?" hinweisen, die Sie unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki31.html abrufen können. Darin wird unter Anderem ausgeführt, dass Gesundheitsämter - zumal in der gegenwärtigen, mancherorts durch Ressourcenknappheit gekennzeichneten Situation - nicht verpflichtet sind, begehrte, jedoch nicht vorhandene Daten zu ermitteln oder Rohdaten nur für den Zweck auszuwerten, einem Gesuch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen