Fragen zur Jobbörse

Gibt es Maßnahmen gegen doppeltes reinstellen von Job Anzeigen in der Jobbörse ?
Wie erfolgt die Einstufung einer privater Arbeitsvermittlung in der Jobbörse ?
Warum handelt es sich bei den folgenden Unternehmen um keine privaten Arbeitsvermittler in der Jobbörse ?:
ANG.-Punkt und gut! GmbH
FERCHAU Engineering GmbH
Modis GmbH
Hays Professional Solutions GmbH
Hays AG
Cs2 ITEC GmbH & Co. KG
GISA GmbH
TowerConsult GmbH
Trans4mation
BESTpro Personalkonzepte GmbH
Akzent Personaldienstleistungen GmbH
BPS Personalmanagement GmbH
OPUS ONE Recruitment GmbH
DG timework GmbH
Polzin GmbH Management & Personalberatung
Pracht & Pracht Personal-Consulting GmbH
Kipp u. Poffo Office Consulting GmbH
ALTEN GmbH
Schwaben Personal OHG
NConsult IT-Systemhaus GmbH
Cabo Personal GmbH
Campusjaeger GmbH
dotSource GmbH
DeineZeit Personalmanagement GmbH
Facts & Skills GmbH & Co KG Personalberatung & -gewinnung
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
pluss Personalmanagement
engineering people GmbH

In wie fern hält die Bundesagentur für Arbeit es für sinnvoll größere Dienstleistungsunternehmen als Filtermöglichkeit in die Job Suche zu integrieren und damit eine Chancegleichheit zu kleineren Unternehmen zu ermöglichen, die nicht so viele Stellen anbieten können ?
In wie fern wirken sich doppelte Job Anzeigen, große IT-Dienstleister und private Arbeitsvermittlungen in der Jobbörse auf die Erfassung von einen Fachkräftemangel im Bereich der IT aus ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Maßnahmen g…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Jobbörse [#164266]
Datum
19. August 2019 13:28
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Maßnahmen gegen doppeltes reinstellen von Job Anzeigen in der Jobbörse ? Wie erfolgt die Einstufung einer privater Arbeitsvermittlung in der Jobbörse ? Warum handelt es sich bei den folgenden Unternehmen um keine privaten Arbeitsvermittler in der Jobbörse ?: ANG.-Punkt und gut! GmbH FERCHAU Engineering GmbH Modis GmbH Hays Professional Solutions GmbH Hays AG Cs2 ITEC GmbH & Co. KG GISA GmbH TowerConsult GmbH Trans4mation BESTpro Personalkonzepte GmbH Akzent Personaldienstleistungen GmbH BPS Personalmanagement GmbH OPUS ONE Recruitment GmbH DG timework GmbH Polzin GmbH Management & Personalberatung Pracht & Pracht Personal-Consulting GmbH Kipp u. Poffo Office Consulting GmbH ALTEN GmbH Schwaben Personal OHG NConsult IT-Systemhaus GmbH Cabo Personal GmbH Campusjaeger GmbH dotSource GmbH DeineZeit Personalmanagement GmbH Facts & Skills GmbH & Co KG Personalberatung & -gewinnung ARWA Personaldienstleistungen GmbH pluss Personalmanagement engineering people GmbH In wie fern hält die Bundesagentur für Arbeit es für sinnvoll größere Dienstleistungsunternehmen als Filtermöglichkeit in die Job Suche zu integrieren und damit eine Chancegleichheit zu kleineren Unternehmen zu ermöglichen, die nicht so viele Stellen anbieten können ? In wie fern wirken sich doppelte Job Anzeigen, große IT-Dienstleister und private Arbeitsvermittlungen in der Jobbörse auf die Erfassung von einen Fachkräftemangel im Bereich der IT aus ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen weiterhelfen. Gibt es Maßna…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Fragen zur Jobbörse [#164266]
Datum
13. September 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen weiterhelfen. Gibt es Maßnahmen gegen doppeltes reinstellen von Job Anzeigen in der Jobbörse ? Bei Mehrfacheinstellungen handelt es sich um einen Verstoß gegen § 9 Abs. 6 der Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE. Um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu gewährleisten, werden die von Arbeitgebern selbst in die JOBBÖRSE eingestellten Stellenangebote täglich einem grundlegend systematischen Prüfprozess unterzogen. Hierbei wird ein automatisiertes und ein manuelles Prüfverfahren eingesetzt. Weiterhin werden Stellenangebote bei entsprechenden Kundenhinweisen geprüft. Wie erfolgt die Einstufung einer privater Arbeitsvermittlung in der Jobbörse ? Wenn sich ein Arbeitgeber in der JOBBÖRSE registriert, findet durch die Bundesagentur für Arbeit neben einer grundsätzlichen Prüfung der Arbeitgebereigenschaft auch eine Branchenprüfung statt. Private Arbeitsvermittlungen sind im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit keine Arbeitgeber, sondern Makler, da sie weder eigene Stellen besetzen noch eigene Arbeitnehmer an einen Betrieb entleihen. Die Branche eines Betriebes richtet sich nach dem Geschäftsbereich, in dem der überwiegende Teil der Mitarbeiter beschäftigt ist. Warum handelt es sich bei den folgenden Unternehmen um keine privaten Arbeitsvermittler in der Jobbörse? Hier handelt es sich um Arbeitgeber unterschiedlichster Branchen, die eigene Stellen besetzen. Teilweise werden diese Beschäftigten an andere Betriebe verliehen. Wie bereits oben erläutert, richtet sich die Branche eines Betriebes nach dem Geschäftsbereich, in dem der überwiegende Teil der Mitarbeiter beschäftigt ist. In wie fern hält die Bundesagentur für Arbeit es für sinnvoll größere Dienstleistungsunternehmen als Filtermöglichkeit in die Job Suche zu integrieren und damit eine Chancegleichheit zu kleineren Unternehmen zu ermöglichen, die nicht so viele Stellen anbieten können? Die Such- und Filtermöglichkeiten in der Jobsuche und der JOBBÖRSE sind bereits sehr umfangreich und ermöglichen eine zielgerichtete Suche. Angebote privater Arbeitsvermittlungen sind in einer initialen Suche nicht enthalten. Arbeits- und Ausbildungssuchende können sich diese Stellenangebote zusätzlich anzeigen lassen. In der JOBBÖRSE können Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlung über die Schaltfläche „Ergebnisse nach Branchen filtern“ zusätzlich anzeigen lassen, wenn die Branche „Arbeitsvermittlung, privat“ markiert wird. Hierüber können auch weitere Branchen aus- und eingeblendet werden, z. B. „Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit“. In der Jobsuche im Portal arbeitsagentur.de stehen zwei Filter bezüglich der Branchen zur Verfügung: „ohne Zeitarbeit“ und „Stellen privater Arbeitsvermittlung zusätzlich anzeigen“. Hierüber lassen sich Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlungen zusätzlich anzeigen oder Angebote von Zeitarbeitsunternehmen wegschalten. Zusätzlich können in der Ergebnisliste alle Stellenangebote eines Arbeitgebers ausgeblendet werden. Hierfür steht im angezeigten Stellenangebot die Schaltfläche „Diesen Arbeitgeber ausblenden“ zur Verfügung. In wie fern wirken sich doppelte Job Anzeigen, große IT-Dienstleister und private Arbeitsvermittlungen in der Jobbörse auf die Erfassung von einen Fachkräftemangel im Bereich der IT aus ? Die Einschätzung, ob ein Fachkräftemangel vorliegt, trifft die Bundesagentur für Arbeit nicht auf Basis der Stellen in der JOBBÖRSE, sondern auf Grundlage der gemeldeten Arbeitsstellen. Gemeldete Arbeitsstellen werden vom Arbeitgeber bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet und die vermittlerische Betreuung vereinbart. Darin sind zwar auch gemeldete Stellen von Zeitarbeitsunternehmen enthalten, für die Einschätzung von Fachkräftemangel werden jedoch gemeldete Stellen von Zeitarbeitsunternehmen nicht berücksichtigt. Gemeldete Stellen von privaten Arbeitsvermittlungen spielen bei den gemeldeten Stellen zahlenmäßig keine Rolle (2018 Anteil von nur 0,35% aller gemeldeten Stellen). Mit freundlichen Grüßen