Fragen zur Jugend App
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der online Ausgabe vom Kölner-Stadt-Anzeiger (05.05.2021, 20:00 Uhr) ist nachzulesen, dass die Stadt Wesseling eine "Jugend-App" für die Kommunikation zwischen dem Jugendamt und den interessierten Jugendlichen aus dem Stadtgebiet über die bekannten App Stores anbietet.
Zuerst: eine tolle Idee
Ich möchte Sie um Zusendung der nachfolgenden Informationen bitten:
1. Finanzen
1.1 Welche Ausgaben hat die Stadt Wesseling für Entwicklung und Marketing der App ausgegeben ?
1.2 Welche laufenden Kosten verursacht der Betrieb der App ?
1.3 Welche Einnahmen erwartet die Stadt Wesseling durch den Betrieb der App ?
2. AGB und Datenschutz
2.1 Dokumentation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.2 Dokumentation der Datenschutzbestimmungen
3. Technik
3.1 Auf welchem Kommunikationsprotokoll basiert die App ? [xmpp, matrix, nextcloud, BigBlueButton ... ??]
3.2 Wo ist der Standort der Server ?
3.3 Welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen, damit Angriffe Dritter an das System verhindert werden können ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Mai 2021
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8. Juni 2021
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