Fragen zur Mündlichen Prüfung des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses
Ich wende mich an Sie mit einer Anfrage zur Praxis der Notenvergabe bei mündlichen Prüfungen im Rahmen des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses in Hamburg. Speziell geht es mir um die Frage, ob das Schätzen von Noten durch Lehrkräfte gesetzlich zulässig ist.
In meiner eigenen Prüfungssituation scheint es mir, dass die Beurteilung nicht durch eine genaue Bewertung meiner Leistung erfolgte, sondern durch eine ungefähre Schätzung. Dies hat meiner Ansicht nach zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung meiner Note geführt.
Ich beziehe mich dabei auf den § 46 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), der Prüfungsprozesse und Bewertungskriterien regelt. Jedoch ist mir unklar, ob dieses Gesetz auch das Schätzen von Noten durch Lehrkräfte einschließt.
Ihre Hilfe bei der Klärung dieser Frage wäre mir eine große Hilfe. Sollten Sie spezifische Rechtsverordnungen, Richtlinien oder interne Bestimmungen kennen, die diese Thematik behandeln, wäre ich Ihnen für weitere Informationen sehr dankbar.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit bei dieser Angelegenheit.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juni 2023
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29. August 2023
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