Fragen zur Volkszählung 2011 ("Zensus 2011"): Kosten und Verweigerungen

(In Teilen bezugnehmend auf eine IFG-Anfrage vom April 2012, beantwortet im Mai 2012: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zensus-2011-volkszahlung/ )

In der o.g. Antwort vom 9. Mai (!) 2012 teilten Sie mit, daß eine endgültige Beantwortung der Frage über die Gesamtkosten der Volkszählung 2011 erst nach Bekanntgabe der statistischen Ergebnisse möglich sei und verweisen stattdessen auf die Finanzplanung, die (das schreiben Sie allerdings nicht) auf Berechnungen aus Februar/März 2009 beruhen, siehe http://zensus11.de/2010/06/was-kostet-die-welt/ und auch http://zensus11.de/2011/03/was-kostet-die-volkszahlung-rechenfehler-bei-den-amtern/

Da Sie mit dem heutigen Datum die Ergebnisse der Volkszählung veröffentlichen (und diese Ihnen vermutlich schon einige Tage länger bekannt sind) möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1.) Mit welchen Gesamtkosten für die Volkszählung 2011 ("Zensus 2011") ist aus der heutigen Sicht zu rechnen? Ich bitte um entsprechende Übermittlung der dazugehörigen Unterlagen.

Sofern Sie diese Frage nicht beantworten (können):

1.b) Wann ist mit der Ermittlung der tatsächlichen Gesamtkosten wie in 1. angefragt zu rechnen?

2.) Warum wurde in den vergangenen vier Jahren keine Überprüfung der Kostenentwicklung bzw. Nachkalkulation zur Volkszählung 2011 durchgeführt?

Falls es aber doch solche gegeben haben sollte:

2.a) Wann wurden Nachkalkulationen oder auch nur Teil-Überprüfungen der Kostenentwicklung zur Volkszählung 2011 angestellt und was war ihr Ergebnis? Ich bitte um Zusendung einer Zusammenfassung der ewaig entsprechend vorhandenen Unterlagen dieser Überprüfungen.

3.) In der o.g. Beantwortung vom 9.5.2013 zählen Sie unter Punkt 5 eine Reihe von Kosten für eine Medienkampagne auf. Ist in dieser Aufzählung bereits die Bezahlung der Hamburger PR-Agentur "Zum Goldenen Hirschen" zur Erarbeitung einer PR-Strategie zur Volkszählung 2011 enthalten und wenn ja, in welchem der genannten Anteile ist diese enthalten?

4.) Wie hoch waren die Kosten für die in diesem Zusammenhang durch die PR-Agentur "Goldener Hirsch" insgesamt getätigten Arbeiten? Ich bitte um Zusendung der dazugehörigen Unterlagen, wenn vonnöten an den notwendigen Stellen geschwärzt.

5.) Von wie vielen im Rahmen der nach §6 ZensG für die Gebäude- und Wohnungszählung mit Befragungsformular angeschriebenen Menschen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen?

6.) Von wie vielen im Rahmen der nach §7 ZensG für die Haushaltebefragung mit Befragungsformular angeschriebenen Menschen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen?

7.) Von wie vielen im Rahmen der nach §8 ZensG für die "Sonderbereichs"-Befragung mit Befragungsformular angeschriebenen Adressen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen?

8.) Von wie vielen (erfolgreichen oder nicht erfolgreichen) Klagen gegen die Maßnahmen der oder im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 besitzen Sie Kenntnis?

9.) Wie viele Klagen im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 sind Ihres Wissens nach derzeit noch anhängig?

10.) Wie viele Buß- oder Zwangsgelder wurden im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 verhängt, wie viele davon vollstreckt und wie hoch ist die Gesamtsumme der dadurch erfolgten Zahlungen?

11.) In welchem Umfang (also z.B. wie oft und wann) wurde die Durchführung der Volkszählung 2011 in ihrem Amt oder in anderen, mit der Durchführung der Volkszählung 2011 beauftragten Landes-Statistikämter durch interne Datenschutzbeauftragte (DSB) geprüft und in wie vielen Fällen durch externe DSB? Bitte übersenden Sie mir zusätzlich die Ergebnisprotokolle dieser Überprüfungen oder einen Verweis, wo diese nachlesbar sind. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einige Landesstatistikämter zentrale Aufgaben der bundesweiten Volkszählung übernommen haben und Ihnen diesbezüglich weisungsbefugt waren oder noch sind.

Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • 2 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (In Teilen bezug…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Fragen zur Volkszählung 2011 ("Zensus 2011"): Kosten und Verweigerungen
Datum
31. Mai 2013 10:04
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(In Teilen bezugnehmend auf eine IFG-Anfrage vom April 2012, beantwortet im Mai 2012: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zensus-2011-volkszahlung/ ) In der o.g. Antwort vom 9. Mai (!) 2012 teilten Sie mit, daß eine endgültige Beantwortung der Frage über die Gesamtkosten der Volkszählung 2011 erst nach Bekanntgabe der statistischen Ergebnisse möglich sei und verweisen stattdessen auf die Finanzplanung, die (das schreiben Sie allerdings nicht) auf Berechnungen aus Februar/März 2009 beruhen, siehe http://zensus11.de/2010/06/was-kostet-die-welt/ und auch http://zensus11.de/2011/03/was-kostet-die-volkszahlung-rechenfehler-bei-den-amtern/ Da Sie mit dem heutigen Datum die Ergebnisse der Volkszählung veröffentlichen (und diese Ihnen vermutlich schon einige Tage länger bekannt sind) möchte ich um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1.) Mit welchen Gesamtkosten für die Volkszählung 2011 ("Zensus 2011") ist aus der heutigen Sicht zu rechnen? Ich bitte um entsprechende Übermittlung der dazugehörigen Unterlagen. Sofern Sie diese Frage nicht beantworten (können): 1.b) Wann ist mit der Ermittlung der tatsächlichen Gesamtkosten wie in 1. angefragt zu rechnen? 2.) Warum wurde in den vergangenen vier Jahren keine Überprüfung der Kostenentwicklung bzw. Nachkalkulation zur Volkszählung 2011 durchgeführt? Falls es aber doch solche gegeben haben sollte: 2.a) Wann wurden Nachkalkulationen oder auch nur Teil-Überprüfungen der Kostenentwicklung zur Volkszählung 2011 angestellt und was war ihr Ergebnis? Ich bitte um Zusendung einer Zusammenfassung der ewaig entsprechend vorhandenen Unterlagen dieser Überprüfungen. 3.) In der o.g. Beantwortung vom 9.5.2013 zählen Sie unter Punkt 5 eine Reihe von Kosten für eine Medienkampagne auf. Ist in dieser Aufzählung bereits die Bezahlung der Hamburger PR-Agentur "Zum Goldenen Hirschen" zur Erarbeitung einer PR-Strategie zur Volkszählung 2011 enthalten und wenn ja, in welchem der genannten Anteile ist diese enthalten? 4.) Wie hoch waren die Kosten für die in diesem Zusammenhang durch die PR-Agentur "Goldener Hirsch" insgesamt getätigten Arbeiten? Ich bitte um Zusendung der dazugehörigen Unterlagen, wenn vonnöten an den notwendigen Stellen geschwärzt. 5.) Von wie vielen im Rahmen der nach §6 ZensG für die Gebäude- und Wohnungszählung mit Befragungsformular angeschriebenen Menschen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen? 6.) Von wie vielen im Rahmen der nach §7 ZensG für die Haushaltebefragung mit Befragungsformular angeschriebenen Menschen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen? 7.) Von wie vielen im Rahmen der nach §8 ZensG für die "Sonderbereichs"-Befragung mit Befragungsformular angeschriebenen Adressen haben Sie keine oder keine verwertebaren Rückmeldungen bekommen? 8.) Von wie vielen (erfolgreichen oder nicht erfolgreichen) Klagen gegen die Maßnahmen der oder im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 besitzen Sie Kenntnis? 9.) Wie viele Klagen im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 sind Ihres Wissens nach derzeit noch anhängig? 10.) Wie viele Buß- oder Zwangsgelder wurden im Zusammenhang mit der Volkszählung 2011 verhängt, wie viele davon vollstreckt und wie hoch ist die Gesamtsumme der dadurch erfolgten Zahlungen? 11.) In welchem Umfang (also z.B. wie oft und wann) wurde die Durchführung der Volkszählung 2011 in ihrem Amt oder in anderen, mit der Durchführung der Volkszählung 2011 beauftragten Landes-Statistikämter durch interne Datenschutzbeauftragte (DSB) geprüft und in wie vielen Fällen durch externe DSB? Bitte übersenden Sie mir zusätzlich die Ergebnisprotokolle dieser Überprüfungen oder einen Verweis, wo diese nachlesbar sind. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einige Landesstatistikämter zentrale Aufgaben der bundesweiten Volkszählung übernommen haben und Ihnen diesbezüglich weisungsbefugt waren oder noch sind. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Statistisches Bundesamt
IFG-Antrag vom 31.05.2013 Sehr geehrter Herr Ebeling, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. IFG-Antrags. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag vom 31.05.2013
Datum
31. Mai 2013 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Petra Pieper ___________________________________________ Interne Revision Ansprechperson für Korruptionsprävention Behördlicher Datenschutzbeauftragter Leiter: LRD Joachim Hoffmann Telefon +49 (0)611 75-4317 Fax +49 (0)611 75-3972 <<E-Mail-Adresse>> www.destatis.de DESTATIS wissen.nutzen. | Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt
Meine IFG-Anfrage
Von
Statistisches Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Meine IFG-Anfrage
Datum
21. Juni 2013
Status
Information nicht vorhanden

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Re: Fragen zurVolksz������������������������������������������������������ Sehr geehrter Herr Ebeling, der Besche…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Re: Fragen zurVolksz������������������������������������������������������
Datum
21. Juni 2013 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, der Bescheid des Statistischen Bundesamts zu Ihrer Anfrage von 31.05.2013 wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kolbe Michael Ebeling schrieb: