Fragenkatalog des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu ChatGPT

den Fragenkatalog, den der Hessische Datenschutzbeauftragte an das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den Dienst ChatGPT betreibt, übersandt hat.

Laut der Pressemitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurde der Fragenkatalog "[...] mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) abgestimmt [...]", vgl. https://datenschutz.hessen.de/presse/hessischer-datenschutzbeauftragter-fordert-antworten-zu-chatgpt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Fragenkatalog des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu ChatGPT [#276772]
Datum
19. April 2023 21:32
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Fragenkatalog, den der Hessische Datenschutzbeauftragte an das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den Dienst ChatGPT betreibt, übersandt hat.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Laut der Pressemitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurde der Fragenkatalog "[...] mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) abgestimmt [...]", vgl. https://datenschutz.hessen.de/presse/hessischer-datenschutzbeauftragter-fordert-antworten-zu-chatgpt. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276772/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatisierte Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatisierte Empfangsbestätigung
Datum
20. April 2023 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > Antrag nach dem IZ…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fragenkatalog des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu ChatGPT [#276772]
Datum
17. Mai 2023 19:34
Status
Warte auf Antwort
Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > den Fragenkatalog, den der Hessische Datenschutzbeauftragte an das in > San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den Dienst ChatGPT > betreibt, übersandt hat. > > Laut der Pressemitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurde > der Fragenkatalog "[...] mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden in > der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes > und der Länder (DSK) abgestimmt [...]", vgl. > https://datenschutz.hessen.de/presse/hessischer-datenschutzbeauftragter-fordert-antworten-zu-chatgpt. Sie beziehen sich auf "den Fragenkatalog, den der Hessische Datenschutzbeauftragte an das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den Dienst ChatGPT betreibt, übersandt hat". Die Korrespondenz des Hessischen Datenschutzbeauftragten liegt mir nicht vor. An der Erstellung der genannten Pressemitteilung war meine Behörde nicht beteiligt. In Interesse einer konstruktiven Auslegung Ihres Antrags kann ich Ihnen aber mitteilen, dass mir der Fragenkatalog in der Form vorliegt, den meine Behörde an OpenAI L.L.C. in San Francisco gesandt hat. Ich gehe davon aus, dass diese Fragenkataloge inhaltsgleich sind; wir waren zumindest ebenso wie der Hessische Datenschutzbeauftragte an der Abstimmung beteiligt. Um Ihnen Informationszugang zu unserem Fragenkatalog gewähren zu können, dürften der Herausgabe keine überwiegenden Hinderungsgründe gemäß §§ 9, 10 IZG-SH entgegenstehen. Für die möglichen Hinterungsgründe gemäß § 9 IZG-SH habe ich bereits eine Klärung herbeiführen können. Jedoch läuft die Anhörung der Firma OpenAI L.L.C. bezüglich etwaiger entgegenstehender schutzwürdiger privater Interessen nach § 10 IZG-SH noch, sodass ich Ihnen in der Sache erst Anfang Juni antworten kann. Diese Restriktion gilt nach meiner Kenntnis in vergleichbarer Form auch für die anderen Behörden, die über den Fragebogen verfügen könnten. Ich melde mich dann erneut bei Ihnen und bitte schon jetzt um Verständnis, dass wir aufgrund der noch laufenden Anhörung die Monatsfrist dieses Mal nicht einhalten können. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten einen Informationszugangsantrag nach dem Fr…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fragenkatalog des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu ChatGPT [#276772]
Datum
1. Juni 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten einen Informationszugangsantrag nach dem Fragenkatalog gestellt, den der Hessische Datenschutzbeauftragte an das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den Dienst ChatGPT betreibt, übersandt hat. Daraufhin hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass wir zwar nicht über die konkret angeforderten Informationen verfügen, aber es mir möglich wäre, die begehrten Informationen in der Fassung, die meine Behörde im Rahmen der Prüfung von ChatGPT verwendet, herauszugeben, sofern keine Hinderungsgründe nach dem IZG-SH entgegenstünden. Ich hatte Ihnen eine Antwort im Juni angekündigt. Die notwendigen Prüfungen zur Herausgabe sind nun abgeschlossen, sodass ich Ihnen gern die anhängende Datei bereitstelle: Das Schreiben des ULD Schleswig-Holstein an OpenAI L.L.C. vom 19.04.2023: Anhörung im Verfahren zur Prüfung des Dienstes ChatGPT und der zugehörigen Sprachmodelle GPT bis GPT-4 Aus diesem Dokument ergibt sich auch der verwendete Fragenkatalog. Mit freundlichen Grüßen

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Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> ein Nachtrag: Aufgrund der Nachfrage nach Informationen…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fragenkatalog des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu ChatGPT [#276772]
Datum
1. Juni 2023 11:34
Status
Az. 18.01/23.010 Sehr << Antragsteller:in >> ein Nachtrag: Aufgrund der Nachfrage nach Informationen zu unserer Prüfung werden wir, sobald möglich, weitere Dokumente an diesem Ort bereitstellen: https://www.datenschutzzentrum.de/chatgpt Wir haben zudem einen Kurzlink auf unser Anhörungsschreiben eingerichtet: https://uldsh.de/chatgpt-fragen Mit freundlichen Grüßen

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