Fragenkatalog Ermittlungsverfahren im Morfall Luise

Antworten auf meinen Fragenkatalog

1. Die Motive der beiden Minderjährigen Kinder zum Mordfall an die 12 Jährige Luise?

2. Sind die Kinder schon bereits mal auffälig gewesen beim Jugendamt? Wenn ja, warum wurden nicht die notwenigen Schritte unternommen?

3. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörden getroffen, außer die In Oputnahme durch das Jugendamt.

4. Welche Maßnahmen zum Schutz werden getroffen damit sowas nicht nochmal vorkommt oder diese Taten passieren.

Ergebnis der Anfrage

Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, die Akten an die StA Siegen abgeben zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat mitgeteilt, das sie aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahren keine Angaben machen möchten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Staatsanwaltschaft Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog Ermittlungsverfahren im Morfall Luise [#273938]
Datum
24. März 2023 14:51
An
Staatsanwaltschaft Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf meinen Fragenkatalog<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Die Motive der beiden Minderjährigen Kinder zum Mordfall an die 12 Jährige Luise?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Sind die Kinder schon bereits mal auffälig gewesen beim Jugendamt? Wenn ja, warum wurden nicht die notwenigen Schritte unternommen?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörden getroffen, außer die In Oputnahme durch das Jugendamt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Welche Maßnahmen zum Schutz werden getroffen damit sowas nicht nochmal vorkommt oder diese Taten passieren. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 273938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273938/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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