Fragenkatalog zum Ermittlungsverfahren wg. sog. gefälschter FDP-Wahlplakate

Die Antworten auf folgende Fragen zum offensichtlich bei Ihnen anhängigen Ermittlungsverfahren bezüglich der angeblich gefälschten FDP-Wahlplakate, über die beispielsweise der WDR berichtet hat [1]:

1) Ermittelt die Polizei Düsseldorf in der o.g. Sache wegen des Anfangsverdachts bestimmter, nach dem StGB strafbewährten Vergehen und/oder Verbrechen?
2a) Falls ja: Wie lauten diese Straftatbestände?
2b) Falls nein: Ist den ermittelnden Beamten § 1 StGB bekannt?
3) Ist den ermittelnden Beamten § 344 StGB bekannt?

Ich bitte zusätzlich um Übermittlung sämtlicher Leitfäden, Verfahrens- und Dienstanweisungen, die den § 344 StGB als Gegenstand haben (sofern vorhanden).

[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/fake-plakate-lindner-fdp-duesseldorf-100.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zum Ermittlungsverfahren wg. sog. gefälschter FDP-Wahlplakate [#257566]
Datum
22. August 2022 13:16
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antworten auf folgende Fragen zum offensichtlich bei Ihnen anhängigen Ermittlungsverfahren bezüglich der angeblich gefälschten FDP-Wahlplakate, über die beispielsweise der WDR berichtet hat [1]: 1) Ermittelt die Polizei Düsseldorf in der o.g. Sache wegen des Anfangsverdachts bestimmter, nach dem StGB strafbewährten Vergehen und/oder Verbrechen? 2a) Falls ja: Wie lauten diese Straftatbestände? 2b) Falls nein: Ist den ermittelnden Beamten § 1 StGB bekannt? 3) Ist den ermittelnden Beamten § 344 StGB bekannt? Ich bitte zusätzlich um Übermittlung sämtlicher Leitfäden, Verfahrens- und Dienstanweisungen, die den § 344 StGB als Gegenstand haben (sofern vorhanden). [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/fake-plakate-lindner-fdp-duesseldorf-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257566/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Düsseldorf
Eingangsbestätigung Sehr [geschwärzt], hiermit wird bestätigt, dass Ihre Anfrage bei der Kreispolizeibehörde Düss…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. August 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
25,6 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit wird bestätigt, dass Ihre Anfrage bei der Kreispolizeibehörde Düsseldorf eingegangen ist und zur Prüfung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] PP Düsseldorf Dir ZA/ ZA 1/ ZA 12 Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf Tel.: (0211) [geschwärzt] ([geschwärzt]) Fax: (0211) [geschwärzt] ([geschwärzt]) eMail: ZA12.duesseldorf@polizei.nrw.de<mailto:ZA12.duesseldorf@polizei.nrw.de> [[geschwärzt]]

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Polizeipräsidium Düsseldorf
Bescheid
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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