Fragenkatalog zum Mainzer Stromausfall vom 05.04.2021

1. Die Antworten auf den folgenden Fragenkatalog:
a) War das unter die KRITIS fallende (Pharma-)Unternehmen Boehringer Ingelheim (mit Sitz in Ingelheim am Rhein) vom heutigen Stromausfall [1] zwischen Mainz-Bingen und Alzey-Worms betroffen?
b) Falls ja, wann began die Betroffenheit?
c) Wie äußerte sich die Betroffenheit? (Flackern von Lichtern, Teilausfall elektronischer Anlagen, Ausfall von Produktionsanlagen, ...)
2. Unabhängig hiervon:
a) Wan fand am Unternehmen der letzte reguläre Probealarm (Schadensfall Großfeuer) statt?
b) Woher bezieht das KRITIS Unternehmen im Bedarfsfall (zeitgleicher Ausfall von HV und MV) Notstrom?
c) Wie viele Notstromaggregate befinden sich unmittelbar auf Ihrem Firmengelände und welche Gesamtleistung (MW / MVA) halten Sie insgesamt bereit?
d) Welcher Energieträger wird hierfür genutzt?
e) Wann wurden:
i) die Notstromaggregate in Betrieb genommen?
ii) zuletzt regulär gewartet?
iii) zuletzt im Rahmen einer Revision einer Leistungs- oder Effizienzsteigerung unterzogen?
3. Folgende Angaben zur letzten KRITIS Zertifizierung(sprüfung) des Unternehmens:
a) Datum
b) Prüfende benannte Stelle (z.B. TÜV Rheinland)
c) um personenbezogene Daten geschwärzte Mängelliste

[1]
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/stromausfall-mainz-bingen-alzey-worms-100.html

Sofern Ihnen einzelne Teilunterlagen nicht vorliegen sollten bitte ich um Mitteilung.
Dies gilt insbesondere, wenn Unterlagen nicht Ihnen, sondern anderen Bundesministerien vorliegen müssten (z.B. BNetzA, BMU, BMWi).

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  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Antworten…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zum Mainzer Stromausfall vom 05.04.2021 [#217474]
Datum
5. April 2021 19:29
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Antworten auf den folgenden Fragenkatalog: a) War das unter die KRITIS fallende (Pharma-)Unternehmen Boehringer Ingelheim (mit Sitz in Ingelheim am Rhein) vom heutigen Stromausfall [1] zwischen Mainz-Bingen und Alzey-Worms betroffen? b) Falls ja, wann began die Betroffenheit? c) Wie äußerte sich die Betroffenheit? (Flackern von Lichtern, Teilausfall elektronischer Anlagen, Ausfall von Produktionsanlagen, ...) 2. Unabhängig hiervon: a) Wan fand am Unternehmen der letzte reguläre Probealarm (Schadensfall Großfeuer) statt? b) Woher bezieht das KRITIS Unternehmen im Bedarfsfall (zeitgleicher Ausfall von HV und MV) Notstrom? c) Wie viele Notstromaggregate befinden sich unmittelbar auf Ihrem Firmengelände und welche Gesamtleistung (MW / MVA) halten Sie insgesamt bereit? d) Welcher Energieträger wird hierfür genutzt? e) Wann wurden: i) die Notstromaggregate in Betrieb genommen? ii) zuletzt regulär gewartet? iii) zuletzt im Rahmen einer Revision einer Leistungs- oder Effizienzsteigerung unterzogen? 3. Folgende Angaben zur letzten KRITIS Zertifizierung(sprüfung) des Unternehmens: a) Datum b) Prüfende benannte Stelle (z.B. TÜV [geschwärzt]) c) um personenbezogene Daten geschwärzte Mängelliste [1] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/stromausfall-mainz-bingen-alzey-worms-100.html Sofern Ihnen einzelne Teilunterlagen nicht vorliegen sollten bitte ich um Mitteilung. Dies gilt insbesondere, wenn Unterlagen nicht Ihnen, sondern anderen Bundesministerien vorliegen müssten (z.B. BNetzA, BMU, BMWi). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 217474 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
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Betreff
Sendungsankündigung DHL: Fragenkatalog zum Mainzer Stromausfall vom 05.04.2021 [#217474]
Datum
6. Mai 2021 21:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für den fristgemäßen Versand des Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217474/