Fragenkatalog zum Mordfall Luise

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bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antworten auf meinen Fragenkatalog

1. Die Motive der beiden Minderjährigen Kinder zum Mordfall an die 12 Jährige Luise?

2. Sind die Kinder schon bereits mal auffälig gewesen beim Jugendamt? Wenn ja, warum wurden nicht die notwenigen Schritte unternommen?

3. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörden getroffen, außer die In Oputnahme durch das Jugendamt.

4. Welche Maßnahmen zum Schutz werden getroffen damit sowas nicht nochmal vorkommt oder diese Taten passieren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Staatsanwaltschaft Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zum Mordfall Luise [#275845]
Datum
15. April 2023 05:38
An
Staatsanwaltschaft Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Antworten auf meinen Fragenkatalog<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Die Motive der beiden Minderjährigen Kinder zum Mordfall an die 12 Jährige Luise?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Sind die Kinder schon bereits mal auffälig gewesen beim Jugendamt? Wenn ja, warum wurden nicht die notwenigen Schritte unternommen?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Behörden getroffen, außer die In Oputnahme durch das Jugendamt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Welche Maßnahmen zum Schutz werden getroffen damit sowas nicht nochmal vorkommt oder diese Taten passieren. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 275845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275845/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Siegen
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Siegen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese autom…
Von
Staatsanwaltschaft Siegen
Betreff
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Siegen
Datum
15. April 2023 05:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Siegen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen