Fragenkataloge und deren Antwort

Fragenkataloge und deren Antworten, die Frau Leutheusser-Schnarrenberg, die damalige Justizministerin, ganz zu Beginn der NSA-Affäre im letzten Juni und Oktober an US-Bundesgeneralanwalt Eric Holder gesendet hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2014
  • Frist
    31. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragenkataloge u…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkataloge und deren Antwort [#6328]
Datum
29. April 2014 06:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragenkataloge und deren Antworten, die Frau Leutheusser-Schnarrenberg, die damalige Justizministerin, ganz zu Beginn der NSA-Affäre im letzten Juni und Oktober an US-Bundesgeneralanwalt Eric Holder gesendet hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Fragenkataloge und deren Antwort [#6328]
Datum
27. Mai 2014 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen daher dankbar. Mit Dank und freundlichen Grüßen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Internet: www.bmjv.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6328 Ant…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragenkataloge und deren Antwort [#6328]
Datum
27. Mai 2014 09:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen