FragSieAbi

AbiAufgaben der vergangenen Jahre per Mail.

Bildung sollte unabhängig von Geldbeute für alle möglichst einfach gemacht werden. Abiaufgaben werden von Lehrern, die vom Staat bezahlt werden, erstellt. Die Veröffentlichung der Abiaufgaben der letzten Jahre ist für Schüler aber kostenpflichtig. weil Bildungsverlage damit Geld verdienen.

Diese Abiaufgaben der letzten Jahre sollten frei im Internet für alle verfügbar sein. Können sie mir sagen, wann das passiert und warum diese Daten nicht öffentlich und frei zugänglich sind?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Vera Krick
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
Vera Krick
Betreff
FragSieAbi [#61084]
Datum
13. März 2019 10:45
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
AbiAufgaben der vergangenen Jahre per Mail. Bildung sollte unabhängig von Geldbeute für alle möglichst einfach gemacht werden. Abiaufgaben werden von Lehrern, die vom Staat bezahlt werden, erstellt. Die Veröffentlichung der Abiaufgaben der letzten Jahre ist für Schüler aber kostenpflichtig. weil Bildungsverlage damit Geld verdienen. Diese Abiaufgaben der letzten Jahre sollten frei im Internet für alle verfügbar sein. Können sie mir sagen, wann das passiert und warum diese Daten nicht öffentlich und frei zugänglich sind?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Vera Krick

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