Fragwürdiges Schild der Liegenschaftsverwaltung

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren,

An der westlichen Zufahrt zum Riemer Park an der Kreuzung Emplstraße - Straße ins Holz steht ein Schild mit Aufschrift "Radfahrer weichen aus!"

Das Schild ist gekennzeichnet mit "Landeshauptstadt München - Kommunalreferat - Liegenschaftsverwaltung"

Bitte senden Sie mir Folgende Informatioen zu:
1. Was soll dieses Schild bedeuten? Es handelt sich um einen Deklarativsat mit Ausrufezeichen. Für mich ist das unverständlich.
2. Wann wurde das Schild aufgestellt?
3. Wieso wurde das Schild aufgestellt?
4. Was hat das Schild inkl. gesamtem dafür notwendigen Aufwand gekostet?
5. Wo und wie kann ich beantragen, dass das Schild entfernt wird?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in An der westlichen Zu…
An Landeshauptstadt München - Kommunalreferat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragwürdiges Schild der Liegenschaftsverwaltung [#177932]
Datum
30. Januar 2020 22:44
An
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in An der westlichen Zufahrt zum Riemer Park an der Kreuzung Emplstraße - Straße ins Holz steht ein Schild mit Aufschrift "Radfahrer weichen aus!" Das Schild ist gekennzeichnet mit "Landeshauptstadt München - Kommunalreferat - Liegenschaftsverwaltung" Bitte senden Sie mir Folgende Informatioen zu: 1. Was soll dieses Schild bedeuten? Es handelt sich um einen Deklarativsat mit Ausrufezeichen. Für mich ist das unverständlich. 2. Wann wurde das Schild aufgestellt? 3. Wieso wurde das Schild aufgestellt? 4. Was hat das Schild inkl. gesamtem dafür notwendigen Aufwand gekostet? 5. Wo und wie kann ich beantragen, dass das Schild entfernt wird? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177932 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihr Anlieg…
Von
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat
Betreff
AW: Fragwürdiges Schild der Liegenschaftsverwaltung [#177932]
Datum
31. Januar 2020 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihr Anliegen wurde zur Klärung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kommunalreferat
Sehr geehrteAntragsteller/in die Landeshauptstadt München wurde mit Antrag vom 19.07.2019 vom Bezirksausschuss 15…
Von
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat
Betreff
AW: Fragwürdiges Schild der Liegenschaftsverwaltung [#177932]
Datum
3. Februar 2020 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Landeshauptstadt München wurde mit Antrag vom 19.07.2019 vom Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem aufgefordert, die Beschilderung des Wegabschnittes zwischen Emplstraße und Riemer Park um den Hinweis „Radfahrer weichen aus" zu ergänzen. Öffentliche Grünanlagen wie der Riemer Park einschließlich deren Zugangswege werden in hochverdichteten Großstädten von verschiedenen Nutzergruppen vorwiegend zur Erholung oder Freizeitgestaltung frequentiert. Somit ist das Aufeinandertreffen verschiedenster Interessengruppen unvermeidlich. Die für Verbindungswege analog herangezogene Satzung über die Benutzung der städtischen Grünanlagen definiert vor diesem Kontext in § 2 Abs. 1 die gegenseitige Rücksichtnahme der die Grünanlage nutzenden Personen als zentrale Bedingung: § 2 Verhalten in Grünanlagen (1) Im Rahmen der Grünanlagennutzung dürfen andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden; [. . .] Allein vor diesem Hintergrund ist ein Respektieren verschiedener Nutzungsinteressen von jedem Grünanlagennutzer gefordert. Die vorhandene Beschilderung innerhalb des Riemer Parks stellt lediglich einen ergänzenden Hinweis dar. Mit freundlichen Grüßen