Fraktionszuschüsse - Berechnung
Bürgeranfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (Drucksache 19/11800) sind im Haushaltstitel 684 01 -011 die Zuschüsse an Fraktionen im Deutschen Bundestag wiedergegeben, soweit dies in der Planung kalkulierbar ist. In 2018 sind IST-Ausgaben i.H.v. 115 Mio. EUR verzeichnet. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind PLAN-Ausgaben i.H.v jeweils 117 Mio. EUR verzeichnet.
Ich bitte um Mitteilung, wie diese PLAN-Ausgaben berechnet wurden gem. § 50 Abs. 2 AbgG, also den Grundbetrag, den Betrag pro Mitglied sowie die Oppositions-Zuschläge (Grundbetrag und pro Mitglied).
Desweiteren bitte ich um Mitteilung, welche weiteren Leistungen gem. § 50 Abs. 3 AbgG den Fraktionen zugewandt werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum10. August 2019
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14. September 2019
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