Fraktionszuschüsse - Berechnung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Bürgeranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (Drucksache 19/11800) sind im Haushaltstitel 684 01 -011 die Zuschüsse an Fraktionen im Deutschen Bundestag wiedergegeben, soweit dies in der Planung kalkulierbar ist. In 2018 sind IST-Ausgaben i.H.v. 115 Mio. EUR verzeichnet. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind PLAN-Ausgaben i.H.v jeweils 117 Mio. EUR verzeichnet.

Ich bitte um Mitteilung, wie diese PLAN-Ausgaben berechnet wurden gem. § 50 Abs. 2 AbgG, also den Grundbetrag, den Betrag pro Mitglied sowie die Oppositions-Zuschläge (Grundbetrag und pro Mitglied).
Desweiteren bitte ich um Mitteilung, welche weiteren Leistungen gem. § 50 Abs. 3 AbgG den Fraktionen zugewandt werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage Sehr geehrteAntragsteller/in im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (Drucksache 19/11800) sind im …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fraktionszuschüsse - Berechnung [#163337]
Datum
10. August 2019 06:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage Sehr geehrteAntragsteller/in im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (Drucksache 19/11800) sind im Haushaltstitel 684 01 -011 die Zuschüsse an Fraktionen im Deutschen Bundestag wiedergegeben, soweit dies in der Planung kalkulierbar ist. In 2018 sind IST-Ausgaben i.H.v. 115 Mio. EUR verzeichnet. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind PLAN-Ausgaben i.H.v jeweils 117 Mio. EUR verzeichnet. Ich bitte um Mitteilung, wie diese PLAN-Ausgaben berechnet wurden gem. § 50 Abs. 2 AbgG, also den Grundbetrag, den Betrag pro Mitglied sowie die Oppositions-Zuschläge (Grundbetrag und pro Mitglied). Desweiteren bitte ich um Mitteilung, welche weiteren Leistungen gem. § 50 Abs. 3 AbgG den Fraktionen zugewandt werden. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10. August 2019 bitten Sie um Darlegung, wie die Soll-Ausgaben für di…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Fraktionszuschüsse - Berechnung [#163337]
Datum
11. September 2019 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10. August 2019 bitten Sie um Darlegung, wie die Soll-Ausgaben für die Zuschüsse an die Fraktionen im Deutschen Bundestag berechnet werden. Die Art und Weise der Berechnung der voraussichtlichen Ausgaben für die Geldleistungen an die Fraktionen ist dem jährlichen Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 Abs. 2 Satz 3 des Abgeordnetengesetzes zu entnehmen. Da der Bericht des Jahres 2019 mit dem Anpassungsvorschlag für das Jahr 2020 noch nicht vorliegt, übersende ich Ihnen anbei den Bericht des Jahres 2018 für das aktuelle Haushaltsjahr. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 wurde der Soll-Ansatz des Jahres 2019 übernommen; nach Veröffentlichung des Berichts des Präsidenten erfolgt insoweit eine Anpassung. Sie bitten darüber hinaus um Mitteilung, welche Sachleistungen den Fraktionen zukommen. Zu diesen Sachleistungen zählen insbesondere die Büro- und Sitzungsräume nebst Einrichtung, die Telekommunikationsanlagen sowie die Benutzung des Fahrdienstes, der Bibliothek und der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Anbei erhalten Sie eine Information zur Speicherung Ihrer Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung. Mit freundlichen Grüßen