Frankfurter HBf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Planmäßige sowie tatsächliche An- und Abfahrtszeiten aller Züge am Frankfurter Hauptbahnhof der Jahre 2019 bis 2021.

Planungen und geführte Gespräche bzw. geführter Schriftverkehr mit der DB zur Reduzierung der Verspätungen am Nadelöhr Frankfurter HBf (z. B. Verlagerungen nach Süd und Fernbahnhof).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planmäßige sowie …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frankfurter HBf [#249529]
Datum
19. Mai 2022 19:10
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planmäßige sowie tatsächliche An- und Abfahrtszeiten aller Züge am Frankfurter Hauptbahnhof der Jahre 2019 bis 2021. Planungen und geführte Gespräche bzw. geführter Schriftverkehr mit der DB zur Reduzierung der Verspätungen am Nadelöhr Frankfurter HBf (z. B. Verlagerungen nach Süd und Fernbahnhof).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19.05.2022 beantragten Sie die Übermittlung folgender Info…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Frankfurter HBf [#249529]
Datum
23. Mai 2022 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19.05.2022 beantragten Sie die Übermittlung folgender Informationen: "Planmäßige sowie tatsächliche An- und Abfahrtzeiten aller Züge am Frankfurter Hauptbahnhof der Jahre 2019 bis 2021. Planungen und geführte Gespräche bzw. geführter Schriftverkehr mit der DB zur Reduzierung der Verspätungen am Nadelöhr Frankfurter Hbf (z.B. Verlagerungen nach Süd und Fernbahnhof)." Leider liegen uns die begehrten Informationen nicht vor. Zudem führt das Eisenbahn-Bundesamt mit dem DB Konzern keine Gespräche zu Verspätungen am Frankfurter Hbf. Das Eisenbahn-Bundesamt ist Sicherheits- und Genehmigungsbehörde. Es führt keine Überwachung hinsichtlich der Einhaltung von Fahrplänen durch. Da es sich hierbei um rein innerbetriebliche Angelegenheiten des DB Konzerns handelt, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die DB AG bzw. DB Fernverkehr AG zu wenden. Falls es Ihnen aufgrund eines konkreten Verspätungsvorfalls um die Wahrnehmung eigener Rechte geht, weise ich Sie auf die Informationen zu Fahrgastrechten auf der Internetpräsenz des Eisenbahn-Bundesamtes hin: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt hinsichtlich der Fahrgastrechte nur als Durchsetzungsstelle fungiert. Also bei der Durchsetzung von Entschädigungen und Erstattungen beispielsweise im Falle einer Verspätung behilflich ist. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen