Frankfurter Straße: Radverkehrsführung am Ortseingang von Hennef

Von Stoßdorf entlang der Frankfurter Straße kommend wird der Radverkehr auf einem linken Radweg geführt. Auf Höhe der Fritz-Jacobi-Straße endet dieser, Radfahrende sollen die andere (rechte) Straßenseite nutzen. Daraus ergeben sich einige Fragen:

- Die Streuscheibe für den Radverkehr über die Frankfurter Straße zeigt nur ein Sinnbild Fußgänger. Warum wurde hier seit dem 01.01.2017 nicht die neue kombinierte Streuscheibe eingesetzt?
- Durch die Ampel über die Fritz-Jacobi-Straße wird der Radverkehr auf das Hochbord an der südöstlichen Seite der Kreuzung (an der Burger-King und ATU liegen) geführt. Dieses Hochbord ist allerdings sehr schmal und nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. Was ist dieses Hochbord, ein Gehweg (Zeichen 239), ein Gehweg mit Fahrradfreigabe (239 + 1022-10), ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)?
- Falls es sich nur um einen Gehweg handelt, schicken Sie mir bitte die Planung zur Radverkehrsführung auf die Frankfurter Straße.
- Falls es sich um einen für den Radweg freigegebenen Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg handelt, schicken Sie mir bitte die Begründung für die massive Unterschreitung der Mindestbreiten nach VwV-StVO.

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  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vo…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Frankfurter Straße: Radverkehrsführung am Ortseingang von Hennef [#285578]
Datum
6. August 2023 10:55
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von Stoßdorf entlang der Frankfurter Straße kommend wird der Radverkehr auf einem linken Radweg geführt. Auf Höhe der Fritz-Jacobi-Straße endet dieser, Radfahrende sollen die andere (rechte) Straßenseite nutzen. Daraus ergeben sich einige Fragen: - Die Streuscheibe für den Radverkehr über die Frankfurter Straße zeigt nur ein Sinnbild Fußgänger. Warum wurde hier seit dem 01.01.2017 nicht die neue kombinierte Streuscheibe eingesetzt? - Durch die Ampel über die Fritz-Jacobi-Straße wird der Radverkehr auf das Hochbord an der südöstlichen Seite der Kreuzung (an der Burger-King und ATU liegen) geführt. Dieses Hochbord ist allerdings sehr schmal und nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. Was ist dieses Hochbord, ein Gehweg (Zeichen 239), ein Gehweg mit Fahrradfreigabe (239 + 1022-10), ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)? - Falls es sich nur um einen Gehweg handelt, schicken Sie mir bitte die Planung zur Radverkehrsführung auf die Frankfurter Straße. - Falls es sich um einen für den Radweg freigegebenen Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg handelt, schicken Sie mir bitte die Begründung für die massive Unterschreitung der Mindestbreiten nach VwV-StVO.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285578/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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