Frauendemonstation vom 17.02.2018

Anfrage an: Polizei Berlin

Da in der Presse viele Unterschiedliche Daten aufgeführt werden, bitte ich um Übersendung folgender Daten, zu der oben rechtmäßig stattgefunden Demonstration:

1. Wie viele Teilnehmer hatte die angemeldete Demonstration?
2. Wie viele Teilnehmer versperrten der angemeldeten Demo den Weg?
3. Von wie vielen der Gegendemonstranten (s.2.), wurden die Personalien aufgenommen?
4. Werden gegen alle Gegendemonstranten, die vor Ort waren, Ermittlungen eingeleitet?
5. Wie viele der Gegendemonstranten leisteten Widerstand gegen Polizeibeamte?
6. Wann hat die Polizei bemerkt, dass die angemeldete Route blockiert wird?
7. Was wurde im Vorfeld unternommen, damit die Route der Demo, wie angemeldet, genutzt werden kann.
8. Wieso war es den Beamten vor Ort nicht möglich, eine nicht angemeldete Demo aufzulösen, damit eine angemeldete Demo ordnungsgemäß hätte stattfinden können?
9. War der Polizei Berlin bekannt, dass bereits seit 3 Wochen öffentlich (FB, Flyer, usw.) von der ANTIFA dazu aufgerufen wurde, die Demo zu blockieren?
10. Waren unter den Gegendemonstranten noch weitere Politiker außer dem Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Aussage der Presse)
11. Leistete der Abgeordnete/ Leisteten die Abgeordneten Widerstand gegen die Polizeibeamten?
12. Wird es (unabhängig von Immunität) von Seiten der Polizei Ermittlungen gegen den/die Abgeordneten geben?
13. Wie viele Strafrechtlich relevante Einsätze gab es durch Teilnehmer der angemeldeten Demonstranten?
14. Gab es von Seiten der Teilnehmer der angemeldeten Demo Widerstand gegen Polizeibeamte? Und wie viele?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frauendemonstation vom 17.02.2018 [#26648]
Datum
18. Februar 2018 22:13
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da in der Presse viele Unterschiedliche Daten aufgeführt werden, bitte ich um Übersendung folgender Daten, zu der oben rechtmäßig stattgefunden Demonstration: 1. Wie viele Teilnehmer hatte die angemeldete Demonstration? 2. Wie viele Teilnehmer versperrten der angemeldeten Demo den Weg? 3. Von wie vielen der Gegendemonstranten (s.2.), wurden die Personalien aufgenommen? 4. Werden gegen alle Gegendemonstranten, die vor Ort waren, Ermittlungen eingeleitet? 5. Wie viele der Gegendemonstranten leisteten Widerstand gegen Polizeibeamte? 6. Wann hat die Polizei bemerkt, dass die angemeldete Route blockiert wird? 7. Was wurde im Vorfeld unternommen, damit die Route der Demo, wie angemeldet, genutzt werden kann. 8. Wieso war es den Beamten vor Ort nicht möglich, eine nicht angemeldete Demo aufzulösen, damit eine angemeldete Demo ordnungsgemäß hätte stattfinden können? 9. War der Polizei Berlin bekannt, dass bereits seit 3 Wochen öffentlich (FB, Flyer, usw.) von der ANTIFA dazu aufgerufen wurde, die Demo zu blockieren? 10. Waren unter den Gegendemonstranten noch weitere Politiker außer dem Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Aussage der Presse) 11. Leistete der Abgeordnete/ Leisteten die Abgeordneten Widerstand gegen die Polizeibeamten? 12. Wird es (unabhängig von Immunität) von Seiten der Polizei Ermittlungen gegen den/die Abgeordneten geben? 13. Wie viele Strafrechtlich relevante Einsätze gab es durch Teilnehmer der angemeldeten Demonstranten? 14. Gab es von Seiten der Teilnehmer der angemeldeten Demo Widerstand gegen Polizeibeamte? Und wie viele?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreihheitsgesetz
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreihheitsgesetz
Datum
9. März 2018
Status
Warte auf Antwort

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Polizei Berlin
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Von
Polizei Berlin
Betreff
Frauendemonstation vom 17.02.2018 [#26648]
Datum
9. März 2018 15:15
Status
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen