Freibetrag für Betriebsrenten
zum 1. Januar 2020 ist von der Betriebsrente ein Freibetrag abzuziehen und vom überschießenden Betrag wird die Krankassenbeiträge etc. berechnet. Soweit ganz verständlich und mit mittelmäßigen Mathekenntnissen für jeden nachrechenbar. Leider habe ich bis heute, Mitte Mai 2020, noch keine entsprechende Entlastung meiner Betriebsrente bekommen. Meine Rückfrage bei VBL, meine Betriebsrente im öffentlichen Dienst, und meiner Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse, habe ich die Auskunft erhalten, man weiß noch nicht wer den Freibetrag verrechnen soll.
Ich denke hier wird auf dem Rücken der Betriebsrentner ein Spielchen veranstaltet um die Bundesregierung zu diskreditieren. Es ist doch kaum etwas einfacher als von der Betriebsrente den Freibetrag abzuziehen und vom Rest die Krankenkassenbeträge etc. zu berechnen.
Das ist für mich die klare Aufgabe der Betriebsrentengesellschaften, da dort alle Informationen vorliegen.
Bitte, Herr Bundesgesundheitsminister Span, erheben Sie Ihre Stimme und rufen die Beteiligten zur Arbeit auf den Freibetrag nunmehr den Rentnern zukommen zu lassen.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Mai 2020
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23. Juni 2020
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