Freie Hunde

Die Anzahl der erhobenen Bußgelder für Hunde ohne Leine auf öffentlichen Grünflächen in Berlin aufgesplittet nach der Höhe des Bußgeldes für den Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2023 unter Angabe des jeweiligen Monats in dem die Kontrolle stattgefunden hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Sarah Grützmacher
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die An…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sarah Grützmacher
Betreff
Freie Hunde [#288828]
Datum
21. September 2023 16:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der erhobenen Bußgelder für Hunde ohne Leine auf öffentlichen Grünflächen in Berlin aufgesplittet nach der Höhe des Bußgeldes für den Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2023 unter Angabe des jeweiligen Monats in dem die Kontrolle stattgefunden hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher Anfragenr: 288828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288828/
Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. September 2023 16:57
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Grützmacher, anbei übers…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. September 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Grützmacher, anbei übersende ich Ihnen in der o. a. Angelegenheit den Bescheid vom 25.9.2023. Mit freundlichen Grüßen
Sarah Grützmacher
AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#288828] Guten Tag, Ich habe der Weit…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sarah Grützmacher
Betreff
AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#288828]
Datum
26. September 2023 14:11
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe der Weiterleitung an Dritte nicht widersprochen. Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher Anfragenr: 288828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288828/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, auf Ihre gestrige Rückmeldung mit dem Hinweis, dass Sie der "Weiterleitung an…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Freie Hunde [#288828]
Datum
27. September 2023 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Grützmacher, auf Ihre gestrige Rückmeldung mit dem Hinweis, dass Sie der "Weiterleitung an Dritte" nicht widersprochen hätten, möchte ich auf Ihren Antrag verweisen. Diesen finden Sie weiter unten in dieser Nachricht. Ausgehend davon widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen
Sarah Grützmacher
Guten Tag, nunja ich weiß nicht welche Felder hier vorausgefüllt werden. Nun habe ich Ihnen ja gesagt, dass ich d…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sarah Grützmacher
Betreff
AW: Freie Hunde [#288828]
Datum
30. September 2023 22:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nunja ich weiß nicht welche Felder hier vorausgefüllt werden. Nun habe ich Ihnen ja gesagt, dass ich die Weitergabe an Dritte nicht verweigere. Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher Anfragenr: 288828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288828/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. September 2023 22:01
Status

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Sarah Grützmacher
Guten Tag, Eine Abwesenheitsmail ist keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher Anfragenr: 28…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
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Sarah Grützmacher
Betreff
AW: Automatische Antwort: Freie Hunde [#288828]
Datum
30. September 2023 22:05
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Eine Abwesenheitsmail ist keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sarah Grützmacher Anfragenr: 288828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288828/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, den beigefügten und im Betreff bezeichneten IFG-Antrag sende ich Ihnen mit der Bit…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Freie Hunde [#288828]
Datum
6. Oktober 2023 13:36
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, den beigefügten und im Betreff bezeichneten IFG-Antrag sende ich Ihnen mit der Bitte um Übernahme und weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres u.s. Antrages auf Akteneinsicht bzw. Akte…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Freie Hunde [#288828]
Datum
10. Oktober 2023 09:38
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte Frau Grützmacher, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres u.s. Antrages auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrages noch einige Zeit, voraussichtlich bis zum 20.10.2023, in Anspruch nehmen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass voraussichtlich keine Kosten für Sie entstehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, anhängend lassen wir Ihnen unsere Schreiben vom 12.10.2023 zukommen. Mit freundli…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Frag den Staat - Anfrage Freie Hunde [#288828]
Datum
12. Oktober 2023 15:50
Status
Sehr geehrte Frau Grützmacher, anhängend lassen wir Ihnen unsere Schreiben vom 12.10.2023 zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 21.09.2023 Sehr geehrte Frau Grützmacher, die Senatskanzlei Berlin hat uns am 06.10.2023 Ihr o.g…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.09.2023
Datum
16. Oktober 2023 14:05
Status
Sehr geehrte Frau Grützmacher, die Senatskanzlei Berlin hat uns am 06.10.2023 Ihr o.g. Anliegen zur Beantwortung übermittelt. Als Anlage sende ich Ihnen für den Bezirk Spandau die gewünschten Angaben. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, bitte übermitteln Sie mir für die abschließende Beantwortung Ihres u.s. Antrages n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Freie Hunde [#288828]
Datum
16. Oktober 2023 15:21
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte Frau Grützmacher, bitte übermitteln Sie mir für die abschließende Beantwortung Ihres u.s. Antrages noch Ihre postalische Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine (statistische) Auswertung im Sinne Ihrer Fra…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Antw: WG: Freie Hunde [#288828]
Datum
18. Oktober 2023 11:08
Status
Sehr geehrte Frau Grützmacher, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine (statistische) Auswertung im Sinne Ihrer Fragestellung ist in unserer Behörde nicht vorhanden, daher kann kein Informationszugang erfolgen. Dementsprechend können diese Informationen auch nicht Gegenstand eines Informationsanspruches nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), sowie nach Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gem. § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), sein. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick ink…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Freie Hunde [#288828]
Datum
19. Oktober 2023 16:01
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte Frau Grützmacher, beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick inkl. zugehöriger Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, auf Ihre im Betreff genannte anfrage möchte ich hiermit zuständigkeitshalber wie f…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Freie Hunde [#288828] - Ihre Anfrage vom 21.09.2023 an SenInnSport
Datum
20. Oktober 2023 14:23
Status
Sehr geehrte Frau Grützmacher, auf Ihre im Betreff genannte anfrage möchte ich hiermit zuständigkeitshalber wie folgt antworten: Die Anzahl der erhobenen Bußgelder für Hunde ohne Leine auf öffentlichen Grünflächen in Berlin: Verwarngelder mit sofortiger Zahlung wurden im Bezirk Lichtenberg für ein verbotswidriges Führen eines Hundes ohne Leine (das sind regelmäßig 35,00 €) wie folgt erhoben: 01/2020 - 1 x Barverwarnung 02/2020 - 1 x Barverwarnung 05/2020 - 1 x Barverwarnung 06/2020 - 1 x Barverwarnung 09/2020 - 2 x Barverwarnung ----------------------------------------- 02/2021 - 1 x Barverwarnung 04/2021 - 1 x Barverwarnung 06/2021 - 1 x Barverwarnung 10/2021 - 1 x Barverwarnung 11/2021 - 1 x Barverwarnung ----------------------------------------- 03/2022 - 1 x Barverwarnung 05/2022 - 1 x Barverwarnung 06/2022 - 2 x Barverwarnung 07/2022 - 2 x Barverwarnung 08/2022 - 1 x Barverwarnung ------------------------------------------- 04/2023 - 1 x Barverwarnung Darüber hinaus gab es Fälle ohne sofortige Erledigung vor Ort. Im Zeitraum 01.01.202 bis 30.06.2023 wurden 390 Verfahren wegen des verbotswidrigen Führens von Hunden ohne Leine in Grünanlagen geführt. 283 davon wurden durch schriftlich nochmals angebotene Verwarngelder erledigt und 92 Bußgeldbescheide erlassen. Für anderweitige Leinenverstöße außerhalb des umfriedeten Bereichs, wo der Hund gehalten wird, gab es 24 Bußgeldverfahren, davon 5 Verwarnungen. Wird ein Bußgeld verhängt, beträgt dies in der Regel 75,00 € bis 100,00 €. Bis hierhin ergeht die gewünschte Auskunft kostenfrei. Eine genauere Aufsplittung nach der Höhe der Bußgelder für den Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2023 unter Angabe des jeweiligen Monats, in dem die Kontrolle stattgefunden hat, bedarf einer händischen Auswertung von Daten im verwendeten Fachverfahren. Dies würde einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Ich gehe hier von einem Zeitaufwand von voraussichtlich rund 3 Stunden aus, da alle einzelnen Verfahren einzeln geöffnet und in einer Übersicht entsprechend erfasst sind. Unter Zugrundelegung der Stundensätze gemäß dem Schreiben II B 52-H 9440-1/2015-9-4 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 26.04.2023 für eine Dienstkraft im gehobenen Dienst (durchschnittlich anzusetzender Stundensatz 82,71 €) wären hier daher Gebühren in Höhe von um 248,13 € zu erwarten. Weitere Gebühren kämen hinzu, sofern die oben aufgeführten Barverwarnungen hinsichtlich der Höhe der Verwarngelder darzulegen wären. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, ich bitte die verzögerte Antwort auf Ihre IFG-Anfrage zu entschuldigen. Für Auskü…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Freie Hunde [#288828] - Anfrage IFG
Datum
23. Oktober 2023 08:29
Status
Sehr geehrte Frau Grützmacher, ich bitte die verzögerte Antwort auf Ihre IFG-Anfrage zu entschuldigen. Für Auskünfte nach dem IFG werden gemäß § 1 in Verbindung mit dem Anhang, Tarifstelle 1004 a) Nr. 3 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Gebühren zwischen 100 und 250 € erhoben. Die tatsächliche Gebührenhöhe kann erst nach erfolgter Auswertung der hiesigen Daten festgestellt werden. Bitte bestätigen Sie mir, ob Sie die Auskunft weiterhin wünschen und teilen Sie mir Ihre Anschrift für die Übersendung der Auskunft und des Gebührenbescheides mit. Sollten Sie auf die Auskunft verzichten, teilen Sie mir dies bitte ebenfalls mit. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage 288828 nach dem Berliner VIG, IFG Sehr geehrte Frau Grützmacher, vielen Dank für Ihre Anfrage. …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage 288828 nach dem Berliner VIG, IFG
Datum
10. November 2023 14:38
Status
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Sehr geehrte Frau Grützmacher, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine statistische Auswertung im Hinblick auf Ihre Fragestellung ist in unserer Behörde nicht vorhanden, daher kann kein Informationszugang erfolgen. Dementsprechend können diese Informationen auch nicht Gegenstand eines Informationsanspruches nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), sowie nach Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gem. § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sein. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Grützmacher, Sie forderten das Ordnungsamt Berlin Mitte auf, Ihr nachfolgendes Anliegen zu bean…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Freie Hunde [#288828]
Datum
28. November 2023 10:03
Status
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Sehr geehrte Frau Grützmacher, Sie forderten das Ordnungsamt Berlin Mitte auf, Ihr nachfolgendes Anliegen zu beantworten: „Die Anzahl der erhobenen Bußgelder für Hunde ohne Leine auf öffentlichen Grünflächen in Berlin aufgesplittet nach der Höhe des Bußgeldes für den Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2023 unter Angabe des jeweiligen Monats in dem die Kontrolle stattgefunden hat.“ Im Zeitraum 01.01.2020 – 30.06.2023 wurden 91 Bußgeldverfahren eröffnet, welche in Folge der Ahnung einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 GrünanlG erforderlich wurden. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Unterscheidung zwischen Hunden oder anderen Haustieren aus technischen Gründen nicht möglich ist. Mitunter wurden auch Ordnungswidrigkeiten wegen anderer frei laufender Haustiere (z.B. Katzen, Schweine, Kaninchen) festgestellt. Darüber hinaus werden festgestellte Ordnungswidrigkeit, welche direkt vor Ort Bar oder mit Karten-Zahlung beglichen werden, nicht statistisch erfasst. Die Anzahl an festgestellten Verstößen dürfte somit höher liegen, als oben benannt. Eine statistische Auswertung der einzelnen Bußgeldverfahren erfolgt im Ordnungsamt Mitte von Berlin nicht. Es ist mir daher nicht möglich, Ihnen eine Auflistung der Bußgeldverfahren nach Monat und Höhe zukommen zu lassen. Diese Auskunft wurde gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen

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