Sehr geehrter Herr Lupp,
Ihre unten stehenden Fragen beantworten wir wie folgt:
Die Krankenhäuser sind im März 2020 aufgerufen worden, planbare Operationen und andere Behandlungen auszusetzen oder zu verschieben, um stationäre Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten, freizuhalten. Dadurch sollte vor dem Hintergrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemie sichergestellt werden, dass ausreichende Kapazitäten für die Behandlung von an COVID-19 Er-krankten und den nicht an COVID-19 Erkrankten mit dringendem medizinischem Behandlungsbedarf zur Verfügung standen. Um die durch Freihaltung hervorgerufenen Einnahmeaus-fälle der Krankenhäuser auszugleichen, erhielten die Krankenhäuser für jedes gegenüber 2019 nicht belegte Bett einen Pauschalbetrag.
Dabei galt in drei Zeiträumen nach Erforderlichkeit des Infektionsgeschehens eine jeweils veränderte Systematik. Im November 2020 sind mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz auf Empfehlung des Expertenbeirats nach § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz und des Bundesrechnungshofs die Ausgleichszahlungen zielgerichteter ausgestaltet worden, um ausschließlich die Krankenhäuser in besonders belasteten Regionen zu unterstützen, die für die Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung der Bevölkerung Behandlungskapazitäten freihalten. Anspruchsberechtigt für Ausgleichszahlungen waren danach nur die Krankenhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hoher 7-Tage-Inzidenz und mit einem geringen Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Hierdurch wurde sichergestellt, dass von Ausgleichszahlungen gezielt Krankenhäuser in Regionen profitierten, in denen das regionale Infektionsgeschehen besonders hoch war.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat zwar gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Befürchtung geäußert, dass die Validität der von den Krankenhäusern gemeldeten Zahlen beeinträchtigt sein könne. Das RKI hat gegenüber dem BMG dabei explizit darauf hingewiesen, dass diese Befürchtungen nicht mit Daten oder Analysen belegt werden können. Es lagen zu keinem Zeitpunkt belastbare Erkenntnisse darüber vor, dass die an das RKI übermittelten Angaben zur Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten künstlich zu hoch angesetzt waren.
Dies bestätigt auch eine Studie von Forschern des Leibniz-Instituts für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom 22. Juni 2023, in der erstmals öffentlich verfügbare Daten aus verschiedenen Quellen analysiert wurden. Danach liege das eindeutige Ergebnis vor, dass die Behauptung, Krankenhäuser hätten ihre Bettenkapazität strategisch gemeldet, um zusätzliche Hilfszahlungen zu erhalten, sich empirisch nicht nachweisen lasse. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Verknappung der Intensivkapazitäten während der zweiten und dritten Corona-Welle eine direkte Folge der Erkrankungslast und keine strategischen Meldungen gewesen seien. Die Studie des ZEW ist auf der Internetseite (
https://www.zew.de/presse/pressearchiv/kein-nachweis-fuer-bettenmanipulation-auf-intensivstationen) veröffentlicht und kann über einen Link heruntergeladen werden.
Darüber hinaus werden die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die belegten Intensivbetten in dem DIVI-Intensivregister (
www.intensivregister.de) ausgewiesen. Unter der Rubrik „Zeitreihen“ (
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen) ist die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten dargestellt. Dort kann anhand der täglichen Daten und des dargestellten Verlaufs die Entwicklung der gemeldeten Intensivbetten, differenziert nach belegten Betten, freien betreibbaren Betten und 7-Tage-Notfallreserve nachvollzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen