Freie Platzkapazität in der Corona-Unterkunft Stuttgart

Die Stadt Stuttgart hat die nachfolgende Pressemeldung veröffentlich, gemäß welcher ein Gebäude mit 330 Plätze für Corona infizierte Menschen angemietet wurde.

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/oktober-2020/coronavirus-stadt-mietet-gebaeude-an.php

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele von den 330 Plätzen aktuell belegt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Stuttga…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Freie Platzkapazität in der Corona-Unterkunft Stuttgart [#208965]
Datum
17. Januar 2021 22:42
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Stuttgart hat die nachfolgende Pressemeldung veröffentlich, gemäß welcher ein Gebäude mit 330 Plätze für Corona infizierte Menschen angemietet wurde. https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/oktober-2020/coronavirus-stadt-mietet-gebaeude-an.php Bitte teilen Sie mir mit, wie viele von den 330 Plätzen aktuell belegt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208965/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Die Stadt Stu…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Freie Platzkapazität in der Corona-Unterkunft Stuttgart [#208965]
Datum
19. Januar 2021 18:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Die Stadt Stuttgart hatte zum Zeitpunkt der von Ihnen zitierten Pressemitteilung bereits zwei Gebäude als Schutzunterkünfte angemietet. Die Meldung bezog sich auf die Anmietung eines dritten Gebäudes Ende Oktober 2020; damals standen etwa 330 Plätze in drei Unterkünften zur Verfügung. Der Betrieb einer dieser Schutzunterkünfte wurde zum 31.12.2020 eingestellt. Derzeit stehen noch rund 190 Plätze in zwei Schutzunterkünften zur Verfügung, von denen 40 Plätze aktuell belegt sind (Stand: 19.01.2021). Mit freundlichen Grüßen