Freie Software für die elektronische Steuererklärung

1. Sämtliche Spezifikationen und Dokumentationen, die notwendig sind, um ein freies Rechnerprogramm - „frei“ nach der Definition der Free Software Foundation (kurz: FSF ; https://www.fsf.org) - erstellen zu können, welches für die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung (siehe Elster; https://www.elster.de) da sein soll, ohne dass irgendeine proprietäre Komponente wie ERiC genutzt werden muss.

2. Pläne des Amtes für die Veröffentlichung von Elster und ERiC als freie und quelloffene Software.

Ergebnis der Anfrage

2. Es gibt keine Pläne Elster und ERiC als freie (im Sinne von Freiheit) und quelloffene Software zu veröffentlichen.
1. Spezifikationen und Dokumentationen, die für die Entwicklung eines freien Programmes notwendig sind, gibt das Amt nicht heraus. Es sieht die Herausgabe auch als eine Problematik für die Sicherheit. Das Amt erklärt aber nicht, was gegen freie Software spricht.

(Die Freie-Software-Bewegung hat den Fokus auf die Freiheiten des Endnutzers bei seinen eigenen Rechenmaschinen (z.B. Heimrechner, Tablets, Mobiltelefone). Es ist möglich freie Software zu entwickeln, die Datenschutz und Sicherheit gibt.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche S…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freie Software für die elektronische Steuererklärung [#246468]
Datum
16. April 2022 23:56
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Spezifikationen und Dokumentationen, die notwendig sind, um ein freies Rechnerprogramm - „frei“ nach der Definition der Free Software Foundation (kurz: FSF ; https://www.fsf.org) - erstellen zu können, welches für die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung (siehe Elster; https://www.elster.de) da sein soll, ohne dass irgendeine proprietäre Komponente wie ERiC genutzt werden muss. 2. Pläne des Amtes für die Veröffentlichung von Elster und ERiC als freie und quelloffene Software.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246468/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Software für die elektronische Steuererk…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freie Software für die elektronische Steuererklärung [#246468]
Datum
28. Mai 2022 13:09
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Software für die elektronische Steuererklärung“ vom 16.04.2022 (#246468) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Steuern
Ihre Anfrage vom 16. April 2022 Das Amt hat keine Pläne Elster und ERiC als freie und quelloffene Software zu verö…
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. April 2022
Datum
17. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Amt hat keine Pläne Elster und ERiC als freie und quelloffene Software zu veröffentlichen. Der Antragsteller darf die Spezifikationen und Dokumentationen für die elektronische Steuererklärung, womit man ein freies Rechnerprogramm für Elster entwickeln könnte, nicht einsehen. Auch stuft das Amt die Bekanntgabe der Dokumente unter anderem als eine Art Sicherheitsrisiko ein. Es sieht durch das Sicherheitsrisiko auch eine Gefährdung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von Steuerpflichtigen.