Freie Zeit auf Staatskosten

In der Justizvollzugsanstalt Frankenthal gibt es einen Sozialraum mit Kantine. Dort werden täglich Brötchen und ähnliches zum Frühstück angeboten. Sowohl Personen die aufgrund des Schichtdienstes keine offizielle Pause haben als auch andere Mitarbeiter der Einrichtung, denen täglich zwar eine Pause zusteht, die sie aber bereits am Mittag durchführen, verbringen einen nicht unerheblichen Teil des Morgens in der Kantine. Dies bedeutet, dass diese Personen nicht arbeiten, obwohl sie keine Pause haben, und trotzdem weiterhin Geld verdienen. Wenn man dann betrachtet, dass es einen hohen Krankenstand gibt und immer über zu wenig Personal geklagt wird, fragt es sich, ob nicht durch einen effektiveren Einsatz des Personals und genauere Kontrolle der Arbeitszeit durch die Vorgesetzten nicht einige Probleme gelöst werden können. Ich möchte von der Justizvollzugsanstalt Frankenthal gerne wissen, ob Arbeitszeit Kontrollen durchgeführt werden, bzw wie erklärt wird, dass Personen ohne Pause den morgen in der Kantine verbringen. Auch möchte ich gerne wissen, ob die Dauer des Aufenthaltes in der Kantine überprüft wird. Wer bereitet das Essen in der Kantine vor und ist dieses Arbeitszeit? Sind es immer die selben Personen, die dort helfen und damit ihre Arbeit vernachlässigen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Justizvoll…
An Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freie Zeit auf Staatskosten [#175136]
Datum
22. Januar 2020 21:20
An
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Justizvollzugsanstalt Frankenthal gibt es einen Sozialraum mit Kantine. Dort werden täglich Brötchen und ähnliches zum Frühstück angeboten. Sowohl Personen die aufgrund des Schichtdienstes keine offizielle Pause haben als auch andere Mitarbeiter der Einrichtung, denen täglich zwar eine Pause zusteht, die sie aber bereits am Mittag durchführen, verbringen einen nicht unerheblichen Teil des Morgens in der Kantine. Dies bedeutet, dass diese Personen nicht arbeiten, obwohl sie keine Pause haben, und trotzdem weiterhin Geld verdienen. Wenn man dann betrachtet, dass es einen hohen Krankenstand gibt und immer über zu wenig Personal geklagt wird, fragt es sich, ob nicht durch einen effektiveren Einsatz des Personals und genauere Kontrolle der Arbeitszeit durch die Vorgesetzten nicht einige Probleme gelöst werden können. Ich möchte von der Justizvollzugsanstalt Frankenthal gerne wissen, ob Arbeitszeit Kontrollen durchgeführt werden, bzw wie erklärt wird, dass Personen ohne Pause den morgen in der Kantine verbringen. Auch möchte ich gerne wissen, ob die Dauer des Aufenthaltes in der Kantine überprüft wird. Wer bereitet das Essen in der Kantine vor und ist dieses Arbeitszeit? Sind es immer die selben Personen, die dort helfen und damit ihre Arbeit vernachlässigen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175136 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Zeit auf Staatskosten“ vom 22.01.2020 (#17…
An Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freie Zeit auf Staatskosten [#175136]
Datum
15. März 2020 12:10
An
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Zeit auf Staatskosten“ vom 22.01.2020 (#175136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175136