Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge

1) Bei welchen Straßen in Karlsruhe ist die Parksituation so, dass Feuerwehreinsatzfahrzeuge im Notfall ohne Probleme durchkommen?
2) In welchen Straßen ist dies nicht der Fall?
3) Wird dies regelmäßig flächendeckend kontrolliert?
4) Wird diese Behinderung und Gefährdung durch konsequentes Abschleppen beseitigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge [#274109]
Datum
26. März 2023 19:39
An
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Bei welchen Straßen in Karlsruhe ist die Parksituation so, dass Feuerwehreinsatzfahrzeuge im Notfall ohne Probleme durchkommen?<< Antragsteller:in >> 2) In welchen Straßen ist dies nicht der Fall?<< Antragsteller:in >> 3) Wird dies regelmäßig flächendeckend kontrolliert?<< Antragsteller:in >> 4) Wird diese Behinderung und Gefährdung durch konsequentes Abschleppen beseitigt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge“ vom 26.03.20…
An Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge [#274109]
Datum
2. Mai 2023 21:10
An
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge“ vom 26.03.2023 (#274109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 26.März 2023, in welcher…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
Freie Zufahrtswege für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge [#274109]
Datum
8. Mai 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 26.März 2023, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen, vornehmlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stellen. Diese erreichte die zuständige Straßenverkehrsstelle leider erst am 05.Mai 2023. Dies bitte ich zu entschuldigen. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß § 7 LIFG nach. Bei welchen Straßen in Karlsruhe ist die Parksituation so, dass Feuerwehreinsatzfahrzeuge im Notfall ohne Probleme durchkommen? Der Straßenverkehrsstelle sind keine Straßen bekannt, in denen regelhaft Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall nicht durchkommen würden. Einschränkungen können allenfalls durch falsch/rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge entstehen. Dies stellt jedoch eine Momentaufnahme und Einzelfallsituation dar. In welchen Straßen ist dies nicht der Fall? Sie Beantwortung oben. Wird dies regelmäßig flächendeckend kontrolliert? Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden im ganzen Stadtgebiet Karlsruhe Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden verstärkt Schwerpunktkontrollen in innenstadtnahem Bereichen vorgenommen, aber auch alle weiteren Stadtteile werden in unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert. Hierbei werden natürlich auch Behinderungen des fließenden Verkehrs im Bereich von engen Straßenstellen geahndet. Diese können auch innerhalb unserer Einsatzzeiten für eine schnelle Bearbeitung direkt an die Verkehrsüberwachung gemeldet werden. Wird diese Behinderung und Gefährdung durch konsequentes Abschleppen beseitigt? Eine Abschleppmaßnahme wird dann durchgeführt, wenn vor Ort ersichtlich ist, dass Einsatz- und Rettungsfahrzeuge an der Durchfahrt gehindert werden und dadurch für die Anwohner erhebliche Gefahren entstehen würden. Viele Grüße