Freier Zugang zum Strand der Nordsee

Ist es rechtens das mehrere Küstenorte (uA. Bensersiel) an der Ostfriesischen Nordseeküste ihre Strände zum Zwecke der Eintrittsgeld-Erhebung eingezäunt haben?
Meiner Meinung nach verstößt diese Praxis auch gegen geltendes EU Recht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es rechtens das mehrer…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907]
Datum
13. Juli 2021 23:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es rechtens das mehrere Küstenorte (uA. Bensersiel) an der Ostfriesischen Nordseeküste ihre Strände zum Zwecke der Eintrittsgeld-Erhebung eingezäunt haben? Meiner Meinung nach verstößt diese Praxis auch gegen geltendes EU Recht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224907/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Juli 2021. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJV-ID: [23196002]
Datum
15. Juli 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
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4,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Juli 2021. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Stellungnahme in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Soweit Ihr Anliegen das Bundesnaturschutzgesetz betrifft, fällt dieses jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 11055 Berlin Telefon: 030 18 305-0 Telefax: 022899 305-3225 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmu.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Leider sehe ich ihr Bundesamt als übergeordnete Behö…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJV-ID: [23196002] [#224907]
Datum
15. Juli 2021 12:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Leider sehe ich ihr Bundesamt als übergeordnete Behörde des Landes betreffend meiner Anfrage in der Pflicht. Auch hat meine Fragestellung keine Belange Naturschutz- rechtlicher Art, sondern ich sehe hier einen eklatanten Eingriff in die Rechte von uns Staatsbürger*ihnen. Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren darauf hinweisen, das ein betreten der Strände und des UNESCO Welterbe Wattenmeer zum Zwecke der unentgeltlichen Erholung in die Grundrechte der Menschen eingreift und damit sehr wohl in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz fällt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224907/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freier Zugang zum Strand der Nordsee“ vom 13.0…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJV-ID: [23196002] [#224907]
Datum
12. Januar 2022 10:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freier Zugang zum Strand der Nordsee“ vom 13.07.2021 (#224907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224907/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 12. Januar 2022, in der es um Belange des Bundes…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJ-ID: [25982002]
Datum
13. Januar 2022 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 12. Januar 2022, in der es um Belange des Bundesnaturschutzgesetzes geht. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Stellungnahme in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Wie wir Ihnen bereits mit unserer Antwort vom 15. Juli 2021 mitgeteilt haben, ist für Fragen zum Bundesnaturschutzgesetz das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zuständig. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen nochmals die Kontaktdaten: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 11055 Berlin Telefon: 030 18 305-0 Telefax: 022899 305-3225 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmu.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachricht vom 12.1.2022 hat absolut keinen Naturschutz- Hintergrund und fällt…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJ-ID: [25982002] [#224907]
Datum
28. Januar 2022 21:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachricht vom 12.1.2022 hat absolut keinen Naturschutz- Hintergrund und fällt daher nicht in das Resort ihrer Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte von ihrer justizialenBehörde wissen, auf welcher nationalen Rechtsgrundlage einige Küstenorte ihre Strände eingezäunt haben, und den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang nur nach entrichten einer Geldsumme erlauben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224907/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 28. Januar 2022. Nach dem Ressortprinzip leite…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Antragsteller/in Antragsteller/in Freier Zugang zum Strand der Nordsee [#224907] - BMJ-ID: [26258002]
Datum
3. Februar 2022 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 28. Januar 2022. Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin und jeder Minister ihr / sein Ministerium in eigener Verantwortung. Für das Bundesnaturschutzgesetz, das unter anderem auch Zutrittsrechte der freien Landschaft regelt, ist - wie Ihnen bereits mitgeteilt - das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zuständig. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 11055 Berlin Telefon: 030 18 305-0 Telefax: 022899 305-3225 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmu.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft nochmals behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen