Freigabe Digitalisierter Infos am Fraktionslosen Ratsmitglied der Stadt Brühl NRW

Anfrage an: Stadt Brühl

Hallo Team FragDenStaat,
der Rat der Stadt Brühl hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse zum Bau einer neuen Feuerwache an der Römerstraße gefasst.
Am 04.09.2023 Beschliefst der Rat unter TOP 3, die Neubau Feuerwache Freigabe der Leistungsphase 3 -Entwurfsplanung.
Als Mitglied des Brühler Stadtrates bin ich an den Beschlüssen beteiligt. Für eine unabhängige und angemessene Entscheidung zum Bau der Feuerwache benötige ich Informationen.
Bisher wurden ausgewählte Ratsmitglieder und sach-kundige Bürger zu 6 nicht öffentlichen Workshops zum Thema neue Feuerwache eingeladen und ihnen vertrauliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diesem ausgewählten Teilnehmerkreis gehöre ich nicht an, so dass ich diese Informationen zu meinem großen Bedauern nicht erhalten habe.
Auch nach mehrmaliger schriftlicher Bitte , mir die Digitalen Anlage zu Verfügung zu stellen,
Um eine, zum Wohle der Gemeinschaf zu treffende Entscheidung zu finden, brauche ich diese Informanden.
Ich bin der Meinung, dass auf Grund von, § 43: Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie§ 55 Kontrolle der Verwaltung, laut GO NRW , das Mir das Recht auf die Fehlenden Informationen zusteht.
Deswegen bitte ich um Zuwendung aller Dateien in Digitaler Form!
Ist dieses Verhalten der Verwaltung korrekt?
Ferner habe ich gerade mal 14 Werktage Zeit, die mit zu Verfügung gestellten Digital Dateien ( ca.380 Seiten) abzuarbeiten, um anschließend einen Beschluss zu beurteilen.
Was meiner Meinung nach zu Kurtz ist.
Kann ich da auf Vertagung der Tagesordnungspunkt (TOP) bestehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Harry Hupp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ha…
An Stadt Brühl Details
Von
Harry Hupp
Betreff
Freigabe Digitalisierter Infos am Fraktionslosen Ratsmitglied der Stadt Brühl NRW [#287475]
Datum
1. September 2023 15:51
An
Stadt Brühl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo Team FragDenStaat, der Rat der Stadt Brühl hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse zum Bau einer neuen Feuerwache an der Römerstraße gefasst. Am 04.09.2023 Beschliefst der Rat unter TOP 3, die Neubau Feuerwache Freigabe der Leistungsphase 3 -Entwurfsplanung. Als Mitglied des Brühler Stadtrates bin ich an den Beschlüssen beteiligt. Für eine unabhängige und angemessene Entscheidung zum Bau der Feuerwache benötige ich Informationen. Bisher wurden ausgewählte Ratsmitglieder und sach-kundige Bürger zu 6 nicht öffentlichen Workshops zum Thema neue Feuerwache eingeladen und ihnen vertrauliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diesem ausgewählten Teilnehmerkreis gehöre ich nicht an, so dass ich diese Informationen zu meinem großen Bedauern nicht erhalten habe. Auch nach mehrmaliger schriftlicher Bitte , mir die Digitalen Anlage zu Verfügung zu stellen, Um eine, zum Wohle der Gemeinschaf zu treffende Entscheidung zu finden, brauche ich diese Informanden. Ich bin der Meinung, dass auf Grund von, § 43: Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie§ 55 Kontrolle der Verwaltung, laut GO NRW , das Mir das Recht auf die Fehlenden Informationen zusteht. Deswegen bitte ich um Zuwendung aller Dateien in Digitaler Form! Ist dieses Verhalten der Verwaltung korrekt? Ferner habe ich gerade mal 14 Werktage Zeit, die mit zu Verfügung gestellten Digital Dateien ( ca.380 Seiten) abzuarbeiten, um anschließend einen Beschluss zu beurteilen. Was meiner Meinung nach zu Kurtz ist. Kann ich da auf Vertagung der Tagesordnungspunkt (TOP) bestehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harry Hupp Anfragenr: 287475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287475/ Postanschrift Harry Hupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harry Hupp

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