Freiheits-Entzuege Schlosspark-Klinik Berlin-Charlottenburg

Anfrage an: Landgericht Berlin

11 Aktenauskünfte aus dem Betreuungsbereich der 87. Zivilkammer:

1. Absolut im Vergleich zu beantragten wieviele freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zu beantragen hat das Jugendamt Wilmersdorf als Kontrollinstanz mit Antragsmonopol nach Diagnosegesprächen auf Steuerzahler_innen_wunsch sich geweigert?

2. Ist es bereit, seine Weigerungsrate zu erhöhen und beispielsweise Schwimmen nicht als Selbstgefährdung abzustrafen?

3. Absolut im Vergleich zu genehmigten wieviele FEM zu genehmigen hat das Betreuungsgericht Charlottenburg sich geweigert?

4. In wievielen Verfahren wurde welche Gesamtheit von Verfahrenspfleger_inne_n bestellt?

5. Wieviele der Verfahrenspfleger_innen haben eine berufliche Fortbildung zur Fixierungsvermeidung?

6. Wieviele der Verfahrenspfleger_innen haben VBVG-Einkünfte, über die das Betreuungsgericht Charlottenburg entscheidet?

7. Gewusst wie wird mensch als Verfahrenspfleger_in zur Interessenswahrung mandatiert?

8. Gab es eine Zunahme von FEM vom Lummer-PsychKG aufs Czaja-PsychKG?

9. Gab es eine Zunahme von FEM von Stationsärztin XXX zu Stationsarzt XXX?

10. Wieviele amtsgerichtliche Abhilfen stehen wievielen landgerichtlichen Abhilfen von amtsgerichtlichen Nichtabhilfen gegenüber?

11. Bricht Landesrecht Bundesrecht, wenn eine notariell beurkundete Patient_inn_enverfügung psychiatrische Untersuchungen und Behandlungen verbietet, bei denen Behandler_innen keine 8-jährige Vollremission über 80% garantieren können?

IFG§13(1)⁴: Wird ein Antrag schriftlich bei einer unzuständigen öffentlichen Stelle gestellt, so ist diese verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller oder die Antragstellerin entsprechend zu unterrichten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Roman Czyborra
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 11 Akt…
An Landgericht Berlin Details
Von
Roman Czyborra
Betreff
Freiheits-Entzuege Schlosspark-Klinik Berlin-Charlottenburg [#275933]
Datum
16. April 2023 13:24
An
Landgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 11 Aktenauskünfte aus dem Betreuungsbereich der 87. Zivilkammer: 1. Absolut im Vergleich zu beantragten wieviele freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zu beantragen hat das Jugendamt Wilmersdorf als Kontrollinstanz mit Antragsmonopol nach Diagnosegesprächen auf Steuerzahler_innen_wunsch sich geweigert? 2. Ist es bereit, seine Weigerungsrate zu erhöhen und beispielsweise Schwimmen nicht als Selbstgefährdung abzustrafen? 3. Absolut im Vergleich zu genehmigten wieviele FEM zu genehmigen hat das Betreuungsgericht Charlottenburg sich geweigert? 4. In wievielen Verfahren wurde welche Gesamtheit von Verfahrenspfleger_inne_n bestellt? 5. Wieviele der Verfahrenspfleger_innen haben eine berufliche Fortbildung zur Fixierungsvermeidung? 6. Wieviele der Verfahrenspfleger_innen haben VBVG-Einkünfte, über die das Betreuungsgericht Charlottenburg entscheidet? 7. Gewusst wie wird mensch als Verfahrenspfleger_in zur Interessenswahrung mandatiert? 8. Gab es eine Zunahme von FEM vom Lummer-PsychKG aufs Czaja-PsychKG? 9. Gab es eine Zunahme von FEM von Stationsärztin ([geschwärzt]) [geschwärzt] zu Stationsarzt "[geschwärzt]" [geschwärzt]? 10. Wieviele amtsgerichtliche Abhilfen stehen wievielen landgerichtlichen Abhilfen von amtsgerichtlichen Nichtabhilfen gegenüber? 11. Bricht Landesrecht Bundesrecht, wenn eine notariell beurkundete Patient_inn_enverfügung psychiatrische Untersuchungen und Behandlungen verbietet, bei denen Behandler_innen keine 8-jährige Vollremission über 80% garantieren können? IFG§13(1)⁴: Wird ein Antrag schriftlich bei einer unzuständigen öffentlichen Stelle gestellt, so ist diese verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller oder die Antragstellerin entsprechend zu unterrichten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roman Czyborra Anfragenr: 275933 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Roman Czyborra [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landgericht Berlin
Informationen nur über Verwaltungsaufgaben, nicht über Rechtssprechungstätigkeit Gemäß § 2 Abs. 1Satz 2 IFG Berlin…
Von
Landgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Informationen nur über Verwaltungsaufgaben, nicht über Rechtssprechungstätigkeit
Datum
19. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
460,7 KB
Gemäß § 2 Abs. 1Satz 2 IFG Berlin gilt dieses Gesetz für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft nur soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen.