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Freispruch: Karikatur vergleicht Israel mit NS-Diktatur

Anfrage an: Landgericht Coburg

die Urteilsbegründung (Freispruch) zum Fall, der in der Süddeutschen Zeitung beschrieben wird: https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-israel-karikatur-nazivergleich-meinungsfreiheit-1.5683671

In dem Fall geht es um einen Mann, der eine Karikatur geteilt hat, der die israelische Politik mit der NS-Diktatur gleichsetzt.

Ich gründe meinen Ersuch auf eine anonymisierte Abschrift auf dem Urteil des BGH v. 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/

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Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Urteilsbeg…
An Landgericht Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freispruch: Karikatur vergleicht Israel mit NS-Diktatur [#262009]
Datum
30. Oktober 2022 02:14
An
Landgericht Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Urteilsbegründung (Freispruch) zum Fall, der in der Süddeutschen Zeitung beschrieben wird: https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-israel-karikatur-nazivergleich-meinungsfreiheit-1.5683671 In dem Fall geht es um einen Mann, der eine Karikatur geteilt hat, der die israelische Politik mit der NS-Diktatur gleichsetzt. Ich gründe meinen Ersuch auf eine anonymisierte Abschrift auf dem Urteil des BGH v. 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262009/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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