Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr << Antragsteller:in >>

folgende Frage zu diesem Inhalt:
"Berichtigung und Änderung Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Altötting –Vom 28. September 2021Die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) wird berichtigt:1.Das Flurstück Nr. 204/34 wird berichtigt und lautet richtig wie folgt:Flurstück  204/37  Die berichtigte Textstelle wird in verstärkter Schrifttype dargestellt.2.Im letzten Absatz wird die Angabe „zwei Monaten“ durch die Angabe „einem Monat“ ersetzt.Nürnberg, den 28. September 2021"
Wurde das Grundstück 204/37 bereits freigestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> folgende Frage zu diesem Inhalt: "Berich…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) [#295534]
Datum
25. Dezember 2023 03:10
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> folgende Frage zu diesem Inhalt: "Berichtigung und Änderung Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung von Bahnbetriebszweckenin Altötting –Vom 28. September 2021Die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) wird berichtigt:1.Das Flurstück Nr. 204/34 wird berichtigt und lautet richtig wie folgt:Flurstück  204/37  Die berichtigte Textstelle wird in verstärkter Schrifttype dargestellt.2.Im letzten Absatz wird die Angabe „zwei Monaten“ durch die Angabe „einem Monat“ ersetzt.Nürnberg, den 28. September 2021" Wurde das Grundstück 204/37 bereits freigestellt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295534/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], das Grundstück 204/37 Gemarkung Altötting wurde bereits freigestellt. Weitere Informationen fi…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) [#295534]
Datum
15. Januar 2024 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], das Grundstück 204/37 Gemarkung Altötting wurde bereits freigestellt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Freistellung/Entscheidungen/Bayern/2021/1208_Altoetting_Strecke_5725.html Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sachbereich 1 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Tel.: 0911/2493-0 Fax :0911/2493-9150 Organisationspostfach: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] Montag, 25. Dezember 2023 03:11 [geschwärzt] Poststelle <Poststelle@eba.bund.de> Betreff: Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting [geschwärzt] vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) [#[geschwärzt]] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter [geschwärzt], [geschwärzt], folgende Frage zu diesem Inhalt: "Berichtigung und Änderung Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes– Freistellung [geschwärzt] Bahnbetriebszweckenin Altötting –Vom 28. September 2021Die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes [geschwärzt] Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Altötting – vom 20. Juli 2021 (BAnz AT 05.08.2021 B4) wird berichtigt:1.Das Flurstück Nr. 204/34 [geschwärzt] berichtigt und lautet richtig wie folgt:Flurstück 204/37 Die berichtigte Textstelle wird in verstärkter Schrifttype dargestellt.2.Im letzten Absatz wird die Angabe „zwei Monaten“ durch die Angabe „einem Monat“ ersetzt.Nürnberg, den 28. September 2021" Wurde das [geschwärzt] 204/37 bereits freigestellt? Dies ist ein Antrag [geschwärzt] Zugangs [geschwärzt] des Bundes (IFG) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] gesundheitsbezogenen [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]