Freiwillige Gutscheinlösung bei abgesagten Pauschalreisen
soweit ich es Internetforen und Bewertungsseiten entnehmen kann, scheint es beim Reiseveranstalter TUI gängige Praxis zu sein auch für nach dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen abgesagte / stornierte Reisen mindestens vorerst Reiseguthaben bzw. Reisegutscheine auszustellen.
Ist dies seitens dem Deutschen Bundestag mit zum 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Gesetz "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie" beabsichtigt worden und zudem durch dieses gedeckt?
Habe ich es zudem richtig verstanden, dass sich der unbegrenzte Insolvenzschutz des Bundes lediglich auf Reiseguthaben /-gutscheine für vor dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona abgesagte Reisen erstreckt, oder gab es zwischenzeitlich Änderungen, wodurch der erweiterte Insolvenzschutz auch für später gebuchte Reisen gilt?
Für eine Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Mai 2021
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22. Juni 2021
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