Freiwillige Gutscheinlösung bei abgesagten Pauschalreisen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

soweit ich es Internetforen und Bewertungsseiten entnehmen kann, scheint es beim Reiseveranstalter TUI gängige Praxis zu sein auch für nach dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen abgesagte / stornierte Reisen mindestens vorerst Reiseguthaben bzw. Reisegutscheine auszustellen.

Ist dies seitens dem Deutschen Bundestag mit zum 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Gesetz "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie" beabsichtigt worden und zudem durch dieses gedeckt?

Habe ich es zudem richtig verstanden, dass sich der unbegrenzte Insolvenzschutz des Bundes lediglich auf Reiseguthaben /-gutscheine für vor dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona abgesagte Reisen erstreckt, oder gab es zwischenzeitlich Änderungen, wodurch der erweiterte Insolvenzschutz auch für später gebuchte Reisen gilt?

Für eine Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: soweit ich es Internetfore…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freiwillige Gutscheinlösung bei abgesagten Pauschalreisen [#220764]
Datum
20. Mai 2021 13:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
soweit ich es Internetforen und Bewertungsseiten entnehmen kann, scheint es beim Reiseveranstalter TUI gängige Praxis zu sein auch für nach dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen abgesagte / stornierte Reisen mindestens vorerst Reiseguthaben bzw. Reisegutscheine auszustellen. Ist dies seitens dem Deutschen Bundestag mit zum 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Gesetz "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie" beabsichtigt worden und zudem durch dieses gedeckt? Habe ich es zudem richtig verstanden, dass sich der unbegrenzte Insolvenzschutz des Bundes lediglich auf Reiseguthaben /-gutscheine für vor dem 08. März 2020 gebuchte und aufgrund von Corona abgesagte Reisen erstreckt, oder gab es zwischenzeitlich Änderungen, wodurch der erweiterte Insolvenzschutz auch für später gebuchte Reisen gilt? Für eine Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220764/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Anfrage hat sich zwischenzeitlich erledigt und kann daher geschlossen werden. …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freiwillige Gutscheinlösung bei abgesagten Pauschalreisen [#220764]
Datum
26. Mai 2021 12:00
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage hat sich zwischenzeitlich erledigt und kann daher geschlossen werden. Nichtsdestotrotz vielen Dank und bitte entschuldigen Sie die ggf. entstandene Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220764/

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Deutscher Bundestag
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Da wir der für das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
WG: Freiwillige Gutscheinlösung bei abgesagten Pauschalreisen [#220764]
Datum
27. Mai 2021 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Da wir der für das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht [...] federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sind, wurde ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Sie wurde mithin nicht als IFG-, sondern als fachliche Bürgeranfrage gewertet. Aufgabe des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ist die Beratung der ihm vom Bundestagsplenum überwiesenen Vorlagen, also insbesondere von Gesetzentwürfen. Als Teil des Gesetzgebungsorgans Deutscher Bundestag ist der Ausschuss deshalb weder zur Rechtsberatung befugt, noch kann er in Einzelfällen durch konkrete Hilfeleistung tätig werden. Auch die Auslegung, der von ihm federführend behandelten Gesetzentwürfe, gehören nicht zu seinen Aufgaben. Bitte erlauben Sie mir, ihnen insoweit nur einen allgemeinen Hinweis geben zu können. Auf der Homepage des Deutschen Bundestages finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem bei Eingabe des Gesetzes folgende Übersicht über die im Verfahren relevanten Dokumente, aus denen sich gegebenenfalls eine Antwort auf Ihre Auslegungsfrage herleiten lässt. https://dip.bundestag.de/vorgang/gese... Ich hoffe auf Ihr Verständnis, Ihnen keine konkretere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen